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Mieter verstorben

*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
Mieter verstorben
Mal wieder ein theoretischer Fall.

Vermieter V hat einen Mieter M der stirbt.
V weiß dass M nur noch einen 90j PapaP (vermutlich Alleinerbe) im Ausland und sonst keine Verwandten hat. M ist zudem nicht in seiner Wohnung sondern in einer anderen Stadt gestorben.

Bekannt ist, dass der Mietvertrag normal gekündigt werden muss und solange normal Miete weiter anfällt.

Welche Möglichkeiten hätte V jetzt, falls er die Wohnung neu vermieten will?
Was ist wenn die Miete ausbleibt, weil z.b. kein Dauerauftrag vorhanden ist? An wen muss sich da V wenden? Der vermutliche Alleinerbe P ist V unbekannt und vor allem würde es fremdsprachenmäßig schwer werden, falls der doch ermittelt werden kann.
**********rello Mann
2.457 Beiträge
mmmh...
kann das nachlassgericht da helfen?
ich
Würde auch mal über das Steuerrecht suchen den da ist garantiert etwas zu finden
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
die wohnung müsste ja auch theoretisch von jemandem ausgeräumt werden....

wäre denn in so einem fall das nachlassgericht am todesort oder am wohnort zuständig?
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Mal beim Nachlaßgericht
fragen ob es ein Nachlaßverwalter gibt! Bei diesen den Sachverhalt schildern dieser wir im Zweifel auch die Wohnung nach verwertbaren durchforsten bzw. schauen ob sich was zum Thema erben finden läßt! Aber es kann ja immer noch sein das ein Erbe dieses ausschlägt und somit wären wir dann evt wieder beim nachlassverwalter!
kostenfrei
#es gibt kostenfreie räumungsgruppen.
da kann man sich überall schlau machen.
caritas oder rot kreuz nehmen auch gern möbel oder andere artikel für andere bedürftige.........
#einfach mal anrufen.die kommen alle vorbei und holen die sachen kostenfrei ab.
#hauströdel an einem samstag organisieren.
# ebay kleinanzeigen inserieren
# die Monatsrente bei verstorbenen läuft noch 2 monate nach dem ableben der person,also ist die miete noch gesichert(wenn sich da nicht klauseln geändert haben sollten)
# sperrmüll wird meistens kostenfrei von den gemeinden oder städten angeboten( unterschiedliche handhabungen der städten)
# spenden

noch fragen???*gg*
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
naja diese art von räumung wäre nicht das problem. eher der damit verbundene hausfriedensbruch????

übrigens wüsste das nachlassgericht noch nichts von dem tod obwohl der chon ca. 3 wochen her wäre *zwinker*

und wie sieht es mit einer wohnungsbesichtigung für potentielle nachmieter aus? nen termin vereinbaren ginge ja schlecht *ggg* schlüssel für die wohnung hätte V von der wohnung von M
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Problem
wäre das das betreten der Wohnung wirklich weiterhin ein Straftatbestand erfüllen würde, hier darf die Wohnung soweit wie ich dies mal in einer Reportage (glaube Stern TV ) gesehen erst betreten werden wenn der Nachlassverwalter durch ist und dieses frei gibt! Wie gesagt Gericht verständigen um schnellen Termin bitten und dann können die Räumdienste kommen wenn nicht der Verwalter nicht noch einiges verwerten will um Z.B die Beerdigungskosten damit zu tragen!
hausmeister dazu holen?als zeuge?

man kann immer argumentieren* ich rieche gas*
oder * irgendwelche nicht einzuordnen geräusche* werden wahr genommen.
• läuft da wasser unkontrolliert?*

kinders.........mal ehrlich,habt ihr keine phantasie? *zwinker*

ich kann doch dinge so umsetzen,so daß ich immer auf der richtigen linie halte bzw. absichere.
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