kündigung in der probezeit
hallo, mein Nachbar der Herr M. befindet sich in der Probezeit (6 Monate) und möchte jetzt den Job wechseln. Er fragt sich jetzt wann er in der Probezeit kündigen kann.Im Arbeitsvertag steht:
"Es kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit der gesetzlich zulässige Frist gekündigt werden. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt".
Was heißt das jetzt für ihn? Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist? 4 Wochen oder nur 2 Wochen?