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Frankreich
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Frankreich Corona Reisepläne

*****ajo Paar
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Kein RKI Risikogebiet mehr – aktuelle Regeln für Einreise, Testpflicht, Rückreise, Quarantäne und Co.
Die Inzidenz in Frankreich ist niedrig, der Urlaub im Nachbarland möglich. Dennoch gelten Corona-Regeln und Einreisebeschränkungen. Die aktuelle Inzidenz und Regeln für Einreise, Maskenpflicht und Ausgangssperre.

01. Juli 2021, 11:47 Uhr•Paris

Kann man aktuell nach Frankreich reisen?
Die Inzidenzwerte und Corona-Zahlen in Europa sinken allmählich - auch in Frankreich
Frankreich ist seit Sonntag, 20.06.2021 kein Risikogebiet mehr
Coronavirus-Mutation: Delta-Variante breitet sich aus
Was gilt für Urlauber und Pendler bei Einreise und Rückreise?
Ab dem 1. Juli hebt die Bundesregierung die Reisewarnung für einfache Risikogebiete auf.
RKI-Liste der Corona-Risikogebiete jetzt ohne Frankreich - herabgestuft
Das Robert-Koch-Institut hat seine Liste der Corona-Risikogebiete aktualisiert. Frankreich wurde herabgestuft und zählt seit dem 21.06.2021 nicht mehr zu den Risikogebieten. Auch die Übersee-Departments Martinique und Saint-Barthélemy wurden von der Liste gestrichen. Damit entfallen für Urlauber, die nach Deutschland zurückkehren, jegliche Corona-Einreisebeschränkungen.

Quelle: https://www.swp.de/panorama/ … ch-deutschland-57037586.html
Wir sind seit dem 23.6. in Frankreich unterwegs. Hier herrschen real die gleichen Zustände, wie in Deutschland. Einkaufen im Laden mit Maske, Abstand halten, Hände desinfizieren. Geprüft wird eigentlich nix. Es gibt open Air Konzerte. Restaurants und Cafés sind offen und am Tisch ohne Maske.
Grüße aus Frankreich *top*
*****ajo Paar
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Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Frankreich

Die von den französischen Behörden getroffenen Maßnahmen gelten auch für Deutsche, die sich in Frankreich aufhalten. Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich können keine Bescheinigungen ausstellen, die von französischen Behörden anzuerkennende Ausnahmen bewirken könnten.

Für Personen ab 11 Jahre besteht seit dem 20.07.2020 eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (u.a. Geschäfte, Banken, Bahnhöfe, Flughäfen). Seit dem 17.6.2021 entfällt die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien, wenn nicht besondere Umstände wie Warteschlangen oder andere Menschenansammlungen oder auf Märkten im Freien diese Vorsichtsmaßnahme weiterhin erfordern. Eine Gesichtsmaske muss u.a. mehr als 90 % ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte handelsübliche Stoffmasken). Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Regierung. Dort finden Sie auch Hinweise zur französischen Corona-App „TousAntiCovid“ (derzeit nicht kompatibel mit der deutschen Corona-App). Weitere Informationen des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache finden Sie hier.

Der öffentliche Personennahverkehr funktioniert, Reisemöglichkeiten im Fernverkehr sind eingeschränkt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter über die bestehenden Verbindungen. In Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. Beachten Sie in den Bahnhöfen und Zügen die Anweisungen zur Einhaltung von Abständen und anderen Hygienevorschriften.

Quelle: Deutesche Vertretung in Frankreich
https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/-/2319258
*****ajo Paar
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Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 15. August 2021 gilt das auch für Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien.

Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, sowie den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Réunion, , Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Für Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien gilt dies mit Wirkung vom 15. August 2021. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französische Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder

7 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis, bei Impfstoffen mit zwei Impfdosen
28 Tage nach Erhalt der Impfung, bei einem Impfstoff mit einer Impfdosis
7 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis, wenn die Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb der letzten 6 Monate nachgewiesen werden kann
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.

Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:

Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.

Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid“ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.

Quelle: Auswärtiges Amt.
https://www.auswaertiges-amt … /frankreichsicherheit/209524
*****ajo Paar
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Frankreich ist eines der liebsten Urlaubsländer der Deutschen. Wer dorthin reisen möchte, muss jedoch bestimmte Vorgaben beachten. Das sind die Regeln für die Einreise und vor Ort.

Korsika und Okzitanien ab 12. September keine Hochrisiko-Gebiete mehr

Für die Einreise genügt ein Impfnachweis oder Antigen-Schnelltest

Aktuelle Inzidenz: 119,3 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

+ Die Insel Korsika und die Region Okzitanien sind ab 12. September keine Hochrisiko-Gebiete mehr. Auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist dann aufgehoben. Für Rückkehrer aus diesen Gebieten nach Deutschland entfallen dann Nachweis- bzw. Quarantänepflichten sowie die digitale Einreiseanmeldung +

Frankreich ist von der Corona-Pandemie stärker betroffen als Deutschland. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit einigen Wochen aber wieder rückläufig. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 119,3 (Stand: 10. September, Quelle: Johns Hopkins University) – das ist höher als in Deutschland.

Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Ausnahmen finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Einreisende Personen benötigen einen negativen PCR- oder Schnelltest. Des Weiteren wird ein Einreiseformular* benötigt.

Quelle: ADAC
https://www.adac.de/news/frankreich-urlaub-corona/
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Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich des Überseegebiets La Réunion wird gewarnt.

Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 stark betroffen. Frankreich, einschließlich des Überseegebiets La Réunion, ist als Hochrisikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Einreise
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:

Vollständig geimpften Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist erforderlich, außer bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikanstaat oder der Schweiz.

Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder

7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).

Für vollständige geimpfte Erwachsene, die aus Ländern der neuen Kategorie „scharlachrot“ einreisen, gelten die gleichen Regelungen wie für nicht geimpfte Personen (s. Abschnitt unten).

Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen; für Einreisen aus Deutschland gilt dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.

Einreisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres aus einem Land des Europäischen Raums (EU-Mitgliedstaat, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt) müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für alle anderen Länder darf die Vornahme der Testung bis zu 48 Stunden zurückliegen. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.

Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid“ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“, „rot“ oder „scharlachrot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR- oder Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.

Quelle: Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt. … /frankreichsicherheit/209524
*****ajo Paar
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Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.

Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.

Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.

Im Lichte der Verbreitung der Omikron-Variante in Großbritannien führt die französische Regierung für Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien (in beide Richtungen) zwingende Reisegründe ein, die für eine Reise erfüllt sein müssen. Sie verschärft die Testvorschriften bei Abfahrt/Abflug und Ankunft und führt eine Quarantäneregelung für Reisende aus Großbritannien nach Frankreich nach Ankunft in Frankreich ein (s. Empfehlungen).

Danach gelten ab dem 18. Dezember 2021 die folgenden Vorschriften:

Danach gelten ab dem 18. Dezember 2021 die folgenden Vorschriften:

a) Zwingende Reisegründe

Es muss ein zwingender Reisegrund für Reisen in beide Richtungen gegeben sein. Das gilt für alle Reisenden, egal ob geimpft, genesen oder getestet. Die Liste mit den Reisegründen kann auf o.g. Internetseiten abgerufen werden. Transportfahrten im Logistiksektor stellen beispielsweise einen zwingenden Reisegrund dar.
Nicht erlaubt sind Reisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken.
Ausgenommen von diesem Erfordernis sind französische Staatsangehörige mit ihren (Ehe-)Partnern und Kindern, die nach Frankreich reisen oder die zu ihrem Wohnsitz in Großbritannien reisen wollen.

b) Tests

Vor Abfahrt/Abflug müssen alle Reisenden, inkl. Geimpfte, einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Test), nicht älter als 24 Stunden, vorweisen.
Bei Ankunft in Frankreich können die Reisenden einem Antigen-Test unterzogen werden.
c) Quarantäne in Frankreich

Reisende aus Großbritannien müssen sich vor ihrer Abreise auf einer Plattform registrieren.
Nach Ankunft unterliegen sie einer zehntägigen Quarantäne, die anhand der registrierten Adresse von den Ordnungsbehörden überprüft wird.
Nach 48 Stunden ist eine Freitestung (PCR- oder Antigen-Test) möglich.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt. … /frankreichsicherheit/209524
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Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich des Überseegebiets La Réunion wird gewarnt. Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 gilt dies für sämtliche französische Überseegebiete mit Ausnahme von Saint-Pierre-et-Miquelon.

Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 stark betroffen. Frankreich, einschließlich des Überseegebiets La Réunion, ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 gilt dies für sämtliche französischen Überseegebiete mit Ausnahme von Saint-Pierre-et-Miquelon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Einreise
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:

Vollständig geimpften Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist erforderlich, außer bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikanstaat oder der Schweiz.

Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder

7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für vollständige geimpfte Erwachsene, die aus Ländern der neuen Kategorie „scharlachrot“ einreisen, gelten die gleichen Regelungen wie für nicht geimpfte Personen (s. Abschnitt unten).

Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen; für Einreisen aus Deutschland gilt dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.

Quelle: Auswärtiges Amt. https://www.auswaertiges-amt … /frankreichsicherheit/209524
*****ajo Paar
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Frankreich ist eines der liebsten Urlaubsländer der Deutschen. Wer dorthin reisen möchte, muss jedoch bestimmte Vorgaben beachten. Das sind die Regeln für die Einreise und vor Ort.

Update: Einführung des "Pass Vaccinal"

Ungeimpfte haben keinen Zugang mehr zu Gastro, Kultur und Fernzügen

Frankreich ist Hochrisiko-Gebiet

Für die Einreise genügt ein Impfnachweis oder Antigen-Schnelltest.


Das Einreiseformular kann auch in englischer Sprache* heruntergeladen werden.

Für die Einreise aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat nach Frankreich ist ein Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein negativer Corona-Test erforderlich.

Als vollständig geimpft gilt man bei der Einreise nach Frankreich:

7 Tage nach der zweiten Impfung (Biontech, Moderna, Astrazeneca)

28 Tage nach einer Impfung mit Johnson & Johnson, bei der nur eine Impfdosis nötig ist

7 Tage nach einer einzigen Impfung, wenn zusätzlich eine Genesung von einer vorangegangenen Covid-19-Infektion nachgewiesen werden kann.

Reisen in der EU: Impfzertifikate nur noch 270 Tage gültig
Ab sofort gilt: Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

Trotz der vereinheitlichten Regelung können in den Ländern für Einreisen aber weiterhin zusätzliche Maßnahmen (Tests, Quarantäne etc.) gelten.

Die Gültigkeit der Zertifikate im jeweiligen Land (z.B. für Restaurantbesuche) kann von der neunmonatigen Gültigkeit für die Einreise abweichen.


Reisen in der EU: Impfzertifikate nur noch 270 Tage gültig
Ab sofort gilt: Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

Trotz der vereinheitlichten Regelung können in den Ländern für Einreisen aber weiterhin zusätzliche Maßnahmen (Tests, Quarantäne etc.) gelten.

Die Gültigkeit der Zertifikate im jeweiligen Land (z.B. für Restaurantbesuche) kann von der neunmonatigen Gültigkeit für die Einreise abweichen.

Als Tests werden PCR- und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind.

Ausnahmen von der Corona-Testpflicht gelten im kleinen Grenzverkehr für Fahrten (maximal 24 Stunden) nach Frankreich im Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort sowie generell für Kinder unter 12 Jahren.

Quelle: ADAC
https://www.adac.de/news/fra … die-einreise-nach-frankreich
********paar Paar
1.418 Beiträge
Das liest sich alles so bürokratisch. Wir machen es wie die letzten Jahre auch.
Einfach losfahren mit dem Wohnmobil. Bleiben in Europa. Wir sind 3 mal geimpft. Nehmen die Maske mit beim Einkaufen.
Wir sind in Frankreich und auf dem Weg nach Spanien.
Alles OK.
*****ajo Paar
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Update: Corona-Einschränkungen weitgehend abgeschafft

Frankreich kein Risikogebiet

Für die Einreise genügt ein Impfnachweis oder Antigen-Schnelltest

Aktuelle Inzidenz: 1151,2 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.


Reisen in der EU: Impfzertifikate nur noch 270 Tage gültig
Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

Trotz der vereinheitlichten Regelung können in den Ländern für Einreisen aber weiterhin zusätzliche Maßnahmen (Tests, Quarantäne etc.) gelten.

Die Gültigkeit der Zertifikate im jeweiligen Land (z.B. für Restaurantbesuche) kann von der neunmonatigen Gültigkeit für die Einreise abweichen.


Ob Ihr Zertifikat zu Ihrem Reisezeitpunkt für die Einreise nach Frankreich gültig ist, können Sie in der CovPass-App unter "Zertifikate" und "Reisegültigkeit prüfen" ermitteln.

Ausnahmen von der Nachweis-Pflicht bzw. der Corona-Testpflicht gelten im kleinen Grenzverkehr für Fahrten (maximal 24 Stunden) nach Frankreich im Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort sowie generell für Kinder unter 12 Jahren.

Transit durch Frankreich
Der Transit durch Frankreich aus einem EU- oder Schengen-Land in ein anderes ist ohne größere Probleme möglich. Dabei sind die Einreisebestimmungen nach Frankreich zu beachten (siehe oben).


Eine Maskenpflicht gibt es nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, also vor allem in Zügen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Flugzeugen. In allen anderen Bereichen, insbesondere in Geschäften, Restaurants und Hotels sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, ist sie aufgehoben.

Für die Teilnahme am öffentlichen Leben muss kein Impfzertifikat ("Pass Vaccinal") und auch kein Testnachweis mehr vorgelegt werden.

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen.


Quelle: ADAC.. https://www.adac.de/news/fra … die-einreise-nach-frankreich
*****ajo Paar
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Das sind die Regeln für die Einreise und vor Ort.

Engpass: Ein Drittel der Tankstellen ohne Sprit

Für die Einreise kein 3G-Nachweis erforderlich

Fast alle Corona-Einschränkungen abgeschafft

Die Zahl der Neuinfektionen in Frankreich hat sich auf überschaubarem Niveau stabilisiert. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 580,9 (Stand: 11. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University), das ist niedriger als derzeit in Deutschland.

Engpässe an Tankstellen +
Urlauber sollten derzeit rechtzeitig eine Tankstelle in Frankreich anfahren. Bei einem Drittel der Tankstellen gibt es laut Medienberichten momentan kein Benzin oder Diesel zu kaufen. Vielerorts kommt es zu langen Warteschlangen. Besonders angespannt ist die Lage im Norden Frankreichs und im Großraum Paris. Hier ist sogar fast jede zweite Tankstellen vom Kraftstoffmangel betroffen.

Grund für den derzeitigen Engpass ist vor allem der Streik in den französischen Raffinerien TotalEnergies und Exxon Mobil. Zudem hat der staatliche Tankrabatt von nochmals 30 Cent pro Liter besonders in den Grenzregionen wie beispielsweise Lothringen und den Ardennen zu einem Ansturm auf die Zapfsäulen geführt.

In einigen Teilen Frankreichs ist der Verkauf von Benzin in Kanistern oder ähnlichen Behältern derzeit untersagt.
********paar Paar
1.418 Beiträge
Wie heißt den den franzmännern ihr Lauterbach?
*****ajo Paar
267.097 Beiträge
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Véran, Olivier
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