Hi
Grundsätzlich kannst du dir alle zu einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung relevanten Unterlagen vorlegen lassen, die aufgeführten Posten müssen alle belegbar sein und dein Vermieter bzw. dessen Verwaltung muss Auskunft geben.
Geschieht dies nicht, zahlst du nicht, fertig.
Auch einen Energieausweis kannst du dir zeigen lassen, ich vermute aber mal dir geht es evtl. darum den Nachweis zu erbringen das die Butze zu hohe Kosten verursacht um dann kürzen zu können.
Denke damit wirst du keinen Erfolg haben, je nach dem welcher Art der Energieausweis ist, stehen darin Dinge von der einfachen Einstufungen der Verbrauchswerte bis hin zu Empfehlungen was Modernisierungen zur Verbesserung der Energiebilanz angeht.
Es ist quasi vor Einzug interessant um etwa einzusehen und einschätzen zu können was stand er Dinge ist - sofern man den Energieausweis überhaupt richtig deuten kann.
Mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag hast du die Gegebenheiten deinen Hauses akzeptiert, auch was die Betriebskosten angeht.
Letzteres wird auch durch die Tatsache untermauert, dass du 4 Jahre lang ja auch "mitgemacht" hast.
Die Einsicht des Energieausweises wird dir außer einfacher Information also nicht viel nutzen, es sei denn dein Vermieter war so blöd und hat in deinen Mietvertrag eine bestimmte Energiebilanz bestätigt und der Energieausweis weist das krasse Gegenteil vor aber SO blöd ist wohl niemand.
Was deine Möglichkeiten zur Anfechtung deiner Abrechnung angeht..
1. Lass die Form prüfen.
Weist die Jahresrechnung Formfehler auf gilt sie als nichtig, du musst nichtmal reagieren, sie gilt quasi nicht als ordentliche Abrechnung und somit ist dir keine ordentliche Abrechnung zugestellt worden.
Nach Ablauf der Jahresfrist bist du eh aus der Nummer raus.
2. lass dir alle Rechnungen zu den aufgeführten Posten vorlegen, min. Kopien der Originale, keine selbsterstellte Auflistung.
Hier kannst du prüfen lassen ob die Kosten ordentlich aufgeteilt würden bzw. ob Dinge abgerechnet würden die nicht Umlagefähig sind wie z.B. Verwaltungskosten.
Beispiel: Ein Hausmeister ist Umlagefähig, sofern dieser sich mit der lfd. Instandhaltung befasst.
Reparaturen sind nicht Umlagefähig, auch nicht wenn diese durch den Hausmeister durchgeführt werden, ebenso wenig Tätigkeiten die unter Verwaltung fallen wie zB. Besichtigungen von Wohnungen etc.
Ist ein sehr kompliziertes Thema für den Außenstehenden, besorg dir alles und geh damit zu einem Anwalt oder zum Mieterschutz.
Gruß