Auktionen
Hallo,nehmen wir mal folgenden Fall an Frieda Böse hat ein Artikel den Sie nicht mehr benötigt und setzt diesen in dem Internetauktionshaus E-Day (fiktiver Name) mit einem mindest Startgebot ein. Es kommt der Tag an dem die Auktion endet ein bieter der sich das Teil schon mal besichtigt hat weil er in der Nachbarschaft wohnt bietet fleissig mit unterliegt aber da ein anderer den Zuschlag erhalt. Die Auktion ist zu ende und jemand hat den Zuschlag erhalten, Frieda bekommt von E-Day eine Nachricht, das für den Artikel und noch ein anderen Artikel die Käufer abgesprungen sind und Sie dem Unterlegenen Bietern ein Angbot machen kann, was Sie auch sofort tut. Jetzt freut sich der aus der Nachbarschaft und sagt zu, den Artikel zu nehmen da der Artikel schwer ist wird ein abholtermin vereinbart damit der Kaufer Hilfe hat. Zur bestätigung wird der Vorgang auch bei E-Day bestätigt.
Nun kommt es das sich der hächstbietende meldet und sagt er will den Artikel abholen. Nun meint Frieda das Sie bei dem noch mal anruft der das neue Angebot erhalten hat, da der höchstbietende weiß das er bevorrechtigt ist und Ihr sagte Sie müsse den Verkauf rückgängig machen. Der Unterlegene Nachbar hat aber durch die Gebotsbestätigung nun auch ein gültigen Kaufvertrag und fragt bei E-Day nach warum die Dame den überhaupt die Möglichkeit hatte das Angebot zu machen, Ihm wird gesagt der höstbietende hat auf jeden Fall ein Rückzieher gemacht, nun setzt er sich mit Frieda in verbindung und sagt Ihr das so und Frieda könne sich ja auch mit E-day in verbindung setzen, da Sie verunsichert ist tut Sie dies auch! Am Kundentelefon wird Ihr Erklärt der mit dem höchstgebot ist bevorrechtigt die Ware abzuholen und Sie solle das Angebot an dem Nachbarn zurückziehen, allerdings könne es sein das dieser sich damit nicht einverstanden erklärt und Frieda im schlimmsten Fall einen solchen Artikel nachkaufen muß und diesen dann zum sofortkaufpreis an den Nachbarn verkaufen muß.
Nehmen wir mal an es handelt sich um einen Backofen mit Ceranfeld der Marke XYZ und der Nachbar besteht nun auf die herausgabe. Muß Frieda dann nur einen Backofen mit Ceranfeld kaufen oder muß es dann wohl der gleiche sein der Marke xyz?
Da es ja immer noch unklar ist wieso Frieda überhaupt die Möglichkeit hatte ein unterlegenden Angebot zu machen auf Grund der Nachricht von E-Day. Wer haftet für den Schaden den Frieda jetzt evt hat? Mal angenommen der ofen war 1,5 JAhre alt der NP war knappe 300,00 € jetzt wurde er den unterlegendem Nachbarn für 75,00€ angeboten, bei gleichemn Artikel könnte es ja passieren das Frieda neuen kaufen müßte nehmen wir mal an der kostet immer noch 295€ dann würde Sie ja einen verlust von 220,00 Euro machen!
Nun sind wir mal auf die Lustigen Antworten hier gespannt!
Der NAchbar meint übrigens das E-Day haften muß wen die Nachricht auf Grund eines Systemfehlers zustande gekommen ist oder der höchstbietende die Ware nicht erhalten dürfte wenn er wirklich abgelehnt hat, den Sachverhalt sollte sich Frieda genau von E-Day erklären lassen.