Sexparty / Privatveranstalter <> Klubbetreiber
Hallo miteinanderFolgende hypothetische Frage:
Angenommen es hat jemand im Joyclub ein Privatprofil und schreibt unter diesem private Swingerpartys aus, welche in einem bestehenden Swingerclub durchgeführt werden.
Die Aufteilung ist so, dass der Privat-Veranstalter (nicht gewerblich!) die Konzeption der Party (z.B. Schaumparty für Swinger), Ausschreibung im Joy-Veranstaltungskalender, Marketing und Bewirtschaftung der Teilnehmerliste übernimmt.
Am Tag der Veranstaltung übergibt der Privatveranstalter vor Beginn die Teilnehmerliste an den Klubbetreiber. Damit ist der Einsatz des privaten Veranstalters abgeschlossen. Die Vorbereitung der Party in der Location sowie die effektive Durchführung liegt vollumfänglich beim Klubbetreiber.
Ist es dann so, dass der Privat-Veranstalter für Vorfälle während der Durchführung und allem was dabei passiert, nicht mehr belangt werden kann?
Mögliche Szenarien: es passiert an dem Abend ein Unfall. Jemand wird im Schaum schlecht, er fällt um und verletzt sich dabei. Oder eine Behörde schaut vorbei und stellt fest dass dem Klubbetreiber irgendeine Bewilligung fehlt. Oder jemand wird vom Essen krank. Vorfälle also, welche nichts mit den Leistungen des Privatveranstalters zu tun haben.
Funktioniert in so einem Fall die Aufteilung dass der Privat-Veranstalter bis zur Übergabe der Teilnehmerliste verantwortlich ist und ab dann ist es 100% Sache des Klubbetreibers?
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Einschätzung.
Liebe Grüsse
moreSEXXX