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Vaterrechte

Vaterrechte
Das nicht mehr ganz so neue Familien- und Kindschaftsrecht hat Tücken. Ich habe mir aus unzähligen nach gleichem Schema gestrickten Fällen einen ausgesucht und etwas abgewandelt. Mir gehts um das Schema.

Herr XY und Frau XX leben glücklich miteinander, bis sie gemeinsam ein Kind bekommen. Die Ehe kriselt vor sich hin, bis die Eltern sich trennen und scheiden lassen. Beide sind berufstätig. Der Vater ist selbständig.

Er rechnet sein Einkommen nach der Trennung so weit runter, dass er keinen Kindesunterhalt zahlen kann. Sie regt sich auf: Weil er sich weder um das Kind kümmert noch Kindesunterhalt zahlt. Sie beschließt, während das Verfahren zum Kindesunterhalt läuft, da das Kind nun bald eingeschult werden soll, einen Umzug in die Nähe einer Freien Schule, um ihr Kind dort einzuschulen.

Der Anwalt des Vaters inszeniert jetzt mit dem Vater parallel ein Verfahren, das damit endet, dass die Mutter wohnen bleiben muß wo sie ist und das Kind in eine staatliche Schule einschulen muß. Gemeinsames Sorgerecht. Und gewinnt. Folge: Die Frau darf nicht umziehen, darf das Kind nicht in die Freie Schule geben, der Vater kümmert sich immer noch nicht und zahlt auch keinen Unterhalt.

Was würde passieren, wenn diese Frau 2 Jahre nach dem Urteil einfach umziehen und das Kind an der freien Schule anmelden würde?
Finde ich in sich schon unlogisch. Wenn der kerl sich einen dreck um sein kind schert, wieso bekommt er dann vor gericht 'recht' also entweder ist die mutter oder der anwalt nicht ganz helle.

Ein vater der sich ueberhaupt nicht kuemmert hat vielleicht laut papier was zu melden, aber den zahn kann ihm ein richter ziehen.

Vater zu sein heißt rechte und pflixhten auszuüben. ... nicht nur eigene wünsche durchzzsetzen.
Lieber Verminaad. Es heißt Sorgerecht und nicht Sorgepflicht. Die Zahl der sog. "hochstrittigen" Fälle haben seit dem neuen Familien- und Kindschaftsrecht deutlich zugenommen. Das Sorgerecht ist zum strategischen Mittel geworden.
wow...danke für das thema...bin leider heute nur irgendwie...verhindert...bin aber auf eure meinungen gespannt und schreibe noch dazu.
dass es sorgerecht heisst ist mir schon klar *g*
ich wollte damit ausdrücken, dass es eigentlich die verdammte pflicht eines kerls ist, sich um sein kind zu kümmern.

ich mag das nicht, wenn man seinen spaß hat und dann, weil man sich nicht mehr versteht, das kind drunter 'leiden' soll.

naja, ich als richter würde das mit einem gewissen bauchgefühl bewerten ^^
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
*****ine:
Was würde passieren, wenn diese Frau 2 Jahre nach dem Urteil einfach umziehen und das Kind an der freien Schule anmelden würde?


Umziehen kann sie sicher irgendwie doch ohne Zustimmung des Vaters, aber mit dem anmelden in der Schule ist es doch so, wenn beide sorgeberechtigt sind, auch die Unterschrift des Vaters gebraucht wird zum anmelden?

Und dies wird der Vater folglich ja nicht leisten, da ja gegen seinen Willen umgezogen wurde.


Allerdings finde ich auch das mit dem Unterhalt und Umgang absolut *flop*
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sorgerecht vs. Aufenthaltsbestimmungsrecht
Meines Wissens sind das zwei getrennte Rechte. Oft ist es allerdings so, dass beim gemeinsamen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Eltern liegt.

Hier sollte die Mutter vielleicht erst einmal beantragen, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Begründen ließe sich das auch dadurch, dass das Kind (fast) ausschließlich bei ihr lebt und es einen unzumutbaren Aufwand darstellt, hier bei jeder Kleinigkeit den Vater zu informieren und zu fragen, der ohnehin keinen Einblick in die näheren Lebensumstände von Mutter und Kind haben (das sollte in dem geschilderten Fall wohl keine größeren Probleme bereiten).

Danach wäre auch ein Umzug kein Problem mehr. Denn das Sorgerecht und auch den Umgang kann der Vater ja trotzdem wahrnehmen (wenn vielleicht auch erschwert - aber 0 x 20 km Entfernung ist genau so viel wie 0 x 120 km Entfernung *ggg* ).

Ein guter Anwalt sollte da keine Probleme mit haben.

Aber ich stimme zu, dem Vater (bzw. allgemein den getrennten Eltern) werden eine Menge Rechte völlig unabhängig von der Wahrnehmung entsprechender Pflichten zugestanden. *schiefguck*
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
*****s42:
Meines Wissens sind das zwei getrennte Rechte.

Stimmt so meine ich nicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts.

Aber es stimmt, das einzelne Teile des Sorgerechts selbst für einem beansprucht werden können
Libellchen, so kenne ich es auch
Ausserdem gibt es tatsächlich neben dem Umangsrecht auch eine Umgangspflicht.

Nur würde ich in diesem Fall raten, keinesfalls darauf zu pochen.

Denn wenn diese Spermaschleuder demnächst auf die Idee kommen sollte, das Kind zu sich zu nehmen und ggf. noch Unterhalt von der Mutter zu verlangen ist es viel besser, wenn es nachweislich lange keinen Kontakt gab.

Wenn Daddy dann irgendwann von der öffentlichen Hand lebt kann dann irgendwann das Kind zahlen- mit wird gerade körperlich übel, sorry
********rcus Paar
577 Beiträge
Wobei
es glücklicherweise die Möglichkeit gibt, diese himmelschreiende Ungerechtigkeit (Kind muss für den Erzeuger Unterhalt zahlen) zu umgehen, wenn nachgewiesen werden kann, das der "Vater" seit Jahren keinen Kontakt zum Kind hatte und auch nie Unterhalt bezahlt hat.
Das ist jetzt O.T.
Aber ist es ein Gesetz oder ein Einzelurteil?
********rcus Paar
577 Beiträge
Ein Einzelurteil, ich weiß das es OT war, aber das ist eine Sache die auch mich unheimlich aufregt.
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