Den besten Rat hat Ludivine gegeben
Regel das b e v o r die Familienrechtler sich darum kümmern.
aufgezeigt, alles andere ist wirtschaftlicher Selbstmord. Wie hoch ist der Streitwert
und welche Interessen haben die Rechtsbeistände?
Es gibt ein paar Fragen die sich Person A und Person B selbst stellen können, aus den Antworten sollte erkennbar sein, dass es besser ist die aktuellen Emotionen unter den Teppich zu kehren und ein gemeinsames Ziel anzustreben.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Was sind die Tilgungsträger? Bausparer Lebensversicherungen? Unter welchen Umständen können diese aufgelöst werden?
Unter welchen Auflagen wird die Bank eine Löschungsbewilligung der Grundschuld freigeben wenn eine Unterdeckung vorhanden ist (erzielter Kaufpreis & Vorfälligkeit)? Ohne Löschungsbewilligung und deren Auflagen kann der Verkauf nicht vollzogen werden!!! Was dies in Folge bedeutet, bitte sich auch verdeutlichen.
Ist ein Verkauf an externe realisierbar und zu welchem Preis? Wie sieht der Kaufmarkt aus?
Dann das leidige Streitthema unter Person A & B welcher Wert steht im Raum, keine Einigung über den Wert? z.B. Gutachterausschuß beim Landratsamt, Kosten?
Wie sieht es im Detail mit einer Teilungsversteigerung / Sprengung der Gemeinschaft als letztes Mittel aus?
Vor 4 Jahren lagen die Zinsen bei 10 jähriger Zinsfestschreibung bei rund 4,5 %, rechnerisch würde es Sinn machen wenn der Bruder das Haus kauft (Restdarlehen & Vorfälligkeit) und zu aktuellen Zinskonditionen neu mit unter 3 % oder weniger bei 10 jährigen und höheren Tilgungsanteil einsteigt und u.U. es an Person A vermietet, mit allen Nach aber auch allen Vorteilen. Nachteil, Bruder ist Eigentümer und Vermieter, hier würde sich ein nachrangiger Nutz und Niesbrauch für Person A anbieten. Jedoch ist diese Konstellation eine ruhende Zeitbombe, mit dem Bruder versteht sich Person A heute, was ist mit neuen Lebensumständen oder wie verstehen sich die Beiden in 10 Jahren, die beiden Ehepartner haben sich vor 5-10 Jahren auch verstanden und sind in das Darlehen gegangen, heute floppt es.
Der Gang zum Steuerberater in der o.g. Konstellation ist unumgänglich.
Den lieben Bankberater, der damals die Finanzierung an den Man gebracht hat sollte nicht unbedingt nach der Höhe der Vorfälligkeit gefragt werden, das Darlehen würde ganz schnell von der Normbetreuung in die Sonderbetreung gelangen und sollte es eine gefragte Immobilie sein wird dem Eigentümer schnell klar gemacht, das der bankinterne Immobilienvertrieb den Auftrag gerne abwickeln wird, eine Bank verdient gerne zwei / dreimal am gleichen Objekt. Vorfälligkeit alter Darlehensnehmer & Immobilienvertrieb der gleich an den neuen Käufer ein neues Darlehen an den Man bringt.
Mit einem ernsthaften Gespräch in der Bank ist gemeint, es wird ein einfacher Hinweis auf die Darlehensbedingungen, Verschlechterung der Bonität etc. und dem folgendem Kündigungsrecht der Bank geführt, am Ende des Gespräches willigt der Eigentümer schnell und gerne in den Verkauf ein. Hierzu ist die Sonderbetreuung sehr gut geschult!!
Den Bruder in das bestehende Darlehen zu nehmen und dies nur mit Person B auszutauschen wird nicht funktionieren, die Banken spielen hier nicht mit, warum auch, warum sollte die Bank auf die Vorfälligkeit verzichten?
Zur Frage Bruder ins Grundbuch eintragen lassen, bitte klar werden was ist Grundbuch was ist eine Grundschuld und was ist ein Darlehensvertrag der eine Zinsbindung von 10 - 15 - 25 Jahren hat, diese Dinge hängen zusammen sind aber total unterschiedliche Vorgänge.