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Gilt eine Mündliche Mietabsprache / Mietvertrag

*******_3_0 Paar
1.474 Beiträge
Themenersteller 
Gilt eine Mündliche Mietabsprache / Mietvertrag
Das folgende Szenario ist lediglich ein Fall Beispiel und soll nur zum konstruktiven Austausch und dem gemeinsamen Konsens dienen *g*

Ereignisprotokoll

27.04.2013 - Mit Eigentümer zusammengesessen, Kaffee getrunken, Aussage wir sind die ersten die gefragt werden falls die Wohnung wieder frei wird.

30.09.2013 - Nachbar teile uns mit, Wohnung wird frei. Aufgrund dessen nahmen wir Kontakt mit Eigentümer auf.

30.09.2013 - Eigentümer antwortete per Mail und erbat sich einige Tage Bedenkzeit.

07.10.2013 - Anruf vom Eigentümer, Gratulation, Sie bekommen die Wohnung, „Mündliche Zusage“

07.10.2013 - Nach Telefonat zwischen Eigentümer und aktuelle Noch Mieterin zeigte diese die Wohnung im welchen Zustand sie ist. Verhandlungen über diverse Möbelübernahme beginnen.

07.10.2013 - Persönliche Daten werden dem Eigentümer per Mail übermittelt.

07.10.2013 - Eigentümer teilt mit dass er versucht bis zum 08.10.2010 Mietvertrag fertig zu haben.

08.10.2013 - E- Mail vom Eigentümer, Standardvertag von Haus und Grund wird für das zukünftige Mietverhältnis vorbereitet. Bitte schicken Sie uns noch mal persönliche Angaben und die Einkommensnachweise per Post zu. Gesagt getan. „Erneute schriftliche Zusage“

10.10.2013 - Noch Mieterin bekam Anruf von Mietinteressentin. Es wurde ein Besichtigungstermin für Samstag den 12.10.2013 vereinbart.

11.10.2013 - Wir bekamen eine E- Mail, das wir Anfang der Woche eine definitive Zusage oder Absage erhalten.

13.10.2013 - Sonntagmorgen dann die Schreckensmail, wir haben uns für einen anderen Mieter entschieden.

Wie denkt Ihr? Könnte ein Mietverhältnis zustande gekommen sein?
****73 Mann
30 Beiträge
Schlechte Karten..

Grundsätzlich gelten mündliche Verträge ebenso wie schriftliche.
Problematisch wird es hier allerdings beim Inhalt, es könnte schwierig werden den mündlichen Vertragsinhalt darzustellen da die eine Partei etwas behauptet, die andere Partei dies aber entweder nicht bestätigt oder in anderer Form.
Aussage gegen Aussage, wem soll ein Richter da glauben?
Grundsätzlich gilt, der Vermieter kann vermieten an wen er will und eine formlose Zusage kann widerrufen werden bzw. als "Option" dargestellt werden.

*
08.10.2013 - E- Mail vom Eigentümer, Standardvertag von Haus und Grund wird für das zukünftige Mietverhältnis vorbereitet. Bitte schicken Sie uns noch mal persönliche Angaben und die Einkommensnachweise per Post zu. Gesagt getan. „Erneute schriftliche Zusage“
*


Die schriftliche Zusage könnte, je nach dem wie und was da noch formuliert wurde, zumindest dafür ausreichen entstandenen Schaden einfordern zu können.
Dieser Schaden muss aber beziffert werden können.
Es reicht nicht aus zu sagen, man hat die Wohnung gekündigt und lebt in 3 Monaten auf der Strasse weil dann die Kündigungsfrist abläuft, in dieser Zeit bleibt genüg Spielraum sich um e ine neue Wohnung zu kümmern oder die Kündigung evtl. zu negieren.

*
11.10.2013 - Wir bekamen eine E- Mail, das wir Anfang der Woche eine definitive Zusage oder Absage erhalten.
*


Wenn zu diesem Zeitpunkt die alte Wohnung noch nicht gekündigt wurde und auch sonst nichts eingeleitet wurde, ist kein Schaden entstanden.
Wer sich auf Grund einer formlosen Zusage eine Küche für 20.00 Euto Maßschneidern lässt - der ist quasi selber Schuld.

Der Teufel in dieser Angelegenheit steckt im Nachweisdes Verttagsinhaltes.
..deshalb hat man irgendwann angefangen Verträge schriftlich zu fixieren, damit eben keiner sich winden oder anders darstellen kann.
*******_3_0 Paar
1.474 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank !

Ok, aber wenn der Eigentümer, die Noch Mieterin anruft, nach dem er die Gratulation am Telefon ausgesprochen hat und sagt, „Liebe Noch Mieterin geh mal 3. Etagen tiefer und klingle mal bei den zukünftigen Mietern und zeige Ihnen die Wohnung, damit sie sich ein Bild über den tadellosen Zustand machen können“.

Dieses wäre dann eine unabhängige Aussage von einer 3. unbeteiligten Person, oder ?
****ggi Paar
624 Beiträge
Was ist das Ziel?
Der entscheidnende Punkt ist doch: Was ist das Ziel?

Will man wirklich ggf juristisch ein Mietverhältnis durchsetzen, wenn der Anfang dieser "Beziehung" nur Kraft Urteil zustande kam?
Irgenwelche - womöglich auch fadenscheinige - Gründe wird der Vermieter ja wohl haben, Euch nicht genommen zu haben.
Und das Verhältnis Mieter/Vermieter sollte aus vierlerlei Gründen gut sein. Das Sprichwort mit dem "Es kann der klügste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" kann man auch auf den Vermieter anwenden.

So what?

Vermutlich unschön aber wieviel Zeit und Geld, Nerven und Hickhack will man sich zumuten? Für wieviel? Denn welcher Schaden ist denn wirklich entstanden, so dass sich das lohnen würde?

Wenn der nicht wirklich eklatant ist, würde ich die Sache abhaken. Eben einfach etwas zu früh gefreut / dumm gelaufen:
Jeder Neuanfang ist auch eine neue Chance, also ran ans Werk und positiv denken....

Gruss
sstuggi(er)
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nur, was zweifelsfrei bewiesen werden kann, hat auch Bedeutung.

Und wenn ein anderer Mieter einen schriftlichen Vertrag vorlegen kann, so hat der die Wohnung - egal, was da irgendwo sonst noch besprochen wurde.

Versetze dich mal in die andere Lage: Du schließt mit einem Vermieter einen Mietvertrag ab, erteilst eine Einzugsermächtigung usw. - und dann sagt der Vermieter: "Nö, Schlüssel kriegst du trotzdem nicht, weil ich die Wohnung ja vorher schon jemand anders versprochen hatte."

Schadenersatz gegen den Vermieter ist ein anderes Thema und bleibt davon unberührt.
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