Hauskauf- Fakten verschweigen
Mal angenommen, jemand kauft durch Vermittlung eines Maklers eine Immobilie älteren Baujahrs.Nach Abschluss des Notarvertrages und Bezug der Immobilie stellt sich bei Recherchen auf dem zuständigen zufällig Bauamt heraus, dass das Haus ein Fertighaus ist.
(Vor Grundbucheintrag bekommt man da keine Auskunft)
Dieser Zustand ist dem Makler nicht bekannt, und wird vom Verkäufer verschwiegen.
Schätzungen des Bauamts ergeben dann eine Übervorteilung von ca. 100T€.
Diese Tatsache ist durch einen Gutachter beim Kauf nicht ersichtlich gewesen und erst bei Renovierungsarbeiten als Mangel erkannt worden.
Wie wäre in so einem Fall die Rechtslage?
Ist der Makler in die Pflicht zu nehmen, da er das Objekt ohne gründliche Recherche angeboten hat?
Ist der Käufer zu gutgläubig und nun der Dumme?
Ist der Verkäufer haftbar zu machen, da er den Fakt arglistig verschwieg?