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Müllentsorgung

Müllentsorgung
Mieter x ist im Dezember 2011 zu Vermieter y gezogen. Bei diesen Umzug brachte Mieter x einige ABfälle, unter anderem alte Farbeimer, mit.

Zum Dezember 2012 kündigte Mieter x bei Vermieter y die Wohnung zum 31.12.2012. Die Wohnung hätte demzufolge auch am 31.12.2012 übergeben werden müssen, was Mieter x aber nicht tat. Die Wohnung wurde erst am 8.1.2013 übergeben. Dabei entdeckte Mieter y, das der mitgebrachte Abfall aus dem vorhergehenden Mietverhältnis des Mieters x in der Abfalltonne entsorgt wurde. Der Abrechnungszeitraum der Mülltonne für das Jahr 2012 war nun vorbei, sodas Vermieter Y nun kosten entstehen, diesen Abfall zu entsorgen, da Mieter x ja nicht mehr im Haus wohnt und dieses leer steht. Im Jahre 2012 war das Haus mit 4 Parteinen zu dreiviertel des Jahres voll besetzt.

Vermieter Y forderte nun Mieter x auf, den Müll abziholöen und ihn selber zu entsorgen. Diesere weigert sich aber. Im Übergabeprotokoll ist festgehalten, das Mieter x den Müll entsorgt oder dies der Vermieter y auf Kosten von Mieter x selber entsorgt. Nun weiß aber Vermieter y nicht, wie er sich da richtig verhalten soll. Jedenfalls ist sich Vermieter y nicht sicher, ob er die Abfallentsorgung von Mieter x zu Lasten der Behältergemeinschaft der Mieter 2012 machen kann, da es ja ungerecht zu Lasten der Mieter 2012 wäre und somit die Nebenkosten aller belasten würde. Nun weiß Vermieter y nicht, wie er sich verhalten soll.

Jetzt sind wir mal gespannt was hier so zusammen kommt...Mietrecht ist ja immer recht schwierig gerae wegen der bösen Vermieter.

LG

Das Wurzelpaar aka Fanie und Chris
Moderatoren der Gruppe Gangbang Sachsen-Anhalt
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Deswegen gibt es die Hausbesitzervereine oder den Mieterschutzbund oder einen Anwalt.
Dabei entdeckte Mieter y, das der mitgebrachte Abfall aus dem vorhergehenden Mietverhältnis des Mieters x in der Abfalltonne entsorgt wurde.

Schreibfehler...hier ist Vermieter y gemeint.
Meine Güte:

Wenn nun bei jedem Thread der Finger der Juristen ermahnend erhoben wird um auf die kostenpflichtigen Alternativen eines Forums zu verweisen, dann scheint es der Zunft ja langsam echt übel zu gehen....

Ein einfacher Dreizeiler bricht noch keinem den Zacken aus der Krone, wenn jemand ein einziges mal kurz eine richtungsweisende Anwort erbittet. Hier verlangt gewiss niemand einen Schriftsatz etc. aber eine kurze Einschätzung wird ja nicht zu viel abverlangen.

Gerne stehe ich mit meiner Ansicht allein auf weiter Flur!
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Moralisch: Mieter X ist für seinen Dreck verantwortlich.

Rechtlich: ???

Praktisch: Ich würde als Vermieter den Mieter darauf hin ansprechen, dass er als einzige Mietpartei im Jaunar 2013 noch die Wohnung genutzt hat (habe ich doch so richtig verstanden?). Ich könne ihm auch gern für den Monat Januar eine komplette Mietrechnung incl. Nebenkostenrechnung machen - oder er zahlt einfach nur die Müllentsorgung und freut sich, dass er seinen Dreck los ist, und alle sind glücklich. *zwinker*
da war doch erst kürzlich ein BGH Urteil - soweit ich mich erinnere - betreffend Wohnungsübergabe....daraus lässt sich sicherlich eine Rechtsmeinung ableiten und auch die erste Googlesuche bei anwalt.de ergibt hier Hinweise, wie man das abhandeln kann
Der Mieter x wurde mehrfach gebeten, den Müll zu entsorgen, da dieser zum einen nicht aus der Mietzeit im Haus entstanden ist sondern aus einer vorherigen Mietzeit an einem anderen Ort. Zum anderen wäre es zum Nachteil der Behältergemeinschaft 2012(also alle im Haus lebenden Mietparteien), da diese mit Kosten belangt werden, die sie nicht verursacht haben und die obendrein nicht im Haus selber angefallen sind.

Im Übergabeprotokoll mit Mieter x ist auch schriftlich festgehalten worden, das er bis zu 14.1.2013 diesen Müll zu entsorgen hat oder Vermieter y sich darum bemüht und diese dem Mieter x in Rechnung stellt. Dies wurde vom Mieter x unterschrieben.

Nur ist die Frage, ob dies auch im Falle eines Rechtsstreites bestand hat.
Was hindert dich daran einfach beim Ordnungsamt nachzufragen, ob Du es wegen Illegaler Müllentsorgung anzeigen kannst.....man sollte immer möglichst versuchen den Streit andere austragen zu lassen, den Streit kostet Nerven - Geld und Lebensfreude.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******rzen:
... da dieser zum einen nicht aus der Mietzeit im Haus entstanden ist sondern aus einer vorherigen Mietzeit an einem anderen Ort.
Spielt es eine Rolle, wo und wann der Müll entstanden ist? Müll ist es doch erst dann, wenn es niemand mehr haben will. Vorher ist ja vielleicht sogar Kunst? *oh* *ggg*
Auch wenn es alte Farbeimer aus einer vorhergehenden Wohnung waren - na und? Wo steht geschrieben, dass ich meinen Müll (solange er nicht zu einer Belastung anderer wird - z.B. wegen Verwesung) zeitnah entsorgen muss? *zwinker*

*******rzen:
Im Übergabeprotokoll mit Mieter x ist auch schriftlich festgehalten worden, das er bis zu 14.1.2013 diesen Müll zu entsorgen hat oder Vermieter y sich darum bemüht und diese dem Mieter x in Rechnung stellt.
Genau darauf wird sich der Mieter berufen - und dann darf der Vermieter dem Mieter wegen der Kosten nachlaufen ...

*****877:
Was hindert dich daran einfach beim Ordnungsamt nachzufragen, ob Du es wegen Illegaler Müllentsorgung anzeigen kannst
Prinzipiell stimme ich dir zu: Lass andere einen Streit austragen, wenn es dafür eine Möglichkeit gibt und man so das Problem selbst loswird *ggg*

Aber wo liegt hier illegale Müllentsorgung vor? Mit dem o.g. Schriftstück sicher nicht mehr - es sei denn, der Vermieter verscharrt es einfach im Garten. Denn mit dem Passus im Übergabeprotokoll ist die Verantwortung nach dem 14.01. auf den Vermieter übergegangen.
Ja, nun wohnt aber der Mieter x nicht mehr drin, die anderen Mietparteien sind mitte 2012 ausgezogen und das Abrechnungsjahr 2012 ist rum. Nun ist es ja so, das der Vermieter die Kosten für den anfallenden Müll tragen müßte da Mieter x nicht im Haus wohnt. DIes würde demzufolge die Nebenkosten 2013 zum nachteil anderer belasten.

Eine Frage wäre ja auch, ob die anderen Mieter wegen soetwas die Nebenkostenabrechnung bemängeln könnten, da ja dafür Kosten anfallen und einige vlt es nicht einsehen, für diesen mitgebrachten Müll aus einem anderen Mietverhältnis zu zahlen. Vermieter y, ebenfalls im Haus wohnend und Mitglied der Behältergemeinschaft, entsorgt ja seinen anfallenden Baumüll auch nicht über diese Tonne, da dies ja nichts mit den häuslich anfallenden Müll zu tun hat, obwohl er diesen Baumüll auch über die Tonne entsorgen könnte
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Wieso belasten die Kosten, die der Vermieter zu tragen hat, die Nebenkostenabrechnung? Denkfehler - die dürfen natürlich nicht umgelegt werden.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
...so viel mal zu den nicht gelieferten Dreizeilern.
Weil die Behältergemeinschaft, in der alle im Haus lebenden Mieter angehören, über die kalte Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird und so alle für den Müll des Mieters x zahlen
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Wie kann der Vermieter dann die gesondert anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung stellen wollen, wie es der schriftlichen Vereinbarung entsprochen hätte?

Das wäre doch eh nur im Rahmen einer gesonderten Entsorgung mit separater Rechnung möglich gewesen.
*****574 Mann
202 Beiträge
Im Übergabeprotokoll wurde doch festgelegt wer ab wann für die Müllentsorgung zuständig ist.

Jeder normal mitdenkende Vermieter zahlt die Kaution ja auch erst aus wenn alles beglichen ist. Somit müßte er seinem Geld ja auch nicht hinterherlaufen.

Wenn der Müll in der Tonne gelandet ist, dann hatte er ja wohl dort auch Platz. Und wenn das abholende Unternehemn den Inhalt der Tonne auch nicht beanstandet hat gibt es doch nicht wirklich ein Problem bzw. sind kosten entstanden. Die Tonne kostet doch ob sie voll oder halbvoll ist das gleiche.

Oder sehe ich das falsch?
Der Vermieter bewohnt das Haus doch noch, dahingehend stehen die Tonnen vor der Türe und werden bezahlt. Völlig egal ob da der Müll von x, y oder gar z drinnen liegt und entsorgt wird. Es entstehen doch keine Mehrkosen.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
..ach!
Du siehts das richtig.

Nur ist der Müll nach ende der Mietzeit eingeführt worden, sodass es keine Berchtigung mehr dafür gab. Auch wurde der Müll von einem anderen Mietverhältnis mitgebracht und ist somit nicht am/im Haus entstanden
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Na und?
und was bringt die Ansicht, ausser dass es vergeudete Lebenszeit ist? Nix!

Der Müll ist drinnen und der Mieter weg und vermutlich war es kein angenehmes Mietverhältnis, gerade deswegen wird nun vielleicht ein Grund gesucht.

Es gibt soviele schöne Dinge: Verschwendet den Abend lieber mit geilem Sex als mit altem Müll!

@*****cgn

wenn es zu viel verlangt ist sich im Forum zu beteiligen - auch ohne Geld dafür zu erhalten - keiner ist gezwungen sich hier zu engagieren, freies Land etc.
*****574 Mann
202 Beiträge
Das sehe ich auch wie veto7877,

die ganze Aufregung ist nur Zeitverschwendung.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
@veto
Weißt Du, ich rege mich gar nicht über eine fehlende Liquidationsmöglichkeit auf, ich stelle nur immer wieder fest, dass die Schilderung von Fällen selten auf den ersten Blick präzise genug ist, um eine auf Anhieb eindeutige, vernünftige Empfehlung zu geben. Das Rechtsratsverbot trifft auf mich ohnehin nicht zu, da ich keine Juristin bin.

Spannend ist, dass von dir auch nichts zur Sache kommt, du aber meine Haltung kritisierst.
@heidicgn
es kommt von mir nichts zur Sache??

Ich muss Dir beipflichten, dass viele oft erst nach und nach in der Salamitaktik den Sachverhalt -wenn überhaupt- objektiv wiedergeben und es somit mühsam wird. Dennoch ist der Forengedanke "auch mal einen Sachverhalt zu erörtern und das ohne Kostennote. "

Ganz ehrlich, was genau sollte hier ein Rechtsstreit bringen - ausser dass Geld, Zeit und verpufft und Emotionen hochkochen und am Ende ein Richter seinen Tisch mit einer weiteren unsinnigen Sache füllt.

Hier ist die "klärende" Funktion eines Forums doch wirklich positiv, denn es wird alles das im Idealfall vermieden und für jeden bleibt mehr Zeit für die Liebe an der Lust *zwinker*
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
1. Müllkostenverteilung: Wenn das Haus eine Gemeinschaftstonne nutzt (oder mehrere, aber gemeinsam genutzte), so müssen diese Gesamtkosten in den Nebenkosten auf alle Mietparteien aufgeteilt werden - entweder pro Wohnung, je Quadratmeter oder pro Personenzahl. Wie genau, muss im Mietvertrag festgehalten werden.
In diese Aufteilung ist der Vermieter im gleichen Schlüssel mit einzubeziehen, wenn er im gleichen Haus wohnt und die Tonnen genau so wie die Mieter mitnutzt.

2. Müllkosten: Hier gibt es unterschiedliche Abrechnungsmodelle der Müllentsorger. Die meisten haben wohl eine feste Tonnengebühr oder Grundgebühr (die ist unabhängig vom anfallenden Müll) sowie eine Leerungsgebühr.
Wenn der Vermieter die Wohnungen wieder vermieten will, wird er wohl die Tonnen kaum abmelden und ein paar Wochen später wieder anmelden. Die Grundgebühren muss er für die Zeit der Nichtnutzung durch andere Mieter aber selbst tragen (wie auch alle anderen fixen Kosten der Wohnungen/des Hauses). Umlegen darf er sie nur anteilig für die vermieteten Zeiträume.

3. Müllentsorgung des Restmülls vom Mieter X: Keine Ahnung, um welche Menge es sich handelt - die dafür anfallenden Kosten wäre die entsprechende zusätzliche Leerungsgebühr. Bei mir hier wäre das auch bei der größten Tonne (240 l) immer noch ein Betrag unter 10 Euro.
Lohnte es, dafür zu streiten?

4. Bauschutt: Natürlich könnte man den in der Mülltonne entsorgen. Ich kenne aber keinen Müllentsorger, bei dem man das darf. *oh*
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Deswegen habe ich frühzeitig auf andere Informationsquellen verwiesen.
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