Wohnrecht, vertauschte Wohnungen und die Kosten
Nehmen wir mal an, A besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen. B hat unentgeltliches Wohnrecht an den oberen Räumen in dem Haus.Bei der Trennung zieht aber B in die untere Wohnung aus verschiedenen Gründen. A akzeptiert dies, und überlässt die Wohnung oben, nach 3 Jahren wohnen in dieser Aufteilung, bei Auszug dem gemeinsamen Kind.
Nehmen wir weiter an, dass nach einigen Jahren A die untere Wohnung vermieten möchte und verlangt dass B nach oben zieht, wie es das Wohnrecht vor sieht. (Zur oberen Wohnung gehört ein großer Dachboden der dem "Kind" zur Verfügung stehen kann).
Weiter angenommen, B hätte in der unteren Wohnung in den Jahren einiges an Um- und Einbauten vorgenommen - ohne A zu fragen - A hätte das stillschweigend hingenommen.
Könnte B jetzt von A Kostenerstattung verlangen für die ganzen Arbeiten (Fließen, Einbauküche, abgehängte Decken und solche Sachen z.b.)? Könnte A ohne Probleme verlangen, dass B in die obere Wohnung umzieht um die untere Wohnung zu vermieten oder gar selbst zu nutzen?