Mieter verstorben
Mal wieder ein theoretischer Fall.Vermieter V hat einen Mieter M der stirbt.
V weiß dass M nur noch einen 90j PapaP (vermutlich Alleinerbe) im Ausland und sonst keine Verwandten hat. M ist zudem nicht in seiner Wohnung sondern in einer anderen Stadt gestorben.
Bekannt ist, dass der Mietvertrag normal gekündigt werden muss und solange normal Miete weiter anfällt.
Welche Möglichkeiten hätte V jetzt, falls er die Wohnung neu vermieten will?
Was ist wenn die Miete ausbleibt, weil z.b. kein Dauerauftrag vorhanden ist? An wen muss sich da V wenden? Der vermutliche Alleinerbe P ist V unbekannt und vor allem würde es fremdsprachenmäßig schwer werden, falls der doch ermittelt werden kann.