Mietrecht (Kündigungsfrist)
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Mietrecht, insbesondere mit den Kündigungsfristen aus.Nehmen wir mal an Privatmieter Herr Huber will seine Wohnung, in der er seit August 2010 wohnt, kündigen und hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, in seinem Mietvertrag vereinbart. Er will seine Kündigung spätestens am 31.10.2013 aussprechen, bzw. schriftlich dem Vermieter übergeben. Seine Kündigungsfrist läuft dann bis zum 31.01.2014.
Die neue Wohnung muss er aber schon am 15.12.2013 mieten, weil der neue Vermieter das so will.
Jetzt die Fragen:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Kündigungsfrist zu verkürzen?
2. Herr Huber wäre auch bereit sich um Nachmieter zu kümmern. Kann sich der Vermieter gegen das Suchen nach Nachmietern, durch den Mieter, wehren?
3. Gibt es Neuerungen im Mietrecht die genau diese Sachen regeln? Wenn ja, gelten diese dann auch rückwirkend oder erst ab dem Zeitpunkt der Änderungen im Recht?
Her Huber hofft natürlich darauf das er, wenn er eine gewisse Anzahl an potentiellen Nachmietern vorweisen kann, den Mietvertrag vorzeitig auflösen kann, um nicht doppelte Mieten für 1,5 Monaten zahlen zu müssen.
Weiß jemand darüber Bescheid.
Herr Huber würde sich freuen.