Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4561 Mitglieder
zum Thema
Wie läuft Verleih der Sub im BDSM ab?63
Wir erleben häufig, dass man sich unseren weiblichen Part mal…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Mietrecht (Kündigungsfrist)

Mietrecht (Kündigungsfrist)
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Mietrecht, insbesondere mit den Kündigungsfristen aus.
Nehmen wir mal an Privatmieter Herr Huber will seine Wohnung, in der er seit August 2010 wohnt, kündigen und hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, in seinem Mietvertrag vereinbart. Er will seine Kündigung spätestens am 31.10.2013 aussprechen, bzw. schriftlich dem Vermieter übergeben. Seine Kündigungsfrist läuft dann bis zum 31.01.2014.

Die neue Wohnung muss er aber schon am 15.12.2013 mieten, weil der neue Vermieter das so will.

Jetzt die Fragen:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Kündigungsfrist zu verkürzen?
2. Herr Huber wäre auch bereit sich um Nachmieter zu kümmern. Kann sich der Vermieter gegen das Suchen nach Nachmietern, durch den Mieter, wehren?
3. Gibt es Neuerungen im Mietrecht die genau diese Sachen regeln? Wenn ja, gelten diese dann auch rückwirkend oder erst ab dem Zeitpunkt der Änderungen im Recht?

Her Huber hofft natürlich darauf das er, wenn er eine gewisse Anzahl an potentiellen Nachmietern vorweisen kann, den Mietvertrag vorzeitig auflösen kann, um nicht doppelte Mieten für 1,5 Monaten zahlen zu müssen.
Weiß jemand darüber Bescheid.

Herr Huber würde sich freuen.
Nachmieter
Ob Nachmieter da sind oder nicht es wird immer ein gegenseitiges Entgegenkommen
sein . Nachmieter kann man nur vorschlagen ,dem Vermieter muss Er gefallen .
****73 Mann
30 Beiträge
Hallo..

Die Kündigungsfrist ist bindend!
Eine Verkürzung klappt nur wenn der Vermieter dem ausdrücklich zustimmt oder ein geeigneter Nachmieter gestellt wird und dieser auch einen Mietvertrag ab dem gewünschten Datum unterschreibt.
Der Vermieter muss nicht jeden Nachmieter akzeptieren, er kann begründet ablehnen, insbesondere wenn der neue Mieter als Vertragspartner unseriös erscheint.
Hi . . .
. . . ich danke Euch Allen, für Eure Antworten und Tipps. Gestern hat Herr Huber seinen neuen Mietvertrag unterzeichnet und ist sehr glücklich darüber die neue Wohnung bekommen zu haben.

Heute Abend wird er das Gespräch mit seinem Noch-Vermieter haben, in dem er seine fristgemäße Kündigung zum 31.01.2014, bzw. zum 15.12.2013, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden - und vom Vermieter akzeptiert wurde.

Soweit klar.

Problem nur wir die Rückzahlung der Kaution sein. Denn der Vermieter hat die Kaution nicht wie man es normalerweise annimmt, auf ein Sparbuch angelegt sondern ausgegeben. Herr Huber hat von einem Nachbar im selben Hause erfahren das ein Mieter der vor Ihm ausgezogen ist, auch schon mal ein halbes Jahr auf die Rückzahlung der Kaution warten musste, obwohl im Abnahmeprotokoll der abschließenden Besichtigung keine Mängel aufgelistet waren.

Herr Huber macht sich jetzt natürlich Sorgen, weil er die Kaution doch für die neue Wohnung braucht. Aber er hat eine Idee!

Wenn der Vermieter keine Mängel in der Wohnung feststellt, zahlt er dem Vermieter einfach in den letzten beiden Monaten keine Miete mehr und schlägt dem Vermieter vor, er solle es mit der Kaution verrechnen.
****73 Mann
30 Beiträge
Kaution..
Die Rückzahlung der Kaution nach Mietende darf bis zu 6 Monate dauern, u.a. hat das mit evtl. anstehenden Jahresrechnungen etc. zu tun.
Der Mieter hat Anspruch auf eine verzinste Anlegung der Kaution, ob der Vermieter dies nun bei einer Bank tut oder nicht - der Anspruch des Mieters bleibt.
Hat der Vermieter die Kaution ausgegeben, ist das ebenfalls sein Problem und nicht das des Mieters.
Sofern keine Mängel bei Übergabe schriftlich festgehalten werden, können auch im Nachgang schwer welche auf die Kaution angerechnet werden.
*****574 Mann
202 Beiträge
Ausserdem sind Miete und Kaution getrennt zu behandeln.

Wenn der Vermieter mit dieser Vorgehensweise verärgert ist, kann er die Miete einklagen. Das gibt dann nur Frust/Ärger und Kosten.

Als Vermieter würde ich mich darauf nicht einlassen.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.