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Hausanteilübertragung nach der Trennung

*******0766 Mann
9 Beiträge
Themenersteller 
Hausanteilübertragung nach der Trennung
Hallo zusammen,
ein Paar hat ein in der Ehe ein Haus zusammen gekauft, beide stehn im Grundbuch. Nach der Trennung wil er im Haus bleiben und ihren Hausanteil könnte ein anderer übernehmen. Sie möchte das Haus verkaufen, was zum finanziellen Ruin beider führen würde da sie das Haus erst vor 4 Jahren gekauft haben.
Kann Sie fordern, dass das Haus verkauft wird? Kann sie bestimmen wer ihren Hausanteil kauft?
Danke für eure Antworten
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Generell gilt ...
dies ist KEINE Rechtsberatung ...

Hausverkauf während des Trennungsjahrs

Sind sich die Ehegatten im Trennungsjahr absolut sicher, dass Sie auch nach Abschluss des Jahres nicht mehr zu einer Lebensgemeinschaft zusammenfinden, kann auch schon der Hausverkauf im Trennungsjahr sinnvoll sein. Dies ist vor allem dann regelmäßig der Fall, wenn das Haus für den noch im Haus wohnenden Ehegatten zu groß ist, die Kosten der Hausbewirtschaftung zu hoch sind oder das Geld rechtzeitig für einen anstehenden Vermögensausgleich (siehe auch Zugewinnausgleich) beschafft werden soll.

Hausverkauf nach Trennung

Nach Ende des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf des Hauses zu verlangen. Verweigert sich der Lebenspartner dieser Forderung, kann die Zustimmung sogar eingeklagt werden.

aber: Wohnvorteilsproblematik und Vorsicht wegen des Bankkredits, evtl. freier Verkauf, der in aller Regel sinnbringender ist als eine dann vielleicht anstehende Zwangsversteigerung, sei es durch die Ehefrau, die diese erzwingt oder durch die Bank, wenn die Kreditraten nicht mehr - pünktlich ??!! - bezahlt werden

generell gilt: Fragen Sie den Anwalt ihres Vertrauens ...
*******0766 Mann
9 Beiträge
Themenersteller 
Hausanteilübertragung nach der Trennung
wenn es für den Haususanteil des Partners(A) einen Käufer gibt kann er dann trotzdem verlangen das das Haus verkauft wird?
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
wie ich schon im Eingangsbeitrag sagte...
es kann über dieses Medium keine Rechtsberatung geben...

jeder Profi macht sich nach RDG und BRAO damit strafbar ...

sorry ...
*******0766 Mann
9 Beiträge
Themenersteller 
Hausanteilübertragung nach der Trennung
es soll ja auch keine Rechtsberatung sein, aber es gibt doch bestimmt Leute die gleiches schon erlebt haben.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
darauf läuft es aber leider hinaus
ok...

ich werde schweigen ... *zwinker*
und lesen, was diese 'Leute' dann schon erlebt haben ...
hatte ja schon gesagt, dass hier der Rat des Profis wohl angesagt wäre ...
mehr will ich dazu nicht sagen, ich denke nicht, dass dies ein geeignetes Thema für ein Forum wie hier ist, weil dazu zu viel auf dem Spiel steht

schönen Sonntag
********Herz Frau
37.572 Beiträge
Erfahrungsaustausch ...
Ja.

Aber der wird dir letztendlich nichts nützen.
Du brauchst einen Anwalt. Und der verdient nun mal seine Brötchen mit diesen Ratschlägen.
****rna Frau
6.195 Beiträge
ich denke nicht, dass dies ein geeignetes Thema für ein Forum wie hier ist, weil dazu zu viel auf dem Spiel steht

Kein rechtliches Thema wäre das geeignete für diese Gruppe, wenn man davon ausgeht, daß hinter jede Ecke ein Schreckgespenst lauert, welches einem Knüppel zwischen die Beine werfen will.

Meines Verständnisses nach, hat Herr Seebaer, ganz den Statuten konform gehend, eine fiktive Situation geschildert. Wenn selbst das, fiktive, erdachte Szenarien, die werte Anwaltsbelegschaft an den Rande ihrer Existenz bringen können............................wozu dann das ganze?
Worüber sollte man denn hier sonst reden?
Den neuesten Artikel aus dem "Der junge Jurist"?
*******0766 Mann
9 Beiträge
Themenersteller 
Hausanteilübertragung nach der Trennung
Mir ist schon klar das es letztendlich über einen Anwalt gehen muss aber ich wüsste gern vorher was es für Erfahrungen gibt, dann lässt es sich mit dem Anwalt viel leichter reden.
Also würd ich mich über eure Erfahrungen damit freuen
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Rein rechtlich wurde die Lage ja schon beleuchtet.

Da die wirtschaftliche Gemeinschaft der Ehe mit der Scheidung aufgelöst wurde, ist das Vermögen aufzuteilen. Dazu gehört auch das Haus.

Prinzipiell dürften viele Varianten möglich sein, wie damit verfahren wird. Letztlich könnten sogar beide Ex-Eheleute weiterhin eine Eigentümergemeinschaft bilden und das Haus z.B. vermieten (oder der eine mietet die andere Hälfte (die ihm nícht gehört) vom Ex-Ehegatten).
Wie sinnvoll und/oder konfliktträchtig so etwas ist, steht auf einem anderen Blatt.

Allerdings kann eben auch jeder der beiden verlangen, dass das Haus verkauft wird, um den Erlös dann aufzuteilen (das Haus selbst lässt sich ja meist schlecht teilen). Dabei kann natürlich der andere Ex-Ehegatte (ggf. auch zusammen mit einer dritten Person) als Käufer auftreten und das gesamte Haus kaufen (praktisch ja eigentlich nur die Hälfte, die ihm noch nicht gehört).

Ob eine Dritte Person die eine Haushälfte allein kaufen könnte - das stelle ich mir eher schwierig vor.

Viel wichtiger finde ich aber die Frage: Was ist in dieser Konstellation wirtschaftlich sinnvoll? Und da ist es wohl am besten, wenn man sich zusammensetzt und eine gemeinsame Lösung findet, anstatt mit juristisch möglichen Aktionen sinnlos Geld zu verbraten.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
@ Sorbas : Vorsicht ...
Nach Aussage des Threaderöffners sind die Ehegatten ja eben noch nicht geschieden, sondern 'erst getrennt', daher meine differenzierende Bemerkung , d.h. die wirtschaftliche Gemeinschaft ist noch nicht aufgelöst, es sei denn sie haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung geschlossen, davon aber sagt er nichts ...

und daher auch meine Bemerkung für ein Vorgehen nach Ablauf des Trennungsjahres

ansonsten gehe ich mit Dir einig, dass das nach abklärung der rechtlichen Voraussetzungen in erster Linie ein wirtschaftliches Problem darstellt

und wie ich schon sagte, eine Beratung mit einem Profi sollte folgen ...
und jetzt werde ich wirklich nichts mehr sagen *zwinker*
Grüße vom Rand der Existenz

und ein Danke an Spiel mit Herz .... so sehe ich das auch ...
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****ney:
Nach Aussage des Threaderöffners sind die Ehegatten ja eben noch nicht geschieden, sondern 'erst getrennt', daher meine differenzierende Bemerkung , d.h. die wirtschaftliche Gemeinschaft ist noch nicht aufgelöst, es sei denn sie haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung geschlossen, davon aber sagt er nichts ...
Deswegen schrub ich "mit der Scheidung". *g*

Und stimmt, vor der Scheidung wäre eine Gütertrennung oder eventuelle andere Vereinbarungen in einem eventuellen Ehevertrag auch noch zu berücksichtigen. Diese können ja auch über die Scheidung hinaus wirken.

Und klar - im konkreten Einzelfall kann hier nur ein Fachanwalt sinnvoll weiter helfen.

Prinzipiell kann zumindest nach der Scheidung (sofern keine anderen Absprachen, z.B. in einem Ehevertrag, dagegen stehen), jeder der Beiden den Verkauf verlangen, sofern die Immobilie nicht in zwei gleichwertige Teile geteilt werden kann (was wohl nur sehr selten der Fall sein dürfte). Und jeder der beiden kann beim Verkauf auch allein oder als Mitglied einer neuen potentiellen Eigentümergemeinschaft als Käufer auftreten.
Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, muss dann wieder im Einzelfall geprüft werden.
Erfahrungswerte?

Wenn ein Partner dem anderen, obwohl es beider finanziellen Ruin bedeuten würde, droht das Haus in die Zwangsversteigerung zu bringen, weil einer dem andern die Butter auf dem Brot nicht mehr gönnt, hilft nur eins: Rigide Trennung und Auflösung aller gemeinsamen Verbindlichkeiten.
Sofern keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind, ist das machbar.

Wenn Du das Haus aus wirtschaftlichen Gründen behalten möchtest und jemanden hast dem Du vertraust und der deine zukünftige Exgattin auslösen und ihren Teil der Verpflichtung übernehmen würde, solltest Du unabhängig vom Familienrechtler der für die Trennung zuständig ist zu einem Fachwanwalt gehen, die Details durchsprechen und deiner zukünftigen Exfrau vom Anwalt eine Erläuterung und einen konkreten Lösungsvorschlag vorlegen lassen.

Und die Situation bis es so weit wäre solltest Du ebenfalls juristisch klären lassen: Wer hat welche Kosten zu übernehmen? Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Kredit, Instandhaltungskosten, Mietvorteil usw.

Geh zum Rechtsanwalt! Und lass das vertraglich festhalten.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
@ ludivine
Danke....
*zwinker*

meine Rede ...

schönen Abend
****rna Frau
6.195 Beiträge
Geh zum Rechtsanwalt! Und lass das vertraglich festhalten.

Welche Fachrichtung wäre das?
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Familienrecht, aber ..
am Besten mit einer zusätzlichen betriebswirtschaftlichen Basis ...

nur Familienrecht reicht da wohl nicht *zwinker*
Leider ...
... kenne ich sehr viele Familienrechtler, die im Immobilienrecht einschließlich dem Zwangsversteigerungsrecht keinerlei Rechtskenntnisse haben. Sie behaupten dies oftmals und dann "geht es in die Hose." Da kann man sich die Haare raufen.
*******0766 Mann
9 Beiträge
Themenersteller 
Hausanteilübertragung nach der Trennung
Danke für die Ratschläge
Genau "Caballito" diese Erfahrung habe ich auch gemacht und deshalb möchte ich gern vorher einiges in Erfahrung bringen. Sicher ist, das es ohne Anwalt nicht geht und das beste und kostengünstigste wäre wohl diese Sachen vor der Scheidung zu klären.
Das Haus wurde vor 4 Jahren gekauft und somit würden bei einem Verkauf wohl beide in die Privatinsolvenz schlittern da die Ablöse bei der Bank relativ hoch sein dürfte und den Verkaufswert übersteigen dürfte. Um das zu verhindern kam die der Gedanke, das die Frau aus dem Grundbuch geht und der Bruder des Mannes den Anteil übernimmt, zumindest im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen wird. Somit ist ja keine Vorfälligkeitsenschädigung zu zahlen und alles könnte so weiter laufen wie bisher.
**********rello Mann
2.457 Beiträge
die bank...
uuuund gaaaanz wichtig: der neue miteigentümer soll ja dann auch die anteiligen verbindlichkeiten der ex-frau übernehmen. also muss sie bei der bank aus der schuldhaft entlassen werden und der neue eigentümer nach prüfung seiner bonität der schuld beitreten. nicht vergessen, auch hierbei fallen "kosten" bei der bank an.
die Privatinsolvenz schlittern da die Ablöse bei der Bank relativ hoch sein dürfte und den Verkaufswert übersteigen dürfte.

Das allein begründet ja noch keine Zahlungsunfähigkeit.
Einfach mal den Kreditvertrag raussuchen und durchlesen.
und dann gehts ans rechnen!

Wichtig, bei variablem Zinssatz und einem Sicherungsgeschäft (Swap) darf der Swap dabei nicht vergessen werden!
Ich habe gute Erfahrungen mit Kanzleien gemacht, in denen Anwälte verschiedener Fachtrichtungen zusammenarbeiten. (Gibts eigentlich noch einzeln agierende Rechtsanwälte?)

Wie wäre es mit einer Kanzlei die Familienrecht, Miet- Wohungseigentums- und Immobilienrecht und Strafrecht anbietet?
Natürlich gibt es die noch.
Und die Qualität eines Anwalts hängt nicht davon ab, was auf seinem klingelschild steht.
Sicher ist, das es ohne Anwalt nicht geht und das beste und kostengünstigste wäre wohl diese Sachen vor der Scheidung zu klären.

Das sollte möglichst sofort geklärt werden.

Lass Dich um des "Friedens" Willen auf keine "familiären" Regelungen ein. Ihr seid getrennt, ihr seid Geschäftspartner.

Theoretisch hast Du ihr im Moment die Hälfte der ortsangemessenen Miete zu zahlen, sie hat sich hälftig an den Krediten und laufenden Kosten (Grundbesitzabgaben, Versicherungen) und Instandhaltungskosten zu beteiligen.
Regel das b e v o r die Familienrechtler sich darum kümmern. Oder Dir bei evt. Trennungsunterhalt ein Mietvorteil auf evt. Unterhaltsforderungen berechnet wird. Damit ist nämlich noch nicht geklärt welche Kosten sie mit zu tragen hat.

@ Lukas

Du meinst man kann nicht darauf vertrauen, dass die Anwälte einen Gemeinschaftskanzlei tatsächlich über die fachliche Qualifikation verfügen unter der sie firmieren? *baeh*

Frag besser nicht, was ich von 85 Prozent unserer deutschen Juristen halte.
Gibt es in deinem Beruf nicht bessere und schlechtere Leistungen?

Ist das nicht überall so?
*****ann Paar
57 Beiträge
Den besten Rat hat Ludivine gegeben
Regel das b e v o r die Familienrechtler sich darum kümmern.
aufgezeigt, alles andere ist wirtschaftlicher Selbstmord. Wie hoch ist der Streitwert *floet* und welche Interessen haben die Rechtsbeistände?

Es gibt ein paar Fragen die sich Person A und Person B selbst stellen können, aus den Antworten sollte erkennbar sein, dass es besser ist die aktuellen Emotionen unter den Teppich zu kehren und ein gemeinsames Ziel anzustreben.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Was sind die Tilgungsträger? Bausparer Lebensversicherungen? Unter welchen Umständen können diese aufgelöst werden?

Unter welchen Auflagen wird die Bank eine Löschungsbewilligung der Grundschuld freigeben wenn eine Unterdeckung vorhanden ist (erzielter Kaufpreis & Vorfälligkeit)? Ohne Löschungsbewilligung und deren Auflagen kann der Verkauf nicht vollzogen werden!!! Was dies in Folge bedeutet, bitte sich auch verdeutlichen.

Ist ein Verkauf an externe realisierbar und zu welchem Preis? Wie sieht der Kaufmarkt aus?

Dann das leidige Streitthema unter Person A & B welcher Wert steht im Raum, keine Einigung über den Wert? z.B. Gutachterausschuß beim Landratsamt, Kosten?

Wie sieht es im Detail mit einer Teilungsversteigerung / Sprengung der Gemeinschaft als letztes Mittel aus?

Vor 4 Jahren lagen die Zinsen bei 10 jähriger Zinsfestschreibung bei rund 4,5 %, rechnerisch würde es Sinn machen wenn der Bruder das Haus kauft (Restdarlehen & Vorfälligkeit) und zu aktuellen Zinskonditionen neu mit unter 3 % oder weniger bei 10 jährigen und höheren Tilgungsanteil einsteigt und u.U. es an Person A vermietet, mit allen Nach aber auch allen Vorteilen. Nachteil, Bruder ist Eigentümer und Vermieter, hier würde sich ein nachrangiger Nutz und Niesbrauch für Person A anbieten. Jedoch ist diese Konstellation eine ruhende Zeitbombe, mit dem Bruder versteht sich Person A heute, was ist mit neuen Lebensumständen oder wie verstehen sich die Beiden in 10 Jahren, die beiden Ehepartner haben sich vor 5-10 Jahren auch verstanden und sind in das Darlehen gegangen, heute floppt es.

Der Gang zum Steuerberater in der o.g. Konstellation ist unumgänglich.

Den lieben Bankberater, der damals die Finanzierung an den Man gebracht hat sollte nicht unbedingt nach der Höhe der Vorfälligkeit gefragt werden, das Darlehen würde ganz schnell von der Normbetreuung in die Sonderbetreung gelangen und sollte es eine gefragte Immobilie sein wird dem Eigentümer schnell klar gemacht, das der bankinterne Immobilienvertrieb den Auftrag gerne abwickeln wird, eine Bank verdient gerne zwei / dreimal am gleichen Objekt. Vorfälligkeit alter Darlehensnehmer & Immobilienvertrieb der gleich an den neuen Käufer ein neues Darlehen an den Man bringt.

Mit einem ernsthaften Gespräch in der Bank ist gemeint, es wird ein einfacher Hinweis auf die Darlehensbedingungen, Verschlechterung der Bonität etc. und dem folgendem Kündigungsrecht der Bank geführt, am Ende des Gespräches willigt der Eigentümer schnell und gerne in den Verkauf ein. Hierzu ist die Sonderbetreuung sehr gut geschult!!

Den Bruder in das bestehende Darlehen zu nehmen und dies nur mit Person B auszutauschen wird nicht funktionieren, die Banken spielen hier nicht mit, warum auch, warum sollte die Bank auf die Vorfälligkeit verzichten?

Zur Frage Bruder ins Grundbuch eintragen lassen, bitte klar werden was ist Grundbuch was ist eine Grundschuld und was ist ein Darlehensvertrag der eine Zinsbindung von 10 - 15 - 25 Jahren hat, diese Dinge hängen zusammen sind aber total unterschiedliche Vorgänge.
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