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Hausordnung Waschordnung

******_nw Mann
133 Beiträge
Themenersteller 
Hausordnung Waschordnung
hallo,
Herr F hat eine neu Mietwohnung wo im Mietvertrag auf der eltzten seite eine Hausordnung steht.

unter punkt 4 waschordnung:

"die Reihenfolge der benutzung der Waschküche und des trockenspeichers regelt sich nach der Vereinbarung mit dem vermieter. der vermieter kann anordnen, dass außerdem die beiden letzten Werktage der Woche den Familien mit kleinen kindern zur benutzung freigehalten werden.
das trocknen der wäsche hat bei Vorhandensein entsprechender gemeinschaftsräume nur dort zu erfolgen.
die Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche, trockenspeicher, Trockenplatz sind schonend zu behandeln und nach benutzung in einem einwandfrei gesäuberten zustand zu übergeben."

herr f möchte nun wissen was das bedeutet? gibt es dort einen wäscheraum den er benutzen darf mit waschmaschiene oder ist das nur eine 0815 Hausordnung in einem solchen Mietvertrag?
*****574 Mann
202 Beiträge
Das könnte man vielleicht so annehmen.

Aber am besten kann das wohl der Vermieter erklären.

Ausserdem sollte man bei der Übergabe ja auch entsprechende Informationen und Lage der Räume mitgeteilt bekommen bzw. diese gemeinsam Besichtigen.


Viele Grüße
**********fekte Paar
131 Beiträge
Wenn nichts weiter dazu im Mietvertrag...
...von Herrn F mit dem Vermieter vereinbart ist, darf er seine Wäsche "bei Vorhandensein entsprechender gemeinschaftsräume nur dort" trocknen und diese Räume ansonsten "schonend zu behandeln" und stets sauber zu verlassen sind.
Ob es solche "gemeinschaftsräume" in dem Miet-Objekt überhaupt gibt, geschweige denn dass der Vermieter den Mietern dort Geräte zur Benutzung zur Verfügung stellt, geht daraus NICHT hervor. Insofern könnte Herr F man aus den "annehmen" von Luggy574 sicher keinen Anspruch auf das vorhanden Sein ableiten.
Der Hinweis auf Familien mit kleinen Kindern läßt mutmaßen, dass man diesen Mietvertrags-Vordruck, aufgrund seines möglichen Alters - z. B. auf die Wirksamkeit der Vereinbarung hinsichtlich evtl. Schönheitsreparaturen - natürlich ebenso nur wenn vorhanden *g* - prüfen könnte. *zwinker*
Hallo
Ich würde einfach mal den Vermieter fragen, ob es einen Wäscheraum mit Waschmaschine gibt den er benutzen darf (normalerweise sollte ein Mietvertrag ja eigentlich bei Abschluss des Vertrages bereits durchgelesen werden. So kann man solche Fragen bereits im Vorfeld klären und evtl. einen Passus auch ändern/streichen lassen).

Ansonsten gehe ich aber mal davon aus, dass es einen Waschraum gibt da es ja so im Vertrag steht und der entsprechende Passus nicht gestrichen wurde.


Grüße: Herr Roehrich
*********_2013 Mann
111 Beiträge
für mich klingt das nach allgemeinem Vordruck, wahrscheinlich von einer Hausverwaltung mit mehreren Objekten in denen es teils Gemeinschaftsräume gibt, teils nicht.

Vom Wortlaut würde ich auf einen sehr alten Vordruck schließen. Aus einer Zeit als man die Waschküche auch noch als solche benutzt hat und nicht nur als Stellplatz für die Waschmaschine.
Es ist ja auch von der Nutzung der Waschküche die rede und nicht von der Nutzung einer gemeinschaftlichen Waschmaschine.


Bei mir im Haus gibt es z.B. keine Waschküche, da stehen die Waschmaschinen in den Küchen bzw im Bad. In der Hausordnung gibt es deshalb extra Regelungen zu den Waschzeiten. Oder auch das man Wäsche nur auf dem Balkon trocknen darf wenn sie unterhalb der Brüstung aufgehängt wird.
Ich
*******itch
13.524 Beiträge
herr f möchte nun wissen was das bedeutet? gibt es dort einen wäscheraum den er benutzen darf mit waschmaschiene oder ist das nur eine 0815 Hausordnung in einem solchen Mietvertrag?
Vielleicht sollte Herr F. doch einfach mal ganz offline in den Keller und ggfs auf den Dachboden gehen und dort nachsehen ob solche Räume bzw Einrichtungen real vorhanden sind....
Normalerweise macht man sowas ja vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages - bei der Besichtigung der Wohnung und des Hauses.....
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