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Rechte von Untermietern

Rechte von Untermietern
Fall: Ein Untermieter hat 1. Gar keinen Untermietvertrag, ist aber angemeldet

2. Einen Untermietvertrag,der binnen zwei Wochen zu kündigen ist.

Nun möchte die Hauseigentümerin- die auch im Haus wohnt- iihn am liebsten sofort raussetzen, spätestens nach zwei Wochen.

Er meint, eine längere Kündigungsfrist zu haben, weil er schon seit Jahren da wohnt und freier Wohnraum absolute Mangelware ist.

Wie seht ihr die Lage?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
KEINE KONKRETEN FÄLLE!!!!!!!


Himmel
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