Müllentsorgung
Mieter x ist im Dezember 2011 zu Vermieter y gezogen. Bei diesen Umzug brachte Mieter x einige ABfälle, unter anderem alte Farbeimer, mit.Zum Dezember 2012 kündigte Mieter x bei Vermieter y die Wohnung zum 31.12.2012. Die Wohnung hätte demzufolge auch am 31.12.2012 übergeben werden müssen, was Mieter x aber nicht tat. Die Wohnung wurde erst am 8.1.2013 übergeben. Dabei entdeckte Mieter y, das der mitgebrachte Abfall aus dem vorhergehenden Mietverhältnis des Mieters x in der Abfalltonne entsorgt wurde. Der Abrechnungszeitraum der Mülltonne für das Jahr 2012 war nun vorbei, sodas Vermieter Y nun kosten entstehen, diesen Abfall zu entsorgen, da Mieter x ja nicht mehr im Haus wohnt und dieses leer steht. Im Jahre 2012 war das Haus mit 4 Parteinen zu dreiviertel des Jahres voll besetzt.
Vermieter Y forderte nun Mieter x auf, den Müll abziholöen und ihn selber zu entsorgen. Diesere weigert sich aber. Im Übergabeprotokoll ist festgehalten, das Mieter x den Müll entsorgt oder dies der Vermieter y auf Kosten von Mieter x selber entsorgt. Nun weiß aber Vermieter y nicht, wie er sich da richtig verhalten soll. Jedenfalls ist sich Vermieter y nicht sicher, ob er die Abfallentsorgung von Mieter x zu Lasten der Behältergemeinschaft der Mieter 2012 machen kann, da es ja ungerecht zu Lasten der Mieter 2012 wäre und somit die Nebenkosten aller belasten würde. Nun weiß Vermieter y nicht, wie er sich verhalten soll.
Jetzt sind wir mal gespannt was hier so zusammen kommt...Mietrecht ist ja immer recht schwierig gerae wegen der bösen Vermieter.
LG
Das Wurzelpaar aka Fanie und Chris
Moderatoren der Gruppe Gangbang Sachsen-Anhalt