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Wissentlich Geschlechtskrankheiten verbreiten

*****OFe Paar
1.029 Beiträge
Themenersteller 
Wissentlich Geschlechtskrankheiten verbreiten
Wenn ihr wüsstet, dass jemand wissentlich Geschlechtskrankheiten verbreitet, die u. U. ja auch tödlich verlaufen können, was tun??

Was darf man aus rechtlicher Sicht tun, abgesehen dem was man aus moralischer Sicht tun sollte??
Soll/ darf man- wenn derhenige Joy- Member ist- den Support informieren, bzw. Veranstalter?

Oder muss man weiter einfach zusehen?

Gar nicht so einfach finden wir... und warten gespannt auf eure Meinungen/ Erfahrungen zu dem Thema!

(ich hoffe, dass war nicht schon einmal Thema, ansonsten bitte verschieben!)
ich denke
es ist eine schwere Körperverletzung , bei tödlicher Erkrankung wahrscheinlich sogar mehr als fahrlässige Handlung.

Das schreibt Wiki dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldhafte_Infektion_mit_HIV
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das bewusste Infizieren eines anderen Menschen ist eine Art der Körperverletzung und damit eine Straftat.

Das fällt zwar nicht unter die anzeigepflichtigen Straftaten, wenn aber wie bei HIV die Todesfolge nach derzeitigem Stand der Medizin nicht abzuwenden ist, steht sie eventuell schon im Grenzbereich zum Totschlag oder gar Mord (je nach verfolgten Absichten).

Trotzdem darf man immer eine entsprechende Anzeige erstatten, wenn man von einer (geplanten) Straftat Kenntnis erlangt.

Man sollte nur eindeutige Hinweise vorweisen können, um nicht Opfer einer Gegenklage wegen falscher Verdächtigung werden zu können (im Wortlaut: Anzeige bzw. Verdächtigung "wider besseren Wissens").
*****OFe Paar
1.029 Beiträge
Themenersteller 
In
diesem Falle reden wir von einer HPV Infektion, die hier fröhlich weiter verbreitet wird.

Bei Frauen kann HPV je nachdem u. U. auch Gebärmutterhalskrebs auslösen, gerade bei Krebsrisikopatienten oder Menschen mit schwachem Immunsystem.
*******aude Mann
316 Beiträge
Das ist in meinen Augen eine "Schwere Körperverletzung § 226 StGB"

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

wenn ihr belegen könnt das der/diejenige das tut dann würde ich hier auf alle fälle den support darüber informieren.
*****and Paar
3.119 Beiträge
Unfässbar....
1) woher könnt ihr zu 100% wissen, dass diese Person aktuell
eine Infektion mit HPV hat? Das weiß sie vermutlich noch nicht
einmal selber...

2) Wir zitieren aus dem Board http://www.frauenaerzte-im-netz.de

"HP-Viren sind weltweit verbreitet
Etwa 80% aller sexuell aktiven Menschen machen mindestens einmal in ihrem Leben eine HPV-Infektion durch. Eine Infektion wird nur in sehr seltenen Fällen von Symptomen begleitet. Bei 90% der infizierten Frauen heilen diese Infektionen in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren ohne Therapie und ohne Folgen aus. Etwa 10% der betroffenen Frauen bleiben dauerhaft infiziert und können Zellveränderungen am Gebärmutterhals entwickeln. Nur etwa 1-3% dieser Zellveränderungen entwickeln sich über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu einem Gebärmutterhalskrebs - die übrigen heilen meist ohne Therapie aus..."


Will sagen, dass so gut wie jeder Erwachsene mindestens einmal in
seinem Leben eine HPV Infektion hat, die meinst völlig unerkannt
verlaufen. Ihr müsstet sofort alle Swingerclubs schließen, wenn ihr
hier gleich Straftaten wie Totschlag oder Mord seht, da mit absoluter
Sicherheit zahlreiche Gäste diesen Virus aktiv tragen. Nutzt Kondome
beim poppen, dann seit ihr relativ gut geschützt. Ansonsten hilft nur
Enthaltsamkeit und die Hoffnung, dass man sich diesen Virus nicht
anderweitig einfängt.


Gruß,
Christine und Andreas...
Sehe ich
auch so
*****OFe Paar
1.029 Beiträge
Themenersteller 
wissen
dadurch, dass eine Person die im letzten Jahr ausschließlich mit ihm ungeschützten Verkehr hatte nun so infiziert ist, dass sie am Mittwoch operiert werden muss.

Diejenige hat ein sehr schwaches Immunsystem, krankheitsbedingt, so dass laut Ärztin der Virus genau innerhalb der Inkubationszeit ausgebrochen ist. Der Stamm wäre durch den Test zudem nachweisbar.

Der Betroffene zeigt keinerlei Reaktionen da drauf, läßt sich selber auch nicht erneut testen.

100% sicher wäre man natürlich erst nach einem Vergleich des Stamms.
Deshalb
ist er so lange als unschuldig zu betrachten, bis das Gegenteil bewiesen ist und er dazu verurteilt wurde.

Alles andere ist Spekulation.
Das Opfer ist in dem Fall nicht ganz unschuldig, warum nutzte es keine Kondome?
Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich!
Wer risikoreich lebt, muss mit sowas rechnen.
*****OFe Paar
1.029 Beiträge
Themenersteller 
das
ist klar, nur wie beweist man das?? das ginge ja eben nur durch den Vergleich des Stamms...

Wie gesagt, die Infizierte hatte ausschließlich mit ihm ungeschützen Verkehr!
Woher will das Opfer
wissen, dass es nicht selbst Trägerin war? und es an ihm weitergab... und die Ärztin sollte mit solchen Äußerungen ganz vorsichtig sein!
Zur ersten Frage ........
Was darf man aus rechtlicher Sicht tun, abgesehen dem was man aus moralischer Sicht tun sollte??

.....lese ich Antworten,

zur zweiten Frage .......

Soll/ darf man- wenn derhenige Joy- Member ist- den Support informieren, bzw. Veranstalter?

.....kommt nix ?
********cher:
.....kommt nix ?

stimmt nicht *zwinker*
*****OFe Paar
1.029 Beiträge
Themenersteller 
das
weiß das Opfer, da sie auf Grund ihres extrem schwachen Immunsystems a) regelmäßig getestet wird und b) eben auch dadurch der Virus sich nicht lange unentdeckt halten würde, da alles bei ihr sofort ausbricht.

Seltsam ist ja auch, dass bereits drei! Sexpartnerinnen desjenigen mit diesem Virus infiziert sind.

Außerdem wird aus eben dem Grund, um nicht ganz falsch mit Äußerungen zu liegen kein Name genannt und auch alles genauestens abgeklärt!


Eben daher auch die Frage: wie soll man hier damit umgehen? Riskieren, dass sich weiterhin Menschen damit anstecken, da derjenige nicht einmal zu einem Test bereit ist und es ignoriert?
Oder handeln und damit das Risiko eingehen, dass er daraufhin klagt?
*****and Paar
3.119 Beiträge
Inkubationszeit liegt - je nach Quelle - zwischen mindestens
drei Wochen bis zu mehreren Jahren. Es ist also völlig aus
der Luft gegriffen, wenn man glaubt eine Person für so eine
Infektion maßgeblich verantwortlich machen zu können.


HPV sind die häufigsten sexuell übertragenen Viren der Welt.
Bisher sind mehr als 120 Virustypen bekannt, von denen etwa
40 die Geschlechtsorgane befallen. Einige dieser Viren werden
für die Bildung gutartiger Feigwarzen an den Genitalien
verantwortlich gemacht, andere Typen sollen an der Entstehung
von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sein. Übertragen werden
diese Viren u.a. durch Geschlechtsverkehr, aber weit nicht nur!

Selbst wenn es so sein sollte, dass der Partner die betroffene
Person infiziert haben sollte, ist nach Wochen/Monaten weder
sicher, dass er selber überhaupt noch infiziert ist, noch das
er es tatsächlich war, der für die Infektion verantwortlich ist.


In unseren Augen ist so eine Behauptung über einen anderen
Menschen hanebüchend. Hier wäre zu prüfen, inwieweit so
eine Behauptung im Zusammenhang nicht einer verdächtigten
Person nicht selbst eine Straftat darstellen wird. Wir würden
uns mit solchen Anschuldigungen sehr zurück halten.



Gruß,
Christine und Andreas...
Beweise sichern
Seltsam ist ja auch, dass bereits drei! Sexpartnerinnen desjenigen mit diesem Virus infiziert sind.

Wenn das der Fall wäre, ist der Stamm doch eigendlich schon nachweisbar. Aber wußte der angebliche Täter, dass er es verbreitet bzw an sich trägt?

Wann erfuhr das Opfer von den anderen Opfern?

Solange man die Schuld nicht beweisen kann , darf man auch niemanden anprangern.
Was ist, wenn er unschuldig ist?

Und wenn ich weiss, dass mein Imunsystem immer schon geschwächt ist, schütze ich mich erst Recht!!! Es sei denn , man möchte sich gemeinsam einen Kinderwunsch erfüllen!!!

Auf öffendliche Toiletten usw kann man sich alles holen!

@ Chrisand : Ihr habt völlig Recht!!!
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Das ist keine...
...schwere, sondern gefährliche Körperverletzung, sofern Vorsatz gegeben ist.
Pfff- ich verzichte hier öfter mal auf Männer, weil ich nicht "mit Zunge" küsse- denn wenn 2 Swinger das täten wäre es aus meiner Sicht ein billigendes in Kaufnehmen einer Infektion.
Es ist wie vor 30 Jahren mit den Präservativen. Da musste ich jeden 2.-3 Mann aus dem Bett werfen, weil er sie nicht nehmen wollte.

Heute wollen sie Zungenküsse- obwohl kaum jemand aktuell getestet ist- ich auch nicht.

Aber wenn jemand weiss, das er/ sie etwas hat was sich übertragen könnte und sich auf so ein Modell " Küss mich mit Speichelübertragung oder wir lassen es " einlässt ist es strafbar?
Auch, wenn er sie gar nicht gefragt hat, ob sie eventuell etwas hat?

Kommt mir komisch vor- und führt doch nur dazu, das die entsprechenden Leute sich bei einem Ansteckungsverdacht nicht testen lassen. Denn dann machen sie sich nicht strafbar- sie wussten es ja nicht.

Hab ich was übersehen? LG Nina- die gerade einen Korb kriegte, weil sie nicht auf Zunge küsst...
Lach
dann müßten wir jeden anzeigen, der uns beim Zungenküssen, Händeschütteln , erkrankt zum Dienst erscheint usw ansteckt....

Oh man !!
dadurch, dass eine Person die im letzten Jahr ausschließlich mit ihm ungeschützten Verkehr hatte nun so infiziert ist, dass sie am Mittwoch operiert werden muss.

Diejenige hat ein sehr schwaches Immunsystem, krankheitsbedingt, so dass laut Ärztin der Virus genau innerhalb der Inkubationszeit ausgebrochen ist. Der Stamm wäre durch den Test zudem nachweisbar.

jeder sexuell aktive mensch infiziert sich im laufe seines lebens mit ziemlicher sicherheit mit diesem virus. davon gibts mindestens 100 varianten, von denen manche warzen auslösen können, ein geringer teil ist für maligne veränderungen verantwortlich, die meisten infektionen verlaufen ohne symptome und bei geschwächtem immunsystem kann grundsätzlich jeder virus, der sich irgendwann mal eingenistet hat ausbrechen.

die durchseuchung dürfte ungefähr gleich der mit chlamydien sein. die man aber im gegensatz zu viralen infektionen mit antibiotika bekämpfen kann.

ich empfehle bei dauerhaft geschwächtem immunsystem (...) kondome und sich von risikogruppen fern zu halten.die gefahr, dass sich jemand bei der betroffenen person etwas akutes einfängt ist mindestens genauso groß wie umgekehrt.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Inzwischen hat sich das Ganze ja durch weitere Informationen in eine bestimmte Richtung entwickelt.

Es geht offenbar um eine "Aller-Welts-Infektion", die man so generell nicht unter Körperverletzung stellen kann. Dann wäre es auch Köperverletzung, wenn jemand neben mir im Wartezimmer niest, während ich gerade einatme und ich danach auch Schnupfen bekomme (für die meisten sicher harmlos, für bestimmte Risikogruppen aber kann auch ein Schnupfen gefährlich sein - dann meide ich aber Ort, an denen ein erhöhtes Risiko herrscht, oder ich treffe entsprechende Vorsorge).

Eine Körperverletzung ließe sich noch unterstellen, wenn der betreffende Mann um seine Infektion weiß (und auch, dass sein Virenstamm ggf. zu den gefährlicheren zählt) und auch um ein erhöhtes Risiko der Sexualpartnerin und dennoch Schutzmaßnahmen umgeht (z.B. heimlich schnell das vorher übergezogene Kondom wieder abzieht).

Deshalb ja auch schon zu Beginn mein Hinweis auf die mögliche Gegenanzeige.

Wenn der dringende Verdacht besteht, dass jemand eine relativ gefährliche Krankheit mit sich rum trägt und verbreitet (und dadurch eine Gefahr für Andere darstellt) und dieser sich weigert, den Verdacht z.B. durch eine Untersuchung auszuräumen, so könnte man auch das Gesundheitsamt über seine Vermutung informieren.
@ sorbas
ich würde erst die anderen Opfer testen....
Ich kann zu dem Thema nur meine Gedanken beitragen:

Nur weil es mittlerweile geschätzte 80% der Menschen haben,
heißt das ja nicht, das es volle 100% werden müssen -
oder das verbleibende 20% sich nicht sexuell austauschen.

Mir stößt der Gedanke ganz arg auf,
das Jemand, der gerade die akute Infektion (also nicht die abheilende)
hat, diese weitergibt...


für mich ist das Ähnlich wie Herpes. In irgendeiner Form haben das ebenso viele Menschen. Warum? Weil auch bei akuter Infektion (nässend, juckend) trotzdem munter
weitergemacht wird, nach dem Motto "nach mir die Sinflut".
Wer es hat, hat sein Leben lang etwas davon - in stressigen Situationen, ggf. bei Sonneneinwirkung - und gibt es dann ggf. auch weiter(wenn das auch ein Mensch ist, der nicht an sein Gegenüber denkt).


Ja, man kann wohl nur den moralischen Zeigefinger heben -
doch genau das ist mehr als schade - denn es geht mir gerade nur um Zurückhaltung während der akuten Phase, in der die Ansteckung so hoch angesiedelt ist.

Übrigens bei beiden genannten Krankheiten hilft ein Kondom nur bedingt.
Es KANN das Risiko minimieren (um 50%), jedoch nicht eleminieren!
(was nicht heißen soll, das darauf verzichtet werden soll)


*
Meine Lösung, nur für mich persönlich,
und das stellt keinerlei Ratschlag dar:
Wenn sowas passiert, mit den besten Freundinnen drüber reden.
Die reden mit deren weiteren Freundinnen, etc.
Mal schauen, ob der Anstecker dann mehr als nur Körbe bekommt.
Im Vertrauen darf ich durchaus mit einer Freundin drüber reden,
einen Verdacht äußern. Darin ist nichts illegales verborgen *g*

*
Ich schätze, so ein Vergleichstest muss wohl selbst initiert werden,
und wird ggf. teuer. WENN die 4 Frauen das wirklich genau wissen wollen,
sollten sie denselben Gyn aufsuchen, der damit das gleiche Labor beauftragt...

So ein normaler HPV-Test kostete mich vor ca. 5 Jahren 60 Euro.
Igelleistungen müssen selbst getragen werden.

Wobei ich nun nicht davon anfange, nachzufragen, wieviele Frauen mit "wechselnden Partnern" sich auf HIV, HPV und Clamydien testen lassen... ganz freiwillig für sich selbst im gewissen Turnus im Leben... *oh*

Mrs. Highroller
*******lers:
Meine Lösung, nur für mich persönlich,
und das stellt keinerlei Ratschlag dar:
Wenn sowas passiert, mit den besten Freundinnen drüber reden.
Die reden mit deren weiteren Freundinnen, etc.
Mal schauen, ob der Anstecker dann mehr als nur Körbe bekommt.
Im Vertrauen darf ich durchaus mit einer Freundin drüber reden,
einen Verdacht äußern. Darin ist nichts illegales verborgen *g*

Und genau daran zweifle ich, denn es kann doch eine Verleumdung sein!
Denn auch gekränkte , abgewiesene Liebhaberinnen können aus Rache solche
Dinge verbreiten, um zu schaden!!
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