Mieterhöhung als neuer Eigentümer
Frau M kaufte ein vermietetes Wohnhaus - vornehmlich als Kapitalanlage.Mit notariellem Kaufvertrag und Zahlung des vollständigen Kaufpreises sollten alle Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen.
Da die Mieten für die vermieteten Wohneinheiten seit vielen Jahren nicht mehr angepast wurden und im lokalen Mietspiegel durchaus Spielraum nach oben bestand, erhöhte Frau M nach dem abgeschlossenen Kauf die Mieten im rechtlich möglichen Rahmen.
Die Mieter wehrten sich dagegen, weil Frau M rechtlich noch gar keine Eigentümerin sei - sie stünde noch nicht im Grundbuch. Die Umschreibung sei erst beantragt.
Ist so ein Grundbucheintrag nötig, um (ansonsten rechtlich zulässige) Änderungen am Mietvertrag vornehmen zu können? Kann ein neuer Eigentümer vor Grundbucheintrag auch keine neuen Mietverträge abschließen oder säumige Mieter kündigen oder auch eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?