Entrümpelung nach Hauskauf
Eigentümer X hat im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben.Vorbesitzer Y zeigte sich zunächst kooperativ und hat Räumung innerhalb von 4 Wochen zugesichert, was ja bei einer ZV schon eher die Ausnahme zu sein scheint.
Bei Schlüsselübergabe stellt X fest, dass in der Einliegerwohnung noch reichlich Hab und Gut des vorherigen Mieters zurückgeblieben ist. Dieser ist jedoch nach Angaben von Y nach Süddeutschland verzogen. Y fühlt sich für die Entfernung der Gegenstände nicht mehr zuständig.
Kann X die zurückgelassenen Dinge entsorgen? (dass eventuell entstehende Entsorgungskosten wohl nicht von dem ehemaligen Mieter übernommen werden, ist X durchaus klar)
Muss er den vorherigen Mieter zur Abholung auffordern?
Oder gar die Gegenstände aufbewahren? Falls ja, wie lange?