Schild, Kette, Mauer ...
Wenn da eine Mauer wäre dann wäre es auch keine Einfahrt mehr ... oder?
Und bei einer Kette ... die müsste derjenige ja immer einhängen wenn er die Einfahrt verlässt. Wenn er es aber mal eilig hat oder es mal vergisst ... würdet ihr das dann als Erlaubnis ansehen? Ihr wüsstet ja nicht warum die Kette offen ist.
Ein Schild .... Wo soll man das hinhängen? Es ist ja eine offene Einfahrt.
Derartige Schilder werden meist nur dann aufgestellt/gehängt wenn es ständig vorkommt. Beispielsweise der Hinweis "Einfahrt freihalten" den man an jeder zweiten Garage lesen kann, obwohl einem der gesunde Menschenverstand sagen sollte das man nicht vor einer Garage parkt.
Hier kommt natürlich in erster Linie Hausfriedensbruch in betracht da ja ein Eindringen auf ein Grundstück vorliegt. Allerdings ist in der Rechtswissenschaft umstritten wie stark der Befriedungsschutz des Grundstücks sein muss und in wieweit nach außen erkennbar sein muss das ein Eindringen unerwünscht ist.
Hausfriedensbruch wird aber nur auf Antrag verfolgt.
Ich bin aber der Meinung das es möglich sein sollte auf einer Straße, die in beide Richtungen befahrbar ist, zu wenden ohne in ein anderes Grundstück einzufahren.
Selbst bei Straßen die trotzdem zu schmal sind sollte man doch in der Lage sein bis zur nächsten Querstraße zu warten. Das dürften kaum 2-300m sein und auf dieser "kleinen Kreuzung" sollte der Platz dann doch ausreichend sein. Überall wo man rechts ranfahren kann reicht der Platz auch zum wenden.
Ich bin der Meinung das es nicht erlaubt ist. Und warum das Risiko eingehen wenn es doch auch anders geht.
§858 sehe ich in diesem Zusammenhang als doch eher "sehr kreativ" an.
Dieser § dürfte hier wohl eher nicht greifen. Wäre es ein privater Parkplatz und man würde diesen unerlaubt Nutzen, dann wäre §858 widerum einschlägig.