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Haus kann nicht mehr abbezahlt werden- Angehörige haften??

Haus kann nicht mehr abbezahlt werden- Angehörige haften??
Gesetzt den Fall, Frau D. nimmt einen Kredit für einen Hauskauf auf und trägt monatlich einige 100 Euro ab.
Was passiert, falls Frau D. irgendwann nicht mehr zahlen kann? Sei es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod o.ä.
Könnten die Geschwister zur Tilgung des Kredites verpflichtet werden, oder geht das Haus dann einfach an die Bank?

Gruß,
Devi
********gles Paar
15.204 Beiträge
So lange niemand der Geschwister bei der bank mit unterschrieben haben, passiert denen gar nichts.

Das Haus geht dann einfach in die Zwangsversteigerung und den Erlös bekommt die Bank.
Wenn dann noch eine Restschuld übrig bleibt, ist dafür nur Frau D. haftbar.
und entgegen...
...vielerlei Annahmen haftet theoretisch nicht einmal der Mann von Frau D., denn die reine Heirat zwingt einem nicht die Haftung auf. In der Praxis dürfte dies jedoch in der Regel eher unbedeutend sein, denn zumeist unterschreibt der Partner eh immer irgendwas mit (die Banken bestehen meist darauf, wenn sie ein Risiko sehen...) oder aber der Partner hat weniger Geld in der Haushaltskasse und finanziert es darüber mit, so praktisch irgendwie *zwinker*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es ist doch ein Vertrag zwischen der Bank und Frau D. - damit haftet auch nur sie gegenüber der Bank.

Dass die Bank vielleicht trotzdem versucht, andere, Frau D nahestehende Personen, mit in die Haftung zu nehmen, ist ihr gutes Recht - aber niemand ist gezwungen, diesem Wunsch der Bank nachzugeben (und sollte dies auch nicht tun).

Anders kann es später aussehen, wenn Frau D. nach Zwangsversteigerung und eventueller Pfändung über die verbleibende Restschuld mittellos ist und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Da können dann Verwandte in gerader Linie mit herangezogen werden - aber eben nicht für die Schulden gegenüber der Bank.
**********96363 Paar
266 Beiträge
.....Haus an die Bank?
Das wäre die schlechteste aller Möglichkeiten, abgesehen davon, dass die Bank das Geld und nicht das Haus will. Also erst den freihändigen Verkauf versuchen - bringt einfach mehr. Eine Zwangsversteigerung..." Haus an die Bank"......dauert von Antrag bis Versteigerungstermin rd. 16-18 Monate.....

Aber Achtung: Über die Beurkundung der Grundschuld als Absicherung für den Kredit bei der Bank unterwirft man/frau sich auch der sofortigen Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. die Bank greift also erst an die Konten, das Arbeitsentgelt pp.......das Haus interessiert die Bank zuletzt
Kontopfändungen sind aber Forderungspfändungen!
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****187:
Kontopfändungen sind aber Forderungspfändungen!
Wieso "aber"?
Sind Zins- und Tilgungsraten keine Forderungen?
Weil sich die Vollstreckung in bewegliches Vermögen und in Forderungen unterscheidet.
Mein Vorredner schrieb das.
Außerdem: in welcher Variante betrachtest du das denn jetzt?
Kunde Bank oder Bank Kunde?
**********96363 Paar
266 Beiträge
@Lukas @ Sorbas
Wollte Devi nicht einen praktischen Rat ?

Juristische Diskussionen zu Feinheiten von Forderungspfändungen oder gar den Möglichkeiten des § 30a ZVG bringen hier nichts. Veröffentlicht das in der NJW....Antwort auf Devi`s Frage ist:

Solange kein Verwandter hier Sicherungszweckerklärungen oder Bürgschaften unterschrieben hat, haftet er nicht.....und sollte die Finanzierung nicht mehr zu stemmen sein: erst mit der Bank über Aussetzung von Zins- und/oder Tilgung verhandeln und die gewonnene Zeit zum Privatverkauf oder Umfinanzierung nutzen

Bon chance !!
Danke
an euch alle.
Zum Glück bin ich nicht in der Situation, aber man muss ja alle Eventualitäten abklären.

Frühlingsgruß an alle *blumenschenk* ,

Devi
**********96363 Paar
266 Beiträge
@devi
Lach.....es war also nur eine vorbeugende Frage? Die werten Kollegen gehen sich hier an die Gurgel und zerfleischen sich in juristischen Haarspaltereien.....und nachdem auf dem Schlachtfeld des Rechts die Toten sich stapeln, taucht das Burgfräulein auf und erklärt, es wäre ja alles nur rein vorsorglich gewesen.... *haumichwech*

Übrigens, Devi - das ist keine Kritik an Dir. Deine Frage war und ist ja immer berechtigt gewesen. Aber das, was diese harmlose Frage einer Frau unter den männlichen Kollegen ausgelöst hat, ist sicherlich bemerkenswert. Frei nach Shakespeare : "Much Ado About Nothing"......auch da war eine Frau der Auslöser.....

Ich würde mir an Deiner Stelle die Rechte an der Veröffentlichung dieser Geschichte sichern...... *zwinker*
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