Vaterrechte
Das nicht mehr ganz so neue Familien- und Kindschaftsrecht hat Tücken. Ich habe mir aus unzähligen nach gleichem Schema gestrickten Fällen einen ausgesucht und etwas abgewandelt. Mir gehts um das Schema. Herr XY und Frau XX leben glücklich miteinander, bis sie gemeinsam ein Kind bekommen. Die Ehe kriselt vor sich hin, bis die Eltern sich trennen und scheiden lassen. Beide sind berufstätig. Der Vater ist selbständig.
Er rechnet sein Einkommen nach der Trennung so weit runter, dass er keinen Kindesunterhalt zahlen kann. Sie regt sich auf: Weil er sich weder um das Kind kümmert noch Kindesunterhalt zahlt. Sie beschließt, während das Verfahren zum Kindesunterhalt läuft, da das Kind nun bald eingeschult werden soll, einen Umzug in die Nähe einer Freien Schule, um ihr Kind dort einzuschulen.
Der Anwalt des Vaters inszeniert jetzt mit dem Vater parallel ein Verfahren, das damit endet, dass die Mutter wohnen bleiben muß wo sie ist und das Kind in eine staatliche Schule einschulen muß. Gemeinsames Sorgerecht. Und gewinnt. Folge: Die Frau darf nicht umziehen, darf das Kind nicht in die Freie Schule geben, der Vater kümmert sich immer noch nicht und zahlt auch keinen Unterhalt.
Was würde passieren, wenn diese Frau 2 Jahre nach dem Urteil einfach umziehen und das Kind an der freien Schule anmelden würde?