rechtschutz ja oder nein
nehmen wir mal an es ist ein haftpflichtschaden entstanden, den die haftplichtversicherung nicht zahlen will.zeitpunkt des schadens wäre ungewiss. erste anzeichen hätte es vor ca. 6 jahren gegeben, der schaden selber wäre erst vor kurzem entdeckt und der versicherung gemeldet worden.
der versicherungsnehmer hätte angenommen dass seine maßnahmen zur abwendung eines schadens erfolgreich gewesen wären, waren es aber nicht.
die rechtschutzversicherung würde seit ca. 2-3 jahren bestehen.
sie hätte auch schriftlich eine kostenübernahme gegeben.
der streit mit der versicherung wäre auch erst ganz aktuell (letzten 3 monate).
was ist jetzt ausschlaggebend für die rechtschutzversicherung und die kostenübernahme:
zeitpunkt des entstehen des schadens? (ist nicht eindeutig)
zeitpunkt der entdeckung des schadens bzw. zeitpunkt der meldung und streit mit der versicherung?
danke im voraus