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mehr Bewohner als im Mietvertrag angegeben

*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
mehr Bewohner als im Mietvertrag angegeben
Wie seht ihr das?
In einer 90 qm2 Wohnung im Mehrfamilienhaus zieht ein junges Ehepaar griechischer Abstammung ein. Das Paar kam direkt aus Griechenland nach Deutschland, wobei der Ehemann schon viele Jahre in Deutschland lebte, also nur Rückkehrer ist.
Familie "A" hat somit diese Wohnung mit einem Kleinkind bezogen. Im Mietvertrag stehen 3 Personen. Jedoch seit 1.10.12 wären aber durchweg 6 Personen , über Wochen hinweg sogar 7 Personen.
Da die Nebenkosten auf die Personenanzahl umgelegt wird, ebenso die Müllrechnung durch die Anzahl der gemeldeten Mieter umgelegt wird könnte es Unfrieden geben. Weil laut Mieteranzahl nur eine kleinere Mülleinheiten nötig war, reicht das Fassungsvermögen nicht.
Der Vermieter erklärte auf Anfrage, dass Besucher anderer EU Länder ganze 8 Wochen mitwohnen können, sich danach nur 3 Tage ausserhalb der Wohnung aufhalten brauchen, und schon könnten sie weitere 8 Wochen mitwohnen.
Sieht der Gesetzgeber wirklich sowas vor?
Wie lange dürfen Mitwohner von einer Berechnung befreit bleiben?
********Herz Frau
37.572 Beiträge
Der Vermieter erklärte auf Anfrage, dass Besucher anderer EU Länder ganze 8 Wochen mitwohnen können, sich danach nur 3 Tage ausserhalb der Wohnung aufhalten brauchen, und schon könnten sie weitere 8 Wochen mitwohnen.

Ich glaube, hier sprechen Vermieter und Mieter aneinander vorbei.

Das mag EU-Recht sein (Aufenthalt etc.) - aber hat sicher mit dem Mietrecht bzw. der Kostenverteilung innerhalb des Hauses nichts zu tun.

Ich ginge auch dagegen an, wenn ich als anderer Mieter im Haus auf diese Art Kosten auferlegt bekäme, die ich nicht verursache und auf die ich keinen Einfluß habe.
So wie es klingt kann man davon ausgehen, das ein dauerhaftes Wohnverhältnis besteht, also an mehr als 3 Tagen in der Woche dort mehr Leute leben als angegeben und das über einen längeren Zeitraum.

Nun ja, wir sind zwar selber Vermieter aber nun ist das ja mit Mietern immer sehr schwierig. Man muß in erster Linie in den Mietvertrag schauen. In unseren steht immer drin, das eine Erhöhung der Personenanzahlt, die mehr als 3 tage die Woche sich im Haus aufhalten, auch über einen längeren Zeitraum, den Vermieter gemeldet werden muß. Auf alle Fälle hat der Vermieter hier das Recht, einen höheren Nebenkostenabschlag zu verlangen, da man ja davon ausgehen kann, das die zu erwartenden Nebenkosten die bisherigen Abschlagszahlungen nicht decken werden.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
Angenommen der Vermieter geht in Vorleistung und teilt es "gerecht nach anegebener Personenanzahl auf.
Angenommen Mieter "B" hätte Mieter "A" (nur der Ehemann ist der Deutschen Sprache gewachsen) gefragt wie lange der Besuch bliebe... die Antwort wäre gewesen "8 Wochen" die schon ewig vorüber sind.
Angenommen der Vermieter hätte nur durch Mieter "B" Kenntnis bekommen dass sich doppelte Personenanzahl in der Wohnung aufhalten. Die Gesamte Famile besucht keine Einrichtungen, keinen Arbeitsplatz .
A) dies berechtigt den Vermieter entweder
a) zur Abänderung des Mietvertrages
b) zur fristlosen Kündigung, wenn der Hausfrieden erheblich
gestört wird und die Mehrheit der Mieter sich dagegen auspricht.

B) Sind die Wohnverhältnise für die Personenanzahl unangemessen,
so hat der Vermieter auc das Recht zur Kündigung. Hierbei stellt
sich jedoch die Frage: Wieviel Wohnraum gilt als angemessen für
Personenanzahl x auf y qm Wohnraum. Da streiten sich selbst die
Gerichte, was als angemessen anzusehen ist. Wir denken mal,
das hier nen guter Richtwert die Wohnraumobegrenzen des SGBII
sind. 1 Person 45qm, 2 Personen 60qm usw.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
Wichtiger wäre für die Restmieter im Hause, ob die Nebenkosten anteilig auf den Zeitraum (altes Jahr = 3 monate), neu berechnet werden muss ?
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