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Schäden durch Baum

Schäden durch Baum
Welche Schritte kann man unternehmen, wenn ein Baum vom Nachbargrundstück die eigene Zufahrt durch Wurzelwachstum bereits angehoben hat und nun kurz davor ist, Haus und Garage zu erreichen. Hier reicht es nicht, die Wurzel zu kappen, da dabei die gesamte Stabilität des Baumes aus dem Gleichgewicht gerät.


Siehe Bild!!
********Herz Frau
37.588 Beiträge
****ar:
Welche Schritte kann man unternehmen...

Man kann sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden. *zwinker*

Aus der Gruppenbeschreibung:

Wichtig: Hier erfolgt keine Rechtsberatung in konkreten Fällen. Aus rechtlichen Gründen können hier keine Einzelfälle diskutiert werden. Dies ist auch nicht nötig. Problemlagen, abstrakte Fragestellungen oder hypothetische Probleme können wir jedoch jederzeit erörtern. Nur zu! Wir freuen uns auf Euch!

*******Maxx Mann
11.959 Beiträge
Gruppen-Mod 
Abstahieren wir das Thema mal:

Ich könnte eine Menge unternehmen:
  • Den Nachbarn bitten, den Baum zu fällen, da er (also der Baum und dadurch natürlich mittelbar auch der Nachbar) meinem Hab und Gut Schaden zufügt.
  • Den Nachbarn verklagen wegen Sachbeschädigung.
  • Selbst zu Axt und Kettensäge greifen.
  • Eine Firma mit dem Beseitigen des Baumes beauftragen.
  • ...


Und ich gebe zu, einige der oben genannten Aktionen dürften weitere Aktionen nach sich ziehen *zwinker*
@****as:

Selbst zu Axt und Kettensäge greifen.

Na ja, selbst zur Axt und Kettensäge greifen und damit auf Nachbars Grundstück gehen, halte ich für extrem fragwürdig.

Was, wenn der Nachbar den Baum im Zweifelsfall nicht fällen will?

Stelle mir eine evtl. wütende Reaktion des Nachbarns vor...
*zwinker* *haumichwech*
Das wären dann wohl die weiteren Reaktionen, von denen du sprachst, oder?


@****ar:
Was sagt denn der Nachbar dazu?
@ Sorbas
Selbst zu Axt und Kettensäge greifen.
Eine Firma mit dem Beseitigen des Baumes beauftragen.
*polizei*

Das wäre Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch!!! Du weißt das!!

Zum Thema:
Ich würde zum zuständigen Schiedsamt der Stadt gehen!!
Denn so ist das Prozedere vor Einreichen einer Klage im Nachbarrecht (geht hier auch ohne Anwalt). Einsatz 50€ die meist der Rechtschutz übernimmt.

Erst jedoch schauen, ob der eigene Rechtschutz Nachbarrechtstreitigkeiten übernimmt. Sonst vorher einen Rechtschutz abschliessen und 3 Monate warten. Erst NACH diesen 3 Monaten mit dem Nachbarn darüber sprechen!!!

Sonst wird der Klageweg zu teuer!!
Dann mag der Baum zwar weg sein, aber man hat ne Klage ab Hals. *haumichwech*
Es geht hier
primär nicht um den Nachbar, sondern um die sogenannte Baumschutzverordnung.
Darf ein Baum gefällt werden, wenn er mein Eigentum durch Wurzelwuchs beschädigt?
Kommt aufs Bundesland an, sogar auf die jeweilige Kommune. Ist doch überall anders geregelt. Habe gerade die BSchS für Schwerin vor den Augen....
Ergänzend
BGH, Urt. v. 28. November 2003 - V ZR 99/03: a) Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aus (Bestätigung von Senat, BGHZ 60, 235, 241 f. und 97, 231, 234). b) Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen; verletzt er diese Pflicht, ist er hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks "Störer" im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB. c) Der durch von dem Nachbargrundstück hinübergewachsene Baumwurzeln gestörte Grundstückseigentümer kann die von dem Störer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, BGHZ 97, 231, 234 und 106, 142, 143; Urt. v. 8. Februar 1991, V ZR 346/89, WM 1991, 1685, 1686 und v. 21. Oktober 1994, V ZR 12/94, WM 1995, 76)
Baumschutzverordnungen
sind nicht nur innerhalb der Bundesländer verschieden, auch auf komunaler Ebene.
Und durch die bestehenden Auflagen der Bezirksregieungen in den Bebauungsplänen in den einzelnen Komunen. Besser hier das Fortswesen und die Baämter hinzuziehen.
Diese genehmigen dann auch das Fällen der Bäume mit Auflage einer Ersatzanpflanzung innerhalb des Grundstücks. Einfach mal den Förster anrufen (vielleicht fällt dieser dann diesen Baum, denn Brennholz ist gefragt!)
*******Maxx Mann
11.959 Beiträge
Gruppen-Mod 
Natürlich waren meine Vorschläge nicht ernst gemeint - zumindest nicht alle *g*

Aber machbar wären sie, und auf mögliche Konsequenzen habe ich auch hingewiesen.

Ansonsten werden wir hier wohl aus den bereits genannten Gründen keine bessere Lösung finden, als die konkreten Möglichkeiten vor Ort auszuloten.
Ich weiss,
dass Du scherztest. Aber es gibt Leser,die glauben Dir alles *zwinker*


*schaem* Sorry hier der Beitrag von oben ohne Tippfehler:

Baumsatzungen sind nicht nur innerhalb der Bundesländer verschieden, auch auf komunaler Ebene und durch die bestehenden Auflagen der Bezirksregierungen in den Bebauungsplänen in den einzelnen Komunen. Besser hier das Forstwesen und die Bauämter hinzuziehen.
Diese genehmigen dann auch das Fällen der Bäume mit Auflage einer Ersatzanpflanzung innerhalb des Grundstücks.
Einfach mal den Förster anrufen (vielleicht fällt dieser dann diesen Baum, denn Brennholz ist gefragt!)

Nachtrag : Das Schiedswesen kann man auch bei Unstimmigkeiten mit Behörden einschalten!
Es prüft vor Antragsstellung die Zuständigkeit! Nicht nur das, es setzt sich mit allen Beteiligten persönlich in Verbindung und hat in fast allen Angelegenheiten Akteneinsicht. Informationen dürfen dem Schiedswesen nicht vorenthalten werden.
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