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Mietminderung

*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
******ito:
Erst ...
... ziehen sie sich diese Dinger an und wünsche sich dann, dass sie Dritte wieder ausziehen.
Noch schlimmer: Wenn man dann darauf anspringt und reagiert, kommt der Aufschrei: "SEXUELLE BELÄSTIGUNG!"
Und dank dem "OPFERABO" (um mal das nächste aktuelle Schlagwort einzubinden) der Frauen bekommen sie dann auch meist noch Zustimmung und Recht *schiefguck*
Aber OK, wenn es keine anderen gesellschaftlichen Probleme gibt, muss man sich eben eins an den Haaren herbeiziehen *ggg*

@*********rouge:
Du kannst auch gern in Highheels und Strapsen zu mir kommen, nur wirken die auf mich nicht erotischer als Birkenstocksandalen und Strickpullover. Auf mich wirken eher andere Reize: Augenkontakt, Lächeln, Wortwahl, bestimmte Bewegungen, ... - und ja, sicher auch ein schönes Dekolleté und andere weibliche Proportionen, solange sie nicht unnatürlich in Szene gesetzt werden *g* Dann finde ich es nur noch albern und bestenfalls amüsant.

Aber wir schweifen vom Thema ab *zwinker*
Wenn es jemand nicht von selbst mitbekommt, dass Stöckelschuhe auf Laminat oder Parkett in den anderen Wohnungen nicht zu einem friedlichen Miteinander beitragen

Es mag mich meine Erinnerung trügen,
aber steht bei dem Beispiel nicht zuerst ein Dämmschutz an, bzw. ein Gutachten, ob dieser fachgerecht unter Parkett oder Laminat angebracht wurde?
Ich meine, ich hätte dazu mal was gelesen...?


Wenn ich dir eine Wohnung mit hochwertigem Parkett vermiete, so ist es auch da eine Pflicht des Mieters, mit der Mietsache pfleglich umzugehen

Ich schätze, hier könnte es ebenso zu Reibereien am Wort "pfleglich" kommen - stellt der Vermieter einen Fußbodenbelag zur Verfügung, muss der Belag tatsächlich zur Nutzung brauchbar sein.
Pfleglich heißt nicht zwingend immer auf Socken....?
Da bliebe dann eine normale Abnutzung?

Mrs. Highroller
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******lers:
aber steht bei dem Beispiel nicht zuerst ein Dämmschutz an, bzw. ein Gutachten, ob dieser fachgerecht unter Parkett oder Laminat angebracht wurde?
Das gilt für neue Bauten oder Modernisierungen. Es gibt hier keine Aussage darüber, ob das hier so gegeben ist. Ein Vermieter ist aber nicht verpflichtet, hier aufwändig ein altes Gebäude nachzurüsten, das nur den aktuellen Anforderungen an den Lärmschutz nicht mehr entspricht. Das würde bei vielen Bauten letztlich einem Abriss und Neubau gleichkommen.

*******lers:
Pfleglich heißt nicht zwingend immer auf Socken....?
Das verlangt auch keiner - aber Highheels sind auch kein übliches Schuhwerk in einer Wohnung. Ein Bodenbelag muss in den Wohnräumen nicht für die regelmäßge Benutzung mit Straßenschuhen ausgelegt sein, und das hat auch ein Mieter zu berücksichtigen. Andernfalls kann es beim Auszug teuer werden.
Sorbas, bitte versteh das nicht als Perlentaucherei...

Ein Vermieter ist aber nicht verpflichtet, hier aufwändig ein altes Gebäude nachzurüsten, das nur den aktuellen Anforderungen an den Lärmschutz nicht mehr entspricht.


Wenn angewendet werden kann, das der Vermieter nicht den aktuellen Lärmschutzbestimmungen gemäß nachrüsten müsste/bzw. schon beim Verlegen darauf geachtet haben müsste (das wäre noch die Frage wert, wie lange der Belag schon liegt),
dann kann doch im gleichen Fall nicht der aktuelle Lärmschutz herangezogen werden, weil es dadurch lauter ist?

aber Highheels sind auch kein übliches Schuhwerk in einer Wohnung.

Was ist "übliches" Schuhwerk in Wohnungen?
Ernsthafte Frage: Gibt es dazu wirklich Regelungen?
Sehr viele Schuhe haben irgend eine Art Absatz - die Lautstärke dürfte in Etwa gleich sein - je kleiner desto mehr bohren sie sich in den Belag, das ist klar...
doch es gibt ja auch edle Pantöffelchen mit Absatz... definitiv keine Straßenschuhe?

Zum geschilderten Fall:
Mich würde interessieren, wie oft was von den Ruhestörungen passiert...
Sex inkl. Geräuschkulisse ist schon hinzunehmen, solange das nicht so laut gestaltet ist, das es die Fernsehlautstärke übertrifft... oder Fensterschließen schon helfen würde...

Ich nehme an, es wurde jedem neuen Mieter immer wieder gesagt, das es hellhörig im Haus ist - war dies Alles?
Dann würde ich persönlich das so auffassen, das ich mir als ggf. neuer Mieter vorher darüber Gedanken machen soll, ob ich damit zurecht komme, jede Spülung von den Nachbarn zu hören.

Was bleibt dann noch?
Kinderspiele (Ball) sind kaum gerichtlich zu verbieten.
Nicht toll, aber Kinder dürfen einen gewissen Lärmpegel haben.

Musik - tja, und nun kommt das "wie oft" wieder zum Tragen.

nachdenkliche Grüße
Mrs. Highroller
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
In der Wohnung sind ganz normale Geräusche nicht zu hören. Auch die Benutzung des Badezimmers oder normales laufen hört man nicht.
Den Herren hört man dagegen sehr, wobei wir hierbei feststellen mussten das es seinerseits auch leiser geht zu laufen, wenn er denn will.

Die verschiedenen Ruhestörungen (also die nachts) passieren im Durchschnitt einmal die Woche.
Das das Kind Abends punkt 20 Uhr bis 20.30 Uhr Dauerlauf macht und dabei trampelt als würde es 120 kg wiegen passiert jeden Tag. Was wiederrum zur Folge hat das meine Kinder müde sind, aber nicht einschlafen können.

Und zum Thema Ball spielen in der Wohnung? Ein Kind kann raus gehen um Ball zu spielen, sowas muss nicht in der Wohnung geschehen, würde ich meinen nie erlauben. Und schon gar nicht Sonntag morgen um 8 Uhr. Aber leider sehen diese Menschen das nicht ein.

Wir wohnen seit 6 Jahren in der Wohnung hatten bis zum August 2011 nie Probleme mit den Leuten die oben drüber gewohnt haben ( vorher 2 verschiedene Mieter). Die hat man auch gehört, aber zu Zeiten wo man schlafen wollte, konnte man das auch.
Also bin ich der Meinung das nicht wir das Problem sind.

Der Anwalt der Vermieter sieht das anscheinend genauso und heute bekommen die Mieter die fristgerechte Kündigung. Anscheindend haben sie sich, in seinen Augen, genug geleistet...
Mutig ...
... eine Kündigung in Erwägung zu ziehen. Hoffentlich liegen sichere Beweise vor.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es geht doch einfach nur um ein verträgliches Miteinander. Und dazu gehört auch gegenseitige Rücksichtnahme - das kann von niemandem zuviel verlangt sein. Und das heißt auch, Belästigungen der anderen Mieter auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.

Wo da die Grenzen sind, ist manchmal schwer zu ziehen - und da finde ich es schlimm, dass ein klärendes Wort unter den Mietern oder ggf. auch ein ernsthaftes Ermahnen des Vermieters auf gegenseitige Rücksichtnahme oft nicht ausreichen zu erkennen, dass so eine Grenze offensichtlich überschritten wurde. *schiefguck*

Es gibt bestimmte Lärmquellen, die sind nur schwer zu kontrollieren (Toilettenspülung, spielende Kinder, rumpelnde Waschmaschine, knarrende Betten *zwinker* etc.). Da kann man bestenfalls dafür sorgen, zu welchen Zeiten das passiert.

Aber in Stöckelschuhen über das Parkett zu klappern, um 22:00 Uhr noch Löcher in die Wand zu bohren oder Musik in Disko-Lautstärke zu hören - dass muss nicht sein. Da hört für mich die persönliche Freiheit auf, wenn sie gleichzeitig andere in ihrer deutlich einschränkt.
Hier ist eine Interessenabwägung sinnvoll, und die muss nicht unbedingt ein Richter vornehmen.
Leider ...
...

Hier ist eine Interessenabwägung sinnvoll, und die muss nicht unbedingt ein Richter vornehmen.

... treiben es manche Mieter einfach zu weit. Die Betroffenen - man kann schon manchmal von Opfern sprechen - sehen dann keinen anderen Weg, als den Rechtsweg. Dort bekommen sie dann noch "einen oben drauf" und zwar dann, wenn sie den Beweis nicht führen können. Dies ist dann eine bittere Erfahrung. Deshalb - wenn alles reden nichts nützt - muss man derartige Prozesse sehr sorgfältig vorbereiten und vorab Beweisssicherung betreiben.
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Weiß zufällig jemand ob es ausreichend ist eine Kündigung in den Briefkasten zu werfen ( mit zeugen und mit evt. videobeweis was reinkommt in den brief und wie dieser in den briefkasten geworfen wird)?
Gilt die Kündigung dann auch für diesen Tag?
verwalter oder vermieter über die situation schriftlich informieren
( kann dann reagieren und eventuelle abmahnung schreiben)

alles dokumentieren
ordnungsamt einschalten,die sind für solche fälle zuständig
(könne bis zu 3000 euro bußgeld ausstellen)

ab 22 uhr die polizei rufen,damit es aktenkundig gemacht wird bzw. dokumentiert wird

bei 3 mal wird die anlage mitgenommen..........wenn es sich um so eine ruhestörung handelt(bsp.)

ein schönes helau *party2*
******iga Frau
450 Beiträge
ordnungsamt einschalten,die sind für solche fälle zuständig
(könne bis zu 3000 euro bußgeld ausstellen)


@*****010

Zeigt der Vermieter, oder der betroffene Mieter wegen Ordnungswidrigkeit an?

Welche Beweise müßten vorgebracht werden?
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