Renovierung bei Auszug
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:Herr B. mietet eine Wohnung und zieht in diese nicht renovierte Wohnung ein.
Im Mietvertrag wird festgelegt, dass die Wohnung unrenoviert bezogen wurde und auch unrenoviert (besenrein) verlassen werden kann.
Die Wände der Wohnung sind bei Einzug komplett mit Latexfarbe gestrichen.
Im Laufe der elfjährigen Mietdauer würde Herr B. jetzt diese Latexfarbe mit einer neuen Schicht Latexfarbe überstreichen, weil ja ab und zu neu gestrichen werden muss.
Jetzt soll das Mietverhältniss beendet werden, doch macht der neue Eigentümer der Mietswohnung (der alte Eigentümer ist mal irgendwann verstorben) "Zicken":
Er verlangt fast 4.000 € für das Entfernen der Latexfarbe durch einen Malermeister.
Lasst uns doch mal darüber spekulieren, ob es eine rechtliche Grundlage für die fiktive Forderung der Vermieters geben würde, bzw. wenn ja, welche?
Gibt es tatsächlich Gesetze oder Entscheidungen, WELCHE Materialien man benutzen darf, kann, soll, muss. Und welche nicht?