Nutzungsart einer Immobile
wohl eher ein Fall aus dem Steuerrecht, aber vielleicht kennt sich ja jemand zum Thema Grundsteuer aus:Es handelt sich um ein Objekt, das ursprünglich als Einfamilienhaus erstellt wurde. Aufgrund der Hanglage verfügt es über Wohnraum im Souterrain, zudem ist eine Wohnung im Dachgeschoss vorhanden. Der Vorbesitzer hat das Gebäude umdeklarieren lassen zu einem Dreifamilienhaus, da er die Kellerräume als Büro genutzt und die DG-Wohnung vermietet hatte. Nach Verkauf wird das Gebäude vom neuen Besitzer allein genutzt (die obere Wohnung wird eventuell vom erwachsenen Sohn bezogen).
Nach allgemeiner Information hat ein Mehrfamilienhaus die höchste Grundsteuermesszahl.
Ist eine Änderung in "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" (Voraussetzung für Einlieger sind gegeben) sinnvoll?