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KFZ Halter und Versicherungsnehmer =gleiche Person

*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
KFZ Halter und Versicherungsnehmer =gleiche Person
Hallo folgende Frage tut sich bei mir Grade auf. Ich habe uns ein Auto gekauft. Nun ist das Auto auf den Namen einer anderen Person als Halter und Versicherungsnehmer Angemeldet, aus Zeit gründen habe ich das so gemacht. Nun wollte ich in den nächsten Wochen den Wagen auf mich Ummelden also als Halter, nun meinte ein bekannter zu mir, das es so nicht mehr gehen würde, da Halter und Versicherungsnehmer die gleiche Person sein muss. Gesetzliche Regelung Änderung nach seiner aussage. Ich würde die Versicherung gerne so belassen wegen dem Schadenfreiheitsrabatt. Aber als Halter selber in den papieren stehen. Kann mir das jemand mit helfen, am besten jemanden vom fach.

Danke Gruß Der Rico
*****and Paar
3.119 Beiträge
Hallo Rico,
=======

Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche
Person sein. Du musst allerdings klären, ob die aktuelle
Versicherung mit dem Halterwechsel einverstanden ist.
Beim Abschluss der Versicherung wurde der Halter ja
mit angegeben und damit Vertragsbestandteil, der
nun zu ändern wäre. Ggf. kann es auch so sein, dass
du den Wagen komplett ummelden musst und dafür
eine neue Versicherung abzuschließen ist, ggf. dann
wieder über den Versicherungsnehmer, auf den jetzt
schon die Versicherung läuft.

Ich habe gerade vor gut zwei Wochen einen Wagen,
wo meine Frau Halter ist, über meine Kfz-Versicherung
als Zweitwagen versichert (Damit ist bei uns auch der
Halter nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer). *zwinker*


LG,
Andreas...
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
hmm, ich habe es aktuell genauso geregelt - Halter und Versicherungsnehmer sind zwei Personen - bislang hat sich weder die Versicherung noch das Strassenverkehrsamt beschwert... *g*
Daher denke ich, daß das immer noch geht.
******xyz Frau
3.996 Beiträge
Bei mir ist Halter und Versicherungsnehmer auch nicht die gleiche Person.

Habe das gemacht,damit mir mein Schadenfreiheitsrabatt nicht verloren geht.

Allerdings zahlt man dann auch eine Menge mehr,weil die zwei nicht die gleiche Person sind.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Halter, Fahrer und Versicherungsnehmer können völlig unterschiedliche (z.T. auch nur juristische) Personen sein. Es ist also z.B. kein Problem, wenn der Großvater der Halter und damit Eigentümer eines Porsche Cayenne ist (weil der Vater das Auto nicht im eigenen Vermögen haben will), der Vater aber der Versicherungnehmer (wegen der Einstufung) und der Sohn der Fahrer (weil er den Wagen "braucht"). *zwinker*

Ob sich dabei der Beitrag ändert, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind, hängt wohl von der Gesellschaft ab. Mir ist es von keiner bekannt.

Wenn allerdings Fahrer und Versicherungsnehmer nicht identisch sind (also auch oder sogar nur andere Personen als der Versicherungsnehmer das Fahrzeug fahren), ist in der Regel der Beitrag immer höher, als wenn nur der Versicherungsnehmer auch der Fahrer ist.

Und wie schon richtig angemerkt - ein Halterwechsel sollte der Versicherung zumindest angezeigt werden (in der Regel hat die Versicherung aber kein Veto). Wichtiger ist es, einen Fahrerwechsel bzw. einen zusätzlichen Fahrer der Gesellschaft mitzuteilen und den Vertrag ggf. anzupassen, wenn es bezüglich der Fahrer Einschränkungen im Vertrag gibt.
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Danke für Eure Antworten, scheint als hätte sich der bekannte Irgendwie Geirrt oder es liegt an den Versicherungen.

Das hilft mir schon weiter.

Gruß Rico
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Hatten
es bis vor wenigen Jahren auch So!
Ich war halter und Vater wegen Öffentlichediensttarif Versicherungsnehmer und zu allem überfluß sandte die Versicherung auch die Rechnung an mich!
Als mein Vater aber in Rente ging wurde es zu teuer, da ich selber auch im Öffentlichen Dienst seit einiger Zeit stehe übernahm ich dann von Versicherung die Prozente, das geht!

Herr Lucky
********gles Paar
15.204 Beiträge
So pauschal kann man das nicht sagen.

Es gibt Versicherungen die einen abweichenden Halter gar nicht akzeptieren, andere sehen dies ungern und wiederum andere Gesellschaften machen da gar keine Probleme.

Nur muss man dazu auch sagen, dass viele Gesellschaften einen, nicht gerade geringen, Zuschlag verlangen, wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweischt
.
Da wäre es dann ratsam, wenn man genau nachrechnet, ob sich das ganze dann auch noch finanziell lohnt.

Als mein Vater aber in Rente ging wurde es zu teuer, da ich selber auch im Öffentlichen Dienst seit einiger Zeit stehe übernahm ich dann von Versicherung die Prozente, das geht!

Da möchte ich aber noch dazu sagen, dass nicht immer die kompletten Prozente überschrieben werden.
Dies hängt auch davon ab wie lange man den Führerschein hat.
Denn man kann nur die schadenfreie Jahre überschrieben bekommen, die man selbst auch runtergefahren haben kann.
Wenn ich also z.B. 5 Jahre den Führerschein habe, kann ich nicht die Prozente bekommen die ich in 20 Jahre runtergefahren hätte.

LG
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********ar_WO:
Es gibt Versicherungen die einen abweichenden Halter gar nicht akzeptieren, andere sehen dies ungern und wiederum andere Gesellschaften machen da gar keine Probleme.
Akzeptieren die nicht einen abweichenden Halter (der, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist) oder einen abweichenden Fahrer?
Für ersteres ist mir keine Versicherung bekannt. Würde mich glatt mal interessieren, welche Gesellschaft da so engstirnig ist (nein, ich schließe das nicht aus).

Beim Fahrer hat wohl so ziemlich jede Gesellschaft spezielle Tarife, die den möglichen Personenkreis deutlich einschränken.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
O.K
Die Prozente hatte ich ja alle selbst als 2 Wagen runtergefahren!
Es stimmt, kurzzeitig bin ich hochgestuft worden bei der Übernahme für 3 monate sollte eigentlich 1 Jahr sein, aber die Versicherung hatte die Bedingungen geändert und dann haben die mich in die günstigere sfk gesetzt! Allerdings ist das ganze nun auch schon 8 Jahre her.
********gles Paar
15.204 Beiträge
Würde mich glatt mal interessieren, welche Gesellschaft da so engstirnig ist (nein, ich schließe das nicht aus).

Aus Datenschutzgründen möchte ich dies hier nicht erwähnen.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********ar_WO:
Aus Datenschutzgründen möchte ich dies hier nicht erwähnen.
Ach, machen die das heimlich? Müsste sowas nicht in den Versicherungsbedingungen stehen? *lol*
***e4 Mann
20 Beiträge
Du meldest den Wagen bei der Zulassungsstelle auf dich an und jene wird eine
Versicherungsdoppelkarte bzw Nachweis vorläufiger Deckung für das Fahrzeuge mit der Fahrgestellnummer .....usw usw akzeptieren

Das Fahrzeug wird nur versichert .......wer Versicherungsnehmer ist , ist der StVZO bzw. der Zulassungstelle völlig Wurscht !
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