Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hundewelt
1251 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Ruhestörung durch einen Hund

*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
Ruhestörung durch einen Hund
Wie sähe die rechtliche Lage bei Ruhestörung durch einen Hund aus?
Dieser würde über den Tag verteilt immer wieder jaulen und bellen. Mal oft mal selten.
Des öfteren auch nachts um ca. 24 Uhr und meist eben so 1-3 Minuten lang. Es reicht aber aus, dass man geweckt wird. Morgens zwischen 6 und 8 auf des öfteren.
Ein Lärmprotokoll würde auch vorliegen *g*

Hinzu würde kommen dass die Hundehalterin vermutlich ein Messi wäre und es fraglich wäre, ob die Bedingungen zur Hundehaltung artgerecht sind, wenn die Wohnung sehr voll ist und teils nur schmale Gänge frei sind... Genaue Kenntnisse dazu würden aber nicht vorliegen....
der Anruf beim Amtstierarzt hat regelmäßig die persönliche Kontrolle zur Folge, völlig losgelöst von der rechtlichen Frage "wie lange und intensiv darf ein Hund bellen oder jaulen" *zwinker*
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es gibt meines Wissens kein Gesetz, das konkret vorgibt, wie lange und wie laut ein Hund bellen darf. *zwinker*

Sicher sind da auch die gegebenen Örtlichkeiten zu beachten - in einer Siedlung mit EFH werden Hunde ja nicht selten auch als Wachhund gehalten, da ist es normal, dass diese ihrer Rolle auch gerecht werden *ja*

Der Hinweis mit dem Amtstierarzt ist sicher eine gute Idee, ansonsten natürlich auch ein Gespräch mit dem Hundehalter. Oft kann man so etwas ja im Guten klären. Ggf. auch den Vermieter (bei Mietwohnungen) hinzuziehen - denn wenn die Lautstärke regelmäßig in der Nacht zu hoch ist, ist ja der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung nur noch eingeschränkt möglich.

Der letzte Weg ist dann wohl der zu einem Anwalt, der die möglichen rechtlichen Schritte unter Berücksichtigung aller Umstände abschätzen und ggf. einleiten kann. Selbst verschiedene Urteile zu solchen Fällen können da wohl nur sehr grob als Anhaltspunkt genommen werden, weil die Bedingungen eben sehr unterschiedlich sein können.
Und manches muss man eben auch einfach hinnehmen bzw. eigene Maßnahmen ergreifen (damit meine ich jetzt nicht, den Hund zu vergiften *fiesgrins* )
Nur Hunde, die
einsam sind, bellen!!!
Solange das Tier nur ab und zu bellt...
Man sollte mal darüber nachdenken, was wirklich stört, der Messi oder das arme Tier*gruebel* ....
Was nervt wirklich und ist das Tier eventuell nur das leidtragende Wesen, was als Sündenbock herhalten soll?

Wahrscheinlich benötigt der Messi Psychologische Hilfe und das Tier muss erst einmal in Pflege.....
Vor dem Anwalt ist eh der Schritt zum Schiedswesen sinnvoll, denn dieser Schritt geht auch ohne, wenn kein Rechtschutz vorliegt!

Und gleichzeitig kann man das Ordnungsamt einschalten!!!
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
der hund würde in dem theoretischen beispiel nur bellen wenn man im treppenhaus wäre und die tür aufschließt. nachts und morgens würde er ehr viel jaulen und das wirklich unangenehm. aber eben sehr unregelmäßig.

reden mit der nachbarin würde nichts bringen, da sie auf ein freundliches "hallo" entweder nicht antworten oder schimpfen würde *ggg*

der hund wäre nie alleine daheim aber womöglich trotzdem einsam.
es wäre in einem haus mit 8 mietwohnungen und nachbarn neben, unter und über der hundehalterin.
Wie ....
... würden die Nachbarn mit dem Hund umgehen. Ich könnte mir vorstellen, dass sie sich über ihn freuen würden, ihm dies zeigen und der Hund sich freut.
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****een:
der hund wäre nie alleine daheim aber womöglich trotzdem einsam.
es wäre in einem haus mit 8 mietwohnungen und nachbarn neben, unter und über der hundehalterin.
Naja, manche Mitmenschen sind eben schwierig - auch für Hunde *zwinker*

Ich denke mal, dass hier (wenn der Weg über den Amtstierarzt nichts bringt, weil der Hund nicht völlig verwahrlost untergebracht ist) der Vermieter eine sinnvolle Anlaufstelle wäre. Und dass nicht mit einem bösen Protestbrief, sondern einer Bitte, doch dafür mit Sorge zu tragen, dass die Hausordnung / der Mietvertrag von allen Mietern zu beachten ist.
Und nächtliche Ruhestörung durch Hundegejaul ist nun einmal nicht auf Dauer hinzunehmen.

Sollte auch der Vermieter nichts erreichen (oder erreichen wollen), muss man letztlich selbst entscheiden, ob man einen Rechtsstreit (Was will man vor Gericht eigentlich erreichen? [¹]) durchzieht oder ein angenehmeres Wohnumfeld sucht.

---------------------------------------------------
[¹] Ein Richter kann dem Hund schlecht verbieten zu jaulen. Und selbst wenn, würde sich der Hund davon wohl wenig beeindrucken lassen. *zwinker*
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
@******ito die besagte mieterin würde jeglichen kontakt vom hund mit manchen mietern verbieten...

@****as die besagte mieterin hätte sogar jahrelang jegliche kommunikation mit der vermieterin verweigert und erst seit kurzem würde sie nur bei notwendigkeit notdürftig mit der vermieterin reden...

die sich gestört fühlenden mieter würden definitiv nicht umziehen können und wollen, da die vermieterin aus der verwandschaft wäre und man sich auch ums haus dadurch kümmern sollte. zudem hätte die vermieterin vom verpächter die bedingung die wohnungen für verwandschaft zu nutzen *g*

der hund selber würde einen sehr gepflegten eindruck machen. die halterin würde ihn auch wirklich lieben. allerdings seien die zustände in der wohnung durch den messi haushalt sehr beengt und der hund würde wie gesagt regelmäßig jeden tag um ca. 8 uhr morgens jaulen und bellen und nachts gegen 24 uhr oft aber nicht so regelmäßig jaulen. zwischendrin natürlich auch aber da mehr bellen.
Dann muss man
eben mit dem Gebell des Hundes leben. Er bewacht schliesslich das Haus!!
Der arme Kerl kann sich ja auch nicht melden, wenn er Lustschreie der Nachbarn ertragen muss...usw *zwinker*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.