Okay, ....lach.
Mein Tick, ständig Neues zu überlegen. Dann muss ich wohl genauer sein:
Drei Punkte gemäss einer „üblichen“ Ausschreibung als vorausgesetzt: Termin/Zeitrahmen, Auftragshöhe, und Chance für Rückfragen.
Im Folgenden:
Ausschreiber ist Privatperson. Zwei Fälle:
a) eine bzgl einer erotischen Gefährtin /Mittelsfrau
b) eine bzgl Spielpartnerinnen in Cliquenstärke
zu a)
einer vertrauenswürdigen Helferin für Diverses: als Escort um nicht alleine in Clubs zu gehen und um andere Frauen so leichter für sich zu gewinnen. Und für mich zu recherchieren und Kontakte herzustellen.
Wie auch als Orga zur Umsetzung erotischer Fantasien, was absolutes Vertrauen und psychologische Versiertheit bei der Dame voraussetzt.
Bewusst sind Gewerbliche besser ausgeschlossen. Es soll sich nämlich eine Art Freundschaft entwickeln „können“, auch wenn es eine Art Auftrag ist.
Ich bezeichne es als persönliche „Erotik-Agentin“ und es scheint sowas als „Job“ noch nicht zu geben?
Setzt recht ausführlichen Bewerbungstext voraus.
zu b)
direkt Freundinnen, Spielgefährtinnen, Clique … wie auch immer. Für ein Event (weitere nicht unbedingt ausgeschlossen, aber das wäre dann ein neues Spiel).
Setzt weniger Bewerbungstext voraus als oben, aber
hier auch explizit gefordert: Gruppen-Foto (bekleidet!, evtl. DressCode, überlege ich noch z.Z. als Bitte fürs Bild )
Wahrscheinlich in zwei Stufen: für anfangs anonymisierte Fotos akzeptiert, um Damen die Teilnahme zu erleichtern, und nach Vorauswahl danach unanonymisiert.
Auch noch in Überlegung: Ob 'vor' Telefonat und einem folgenden persönlichen Gespräch noch ein Vorstellungs-Video kommen soll. Skype o.ä. wäre den Damen sicher lieber als Video, aber dann ist man als Ausschreiber manipulierbarer. Problematisch.
Es stellen sich bei beiden Modellen Fragen, wie z.B.
• ob ich gleich zu Beginn meine Anonymität als Ausschreiber aufgeben muss?
• die Kontrollmöglichkeit bei Ausschreibungen, dass es ernsthaft und kein Bluff ist, zum Problem führt die „Gewinnerin/nen“ benennen zu müssen, was der/denen aber unrecht sein dürfte, wenn Vertraulichkeit ein so hohes Gut ist?
• Art der Vertragsgestaltung bei a) und b)?
• Ist ein Notar geboten, und gibt es überhaupt welche, die auf Erotisches spezialisiert sind? Diese Frage stelle ich mir zum ersten Mal.
• Rechtliche Möglichkeiten/Fallstricke zu b): wenn ich / die Damen ein Erinnerungsvideo vom Event für privat haben möchten?
• was verstösst eigentlich gegen die guten Sitten? Manche Beamte sind ja sexualskeptisch. Mir kommt das arg dehnbar und willkürlich vor.
• sonstiges? …
Und darum meine Frage nach unabdingbar Rechtlichem, um dann weiter überlegen zu können, wie ich geschickt die Sache angehen kann?