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Ab wann beginnt die Widerrufsfrist?

Ab wann beginnt die Widerrufsfrist?
Kann mir jemand sagen, ab wann eine Widerrufsfrist beginnt?

Ab dem Zeitpunkt zu dem ich den Auftrag unterschrieben habe, oder ab dem Zeitpunkt an dem ich die Auftragsbestätigung erhalten habe?

In den Vertragsbedingungen ist es folgendermaßen formuliert:

-- Der Leasing-Nehmer ist an seinen schriftlichen Leasing Antrag vier Wochen gebunden. Der Leasing-Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Leasing-Geber innerhalb dieser Frist die Annahme des Vertrages schriftlich bestätigt. --

Dank Euch...
Moni
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Da steht nix von Widerruf.

Du bist an deinen Antrag vier Wochen gebunden. Du kannst also nicht nach drei Wochen einen Rückzieher machen, nur weil du z.B. noch keine Zusage hast oder es dir doch anders überlegst.
Einen Vertragsabschluss kannst du noch gar nicht widerrufen, da der erst mit der Bestätigung durch den Leasinggeber zustande kommt (innerhalb dieser vier Wochen ab Antragstellung).

Ob du den Leasingvertrag dann widerrufen kannst, hängt von dem Vertrag ab und sollte auch im Vertrag stehen. Die Widerrufsfrist beginnt dann ab Belehrung über das Widerrufsrecht (die Kenntnisnahme muss man gesondert bestätigen), frühestens jedoch ab Vertragsbeginn.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
kann Sorbas nur recht geben
*hi5*

Widerruf erst nach Vertragsschluß, Vertrag erst nach Annahme durch den Vertragspartner, da TE einen Antrag gestellt hat ... und an ihren Antrag 4 Wochen gebunden ist ...
sollte der Leasinggeber nicht in den 4 Wochen annehmen, schnellstmöglich den Antrag widerrufen
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****ney:
sollte der Leasinggeber nicht in den 4 Wochen annehmen, schnellstmöglich den Antrag widerrufen
Ist das wirklich nötig?

Ok, theoretisch könnte der Leasinggeber auch nach einem Jahr noch kommen und sagen: "Ach, übrigens, den Vertrag nehmen wir an, bitte zahlen sie ...".
Aber habe ich dann nicht das Recht, mit der sofortigen Einrede, mich durch Ablauf der ursprünglichen 4-Wochen-Frist nicht mehr an meinen Antrag gebunden zu fühlen, den Vertrag mangels meiner wirksamen Willensbekundung zu kippen?

Oder gilt meine Willensbekundung unbefristet weiter, selbst wenn so eine Bindungsfrist vereinbart wurde?
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
ich würde es auf einen Streit
nicht ankommen lassen, sondern proaktiv den Antrag zurückziehen...

das schafft Klarheit ...
natürlich kann man auch warten, aber das bringt unnötigen 'Huddel' und Papierkrieg mit sich ...
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****ney:
nicht ankommen lassen, sondern proaktiv den Antrag zurückziehen...
Klar, eindeutige Positionierungen ersparen Stress.

Aber wenn man es dann vergisst - ich stelle mir vor, man fragt bei mehreren Leasinggebern nach, und manche verpacken diese Anfrage gleich in einen Antrag (manchmal bekommt man das wirklich kaum mit) und dann entscheidet man sich für einen anderen Anbieter, weil sich dieser Leasinggeber ja eh nicht wieder gezuckt hat ...

Wäre da nicht nach vier Wochen die Situation eingetreten, dass der gestellte Antrag nur unter noch Vorbehalt gilt?
Anders herum funktioniert das doch auch. Wenn eine Bank mir ein Kreditangebot unterbreitet, so steht da in der Regel: "An dieses Angebot halten wir uns für die kommenden 2 Wochen gebunden." Wenn man sich in der vorgegebenen Frist nicht entscheidet, sondern erst am 15. Tag, können plötzlich ganz andere Bedingungen gelten (die man dann natürlich ablehnen kann).
Grundsätzlich...
...will ich gar nicht widerrufen!

Ich will eigentlich nur meinen rechtlichen Standpunkt wissen, damit ich weiss womit ich argumentieren kann.

Das Autohaus, und auch noch ein sehr renommiertes, sitzt auf einem verdammt hohen Roß, und das ärgert mich maßlos bei einem Wagen dieser Kategorie. Die Art und Weise des Kundenumgangs ist unmöglich, und langsam werde ich zickig...

Ich danke Euch aber schon sehr für Eure Infos, die helfen mir bei der Argumentation schon sehr...
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie gesagt - momentan bist du auch "nur" an deinen Antrag gebunden.

Für einen möglichen Widerruf beginnt die Frist im Normalfall ab Vertragsbeginn. Das sollte aber auch alles im Kleingedruckten des Vertrages stehen *ja*
mit hoher wahrscheinlichkeit wird es für den abschluss eines leasingvertrages im autohaus keine widerrufsfrist geben.
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das hat mit dem Autohaus nix zu tun, sondern mit der Art des Leasingvertrags. Und da gibt es etliche Formen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht einzuräumen ist.
das musst du mir jetzt mal erklären!
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Guck ins BGB - oder in einschlägige Leasingverträge diverser Autohändler. *zwinker*

Bin ich Jurist, dir das erklären zu müssen? Und die Autohändler bzw. Banken machen das bestimmt nicht freiwillig.
Na, offesichtlich habe ich erhebliche Bildungslücken... Sei doch bitte so nett und schließe sie.

Und wenn du auf das BGB verweisst, dann vielleicht mit einer Hausnummer... das suchen dauert sonst bei den etwas mehr als 2.300 §§ etwas.
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Als Jurist weißt du, wo da was steht.

KFZ-Leasingverträge werden nicht nur für gewerbliche Nutzung angeboten und abgeschlossen.
nein, wo denn?
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann lass dir dein Lehrgeld wieder geben. *schiefguck*
Hey...
...Jungs!


Freundschaft!!!!!
Wonach kann ich das denn zurückfordern? RGL?

Ich merke schon... Du wirst nicht gerne konkret.
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