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Wohnrecht, vertauschte Wohnungen und die Kosten

******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Wohnrecht, vertauschte Wohnungen und die Kosten
Nehmen wir mal an, A besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen. B hat unentgeltliches Wohnrecht an den oberen Räumen in dem Haus.

Bei der Trennung zieht aber B in die untere Wohnung aus verschiedenen Gründen. A akzeptiert dies, und überlässt die Wohnung oben, nach 3 Jahren wohnen in dieser Aufteilung, bei Auszug dem gemeinsamen Kind.

Nehmen wir weiter an, dass nach einigen Jahren A die untere Wohnung vermieten möchte und verlangt dass B nach oben zieht, wie es das Wohnrecht vor sieht. (Zur oberen Wohnung gehört ein großer Dachboden der dem "Kind" zur Verfügung stehen kann).

Weiter angenommen, B hätte in der unteren Wohnung in den Jahren einiges an Um- und Einbauten vorgenommen - ohne A zu fragen - A hätte das stillschweigend hingenommen.

Könnte B jetzt von A Kostenerstattung verlangen für die ganzen Arbeiten (Fließen, Einbauküche, abgehängte Decken und solche Sachen z.b.)? Könnte A ohne Probleme verlangen, dass B in die obere Wohnung umzieht um die untere Wohnung zu vermieten oder gar selbst zu nutzen?
*******s_U Mann
961 Beiträge
Meine erste Frage wäre der Inhalt des Mietvertrags … ob es in so einer Situation einen gibt?

A hätte das stillschweigend hingenommen.
wurde aber darüber informiert? oder hat es nur "so" mitbekommen und nix dazu gesagt?
Miete
Hat jemand Miete für die obere Wohnung bezahlt ? und an wen ?
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Einfach mal annehmen, es ist genau so wie geschrieben

• es gibt keinen Mietvertrag (warum auch bei der Situation?)
• B machte einfach und A hat es mitbekommen
• es wurde nicht offiziell informiert und nicht gefragt
• und das Kind in der oberen Wohnung zahlt keine Miete - Nebenkosten zahlt B mit, außer einigen Ausnahmen
Anwalt
Es ist einfach B zieht in die Wohnung in der Wohnrecht besteht . Wegen der Umbauten in Wohnung A kann man sich einigen oder A verlangt den Urzustand herzustellen . Ich Glaube da hilft nur ein Anwalt wen es um größere Summen geht .
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Wäre es so einfach?

Wenn B nicht umziehen wollte?
Wenn B auch nichts zahlen oder rückbauen wöllte, sondern Geld von A verlangen würde für die "Leistungen"?

In jedem hier geschilderten möglichen Fall wäre ein Anwalt angeraten - dachte hier könnte man mögliche nicht real aktuelle Fälle mal durchdiskutieren.
neue Aspekte
• Sprechen wir hier über ein dingl. abgesichertes Wohnrecht, eingetragen in Abt. II?
• Wenn der Wechsel mit Zustimmung des A geschah, dann könnte man das als vertragliche Abänderung verstehen; auch muß man berücksichtigen, dass dies wohl einverständlich geschah.
• die jetzige Situation ist aber nicht mehr einverständlich?
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Huch Fragen eingestellt und sich dann gelöscht? -Hm -

Antworten - konstruieren wir mal

1. Ja
2. Mehr oder weniger den Zwängen der Situation geschuldet
3. Nicht wirklich - immerhin möchte A ja gerne vermieten
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