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Energiepass für Mietshäuser

Keine Beschreibung angegeben.
*****ind Frau
10.065 Beiträge
Themenersteller 
Energiepass für Mietshäuser
ich hab mal ne Frage, weil ich bei Google nicht weiter komme.

wie ist das genau,

wenn man ca 4 Jahre in einer Mietwohnung
( ein doppel Mietshaus mit je 6 Mietpartein und 3 Ladenlokalen unter den Wohnungen)wohnt,

kann man nachdem man die Nebenkostenabrechnung von 2012 (+ Mieterhöhung) bekommen hat,

Einsicht und/oder Kopie eines solchen vom Vermieter/Verwaltung anfordern,
auch wenn man vorher keine ( in der Zeit 12/09 -> dato)
solche Auskunft erfragt hat?

Vielen Dank für Eure Tips

Gruß Goldkind
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Vorlagepflicht für einen "Energiepass" besteht meines Wissens nur gegenüber einem neuen Mieter, Käufer, Pächter etc.

Was soll dir der Energiepass auch bringen - du wohnst da schon 4 Jahre und weißt, was du an Heizkosten im Schnitt aufbringen musst. Und etwas anderes sagt der Energiepass auch nicht aus.

Der Energiepass dient (neben der Hilfe für den Eigentümer, ob und mit welchen Mitteln sich ggf. der Energieverbrauch senken lässt) vorrangig der Abschätzung, welche Energiekosten für einen neuen Mieter oder Käufer/Eigentümer zu erwarten sind.

Damit wird der üblichen Praxis entgegen gewirkt, mit niedrig veranschlagten Heiz- und Nebenkosten eine Miete attraktiv wirken zu lassen. Der Hammer kommt dann erst bei der Nebenkostenabrechnung.

Leider nutzen viele Neumieter diese Möglichkeit kaum, denn der Energieausweis ist nur auf Verlangen vorzuweisen - und viele fragen nicht danach.
Keine Beschreibung angegeben.
*****ind Frau
10.065 Beiträge
Themenersteller 
tja das is halt das problem das ich vorher davon nichts wußte,
da dies ein älteres haus ist und die nachzahlung wieder emens ist und auch einige ungereimtheiten aufgetaucht sind frage ich hlat ob ich den auch im nachhinnein noch erfragen kann...

und ich auch noch zum mieterbund gehen will...
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Auch hier gilt, bitte keine konkreten Fälle diskutieren, danke.
Nur mal so angemerkt. Der Energiepass ist der größte Betrug an Mieter und Vermieter. Warum?

Es gibt Richtlinien bei wieviel qm des hauses wieviel Energieverbrauch als gut oder schlecht angesehen wird. Ähnlich wie bei Elektrogeräten.

Lach. Nu kommts. Unser haus ist baujahr 1950, hat Doppelverglasung und ein halbwegs gut gedämmtes dach. Keine isolierung der Hauswand. Gasheizung 13 jahre alt.

unser Energiewert liegt fast so gut wie bei einem nagelneuen haus. Warum? Dee energiewert wird anhand des verbrauchten brennstoffes festgelegt. Was aber nicht berücksichtigt wird ist das wir viel mit kamin heizen....lach. diese Werte werden nicht erfasst. Zweiter nachteil ist das es milde und starke winter gibt, kurze und lange. So kann der Energieverbrauch eines hauses jedes jahr von grottenschlecht bis megagut schwanken. Alles Käse.

Das einzige was sinnvoll ist sich den eigenen verbrauch der letzten jahre anzuschauen und für sich selber zu beurteilen wie der winter war und ob der verbrauch angemessen ist.

achso, der vermieter ist verpflichtet, die kosten der energiebeschschaffung so gering wie möglich zu halten.

Lg

die notleitenden Kleinvermieter
********el64 Frau
638 Beiträge
also ich hätte bei meinem damaliegen Vermieter alle Unterlagen einsehen können...
hatte er mir sogar selber angeboten.
Andere Mieter aus dem Haus haben es auch getan.

Schrib ihn doch einfach und teile ihm mit das du die ganzen Unterlagen zur Jahresendabrechnung sehen möchtest.

wenn du im selben ort wohnst mußt du hingehen und wenn du weite weg wohnst vom vermieter und es unzumutbar ist dort hinzufahren, dann muß er es dir kopieren und schicken.


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*****ind Frau
10.065 Beiträge
Themenersteller 
Danke schön
blackangel64

ja werd ich machen und darf dann pro kopie noch 0,25.- bezahlen,
aber ich mach es *g*
****73 Mann
30 Beiträge
Hi

Grundsätzlich kannst du dir alle zu einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung relevanten Unterlagen vorlegen lassen, die aufgeführten Posten müssen alle belegbar sein und dein Vermieter bzw. dessen Verwaltung muss Auskunft geben.
Geschieht dies nicht, zahlst du nicht, fertig.

Auch einen Energieausweis kannst du dir zeigen lassen, ich vermute aber mal dir geht es evtl. darum den Nachweis zu erbringen das die Butze zu hohe Kosten verursacht um dann kürzen zu können.
Denke damit wirst du keinen Erfolg haben, je nach dem welcher Art der Energieausweis ist, stehen darin Dinge von der einfachen Einstufungen der Verbrauchswerte bis hin zu Empfehlungen was Modernisierungen zur Verbesserung der Energiebilanz angeht.
Es ist quasi vor Einzug interessant um etwa einzusehen und einschätzen zu können was stand er Dinge ist - sofern man den Energieausweis überhaupt richtig deuten kann.
Mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag hast du die Gegebenheiten deinen Hauses akzeptiert, auch was die Betriebskosten angeht.
Letzteres wird auch durch die Tatsache untermauert, dass du 4 Jahre lang ja auch "mitgemacht" hast.

Die Einsicht des Energieausweises wird dir außer einfacher Information also nicht viel nutzen, es sei denn dein Vermieter war so blöd und hat in deinen Mietvertrag eine bestimmte Energiebilanz bestätigt und der Energieausweis weist das krasse Gegenteil vor aber SO blöd ist wohl niemand.

Was deine Möglichkeiten zur Anfechtung deiner Abrechnung angeht..
1. Lass die Form prüfen.
Weist die Jahresrechnung Formfehler auf gilt sie als nichtig, du musst nichtmal reagieren, sie gilt quasi nicht als ordentliche Abrechnung und somit ist dir keine ordentliche Abrechnung zugestellt worden.
Nach Ablauf der Jahresfrist bist du eh aus der Nummer raus.
2. lass dir alle Rechnungen zu den aufgeführten Posten vorlegen, min. Kopien der Originale, keine selbsterstellte Auflistung.
Hier kannst du prüfen lassen ob die Kosten ordentlich aufgeteilt würden bzw. ob Dinge abgerechnet würden die nicht Umlagefähig sind wie z.B. Verwaltungskosten.
Beispiel: Ein Hausmeister ist Umlagefähig, sofern dieser sich mit der lfd. Instandhaltung befasst.
Reparaturen sind nicht Umlagefähig, auch nicht wenn diese durch den Hausmeister durchgeführt werden, ebenso wenig Tätigkeiten die unter Verwaltung fallen wie zB. Besichtigungen von Wohnungen etc.

Ist ein sehr kompliziertes Thema für den Außenstehenden, besorg dir alles und geh damit zu einem Anwalt oder zum Mieterschutz.

Gruß
*******Maxx Mann
11.955 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nach den anderen Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung war ja nicht gefragt.

Natürlich muss ein Vermieter alles, was er abrechnet, auch nachvollziehbar belegen können. Und das kann man einfordern.

Einen Energieausweis kann man als Bestandsmieter nicht einfordern. Macht aber auch wenig Sinn, weil da kaum etwas drin steht, was man nicht ohnehin aus eigener Erfahrung weiß.
Nachfragen kann man trotzdem - aber was bringt es?

Zur Heizenergieabrechnung: Hier muss man wirklich gucken, wie das Wetter in dem Zeitraum war.
Insgesamt war 2012 ein relativ warmes Jahr, allerdings war es im Februar sehr kalt und auch der Winter setzte nach einem warmen Herbst im November sehr früh mit sehr tiefen Temperaturen ein. Der warme Sommer wirkte sich dagegen leider nicht positiv auf die Heizkosten aus *zwinker*
sorbas 42:
Bitte keine konkreten Angaben über das Wetter machen, sonst kommt die Polizei ......

Du darfst dir derart unqualifizierte Bemerkungen gerne sparen, wir haben den Ärger, nicht ihr.

Heidicgn

Keine Beschreibung angegeben.
*****ind Frau
10.065 Beiträge
Themenersteller 
Thread bitte schließen hab alle info *danke*
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