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Frankreich Corona Reisepläne

*****ajo Paar
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Frankreich Corona Reisepläne
Frankreich öffnet im Prinzip am 15. Juni seine Grenzen mit den anderen Schengenländern, und es gilt keine Quarantänepflicht für einreisende Touristen aus Europa (Ausnahme: Ein Land hantiert Quarantänebestimmungen für französische Urlauber). Über die Wiedereröffnung der Grenzen mit den Nicht-Schengenländern muss erst noch ein europäischer Beschluss vorliegen.

– Franzosen dürfen ab dem 2. Juni wieder frei im eigenen Land umherreisen: Die 100 Kilometer-Regel entfällt.

– Es gibt in Frankreich keine „roten“ Departements mehr. Nur Ile-de-France (Großraum Paris) wird als „orange“ Zone eingestuft, in der ein paar zusätzliche Einschränkungen gelten.

– Campingplätze und Gastronomie dürfen ab dem 2. Juni in fast ganz Frankreich öffnen (außer in der Region Paris, dort sind es nur die Restaurant-Terrassen).

– Strände, Parks, Museen und Theater können ab dem 2. Juni wieder Besucher empfangen (unter Berücksichtigung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen).

Mund-Nasenschutz ist in Museen und an anderen öffentlichen Orten verpflichtend.



Quelle: https://www.frankreich-webaz … tus-frankreich-tipps-urlaub/
*****ajo Paar
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Frankreich hat am 11. Mai den Ausstieg aus dem Lockdown begonnen. Die zweite Phase des Déconfinement beginnt am 2. Juni und dauert bis zum 22. Juni 2020. Ich will versuchen, ein wenig Durchblick in den Dschungel der mitunter sehr unterschiedlichen und widersprüchlichen Regelungen zu bringen. Und werde diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen aktualisieren.

Im Zuge der Corona-Krise ändern sich Regeln und Auflagen, Lockerungen und Verschärfungen nahezu täglich. Sie sind regional angepasst an den Verlauf der Pandemie. Meine Auskünfte sind daher nicht rechtsverbindlich, und ich schließe jegliche Haftung aus.

Auf einen Blick
Update 13. Juni abends
In eigener Sache
Déconfinement: Rot oder Grün?
Grand Est / Elsass
Bas-Rhin
Haut-Rhin
2. Phase des Déconfinement
Seit 2. Juni: 100 km statt 1 km
Maskenpflicht
Gesichtsvisiere
Stop Covid-App
Rückkehr zum „normalen“ Leben
Veranstaltungen & Events
Familie & Freunde
Sport
Was darf öffnen / was bleibt geschlossen?
Geöffnet seit 2. Juni 2020
Geöffnet nach dem 22. Juni
Café, Bar, Restaurants
Nachtclubs
Hotels
Campingplätze
Strände
Einkaufen in Deutschland
Reisen & Sommerurlaub
Stornierung
Bus & Bahn
Grenzen
EU-Außengrenzen
D – A – CH
Schweiz – Frankreich
Deutschland – Frankreich
Triftige Gründe
Internationale Reisebescheinigung & Selbsterklärung coronafrei Frankreich
Quarantäne?
Frankreich – Spanien / Großbritannien
Getrenntes Paar
In Frankreich
Deutschland / Österreich / Schweiz – Frankreich
Zweitwohnsitz?

Quelle: Mein Frankreich.com
*****ajo Paar
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Update 13. Juni abends
Frankreich öffnet die Grenzen – ab Montag früh könnt ihr eine Minute nach Mitternacht in den Urlaub starten. Bonnes vacances!

https://www.diplomatie.gouv. … christophe-castaner-12-06-20

Auch Deutschland zieht jetzt nach und öffnet in der Nacht zum Montag, 15. Juni, die Grenze:

https://www.sueddeutsche.de/ … 0090101-200613-99-411764!amp

• für Briten und Spanier gelten andere Termine (und Quarantäne!)
• Italien hat bereits am 3. Juni die Grenze geöffnet.
• Niederlande und Belgien öffnen ebenfalls am 15. Juni

• Rein in die EU geht es erst ab 1. Juli.Präsident Macron spricht am Sonntag, 14. Juni, um 20 Uhr auf http://www.elysee.fr und im TV zu den Franzosen.


Quelle: Mein Frankreich.com
*****ajo Paar
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Einreise
Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Reisende aus Großbritannien und Nordirland nach Frankreich wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).
Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten voraussichtlich bis zum 22. Juni 2020 ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus nicht-EU-Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.

Quelle: Auswärtiges Amt
*****ajo Paar
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Beschränkungen im Land
Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:

Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.

In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.

Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.

Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.

Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.

Hygieneregeln
Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.

Quelle: Auswärtiges Amt 25.6.2020
*****ajo Paar
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Es sollte ein unbeschwerter zweiter Ferienmonat werden. Doch Corona macht einen Strich durch die Rechnung. Die Zahlen steigen. Wie und wo, verrät eine tagesaktuelle Karte, die ich auch unten bei den Infos verlinkt habe.

Sehr viele Franzosen und andere Feriengäste verzichteten in diesem Jahr auf den großen Sommerurlaub. Sie blieben in ihrer Region und machten Ausflüge oder Reisen ins Landesinnere. Nur in den großen Urlaubszentren wurde es voll an den Stränden.

Zudem hielt sich das Gros der Franzosen und Urlauber an die Auflagen. Abstand, Händewaschen, Gel und Maske sind neuer Alltag. Das Corona-Lockdown hat die Nation so geschockt, dass sie diszipliniert wurde. Küsschen rechts, links wurden Ausnahme. Corona-Demos sind im Land verboten.

Doch die Infektionszahlen steigen. Auch mehren sich die Anzeichen, so die französische Regierung, dass das Virus nicht nur über Tröpfchen übertragen wird, sondern auch über die Luft.


Quelle: meinfranreich. com
*****ajo Paar
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Update 16. September
• In den letzten 24 Stunden gab es 7.852 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl der Todesfälle seit Beginn der Epidemie beträgt jetzt 30.999 Menschen. Innerhalb von 24 Stunden gab es 37 coronabedingte Todesfälle.

• Bordeaux, Marseille und Nordfrankreich haben ihre Maßnahmen im Kampf gegen Corona verschärft:
– Maskenpflicht ausgeweitet
– Obergrenze von privaten statistischen Versammlungen wie z.B. Picknick am Strand oder Park: 10 Personen
– Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen: 1000 Personen (statt bisher 5000)
– Besuche in Altersheimen begrenzt auf 2 Personen / Tag

Zur Situation in Marseille lest bitte auch einmal diesen Beitrag: http://www.tagesspiegel.de

• In den Testzentren sind die Kapazitäten ausgelastet, Personal und Material fehlen.

• Die Intensivbetten werden knapp im Großraum Marseille, Quelle: http://www.deutschlandfunk.de

• Das Robert-Koch-Institut hat in Frankreich als Risikogebiete eingestuft:

Paris
Provence-Alpes-Côtes d’Azur
Occitanie
Nouvelle-Aquitaine
Auvergne-Rhone-Alpes
Korsika
http://www.rki.de/DE/Content … virus/Risikogebiete_neu.html

• Die Schweiz hat neun französische Großstadtregionen, darunter die Île-de-France mit Paris und die Provence-Alpes-Côte-d’Azur, sowie zahlreiche französische Überseegebiete als Hochrisikogebiete eingestuft mit mehr als 60 Fällen pro 100.000 Einwohner während 14 Tagen. Die Rückkehrer müssen bei ihrer Rückkehr in die Schweiz eine 10-tägige Quarantäne einhalten.

• In allen Groß- und Mittelstädten sowie vor Kindergärten und Schulen besteht Maskenpflicht, ebenso in vielen kleinen Kommunen und an touristischen Destinationen. Die Übersicht: http://www.francetvinfo.fr

Frankreich erlebt seit Mitte August ein rasant fortschreitendes Aufflammen der Pandemie. Das Virus breitet sich derzeit vor allem unter den 20-39 Jährigen aus. Daher steigt zwar die Zahl der Infizierten rasant, nicht aber die Zahl der Todesfälle.

In der ersten großen Welle hatte das Virus sehr stark in den französischen Altersheimen (EHPAD) grassiert. In Ergänzung zu bereits bestehenden Altersbeschwerden oder Krankheiten hatte es dort die alten Menschen infiziert und ihr Leben verkürzt.

Die Virus-Situation stellt eine Karte mit mehreren Teilkarten vor. Départements, in denen die Lage gut ist, sind grün markiert.

Rot signalisiert: starke Virusverbreitung und steigende Fallzahlen. 42 neue Departements sind seit 11. September rot eingestuft. Frankreich hat 104 Departements, davon fünf in Übersee.

Quelle: MeinFrankreich

corona-in-frankreich-die-zweite-welle/
*****ajo Paar
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Ihr könnt beim Auswärtigen Amt den täglichen Newsletter bestellen für das Jeweilige Land, aber auch weltweit.

Er wird bei Notwendigkeit auch öfter aktualisiert.
*****ajo Paar
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Das deutsche Nachbarland Frankreich ist eines der am stärksten von der Corona-Pandemie getroffenen europäischen Länder. Paris hat sich mit über 270 Infektionen pro 100.000 Bürger mittlerweile zum Corona-Hotspot entwickelt. Seit Dienstag gilt in der französischen Hauptstadt die maximale Alarmstufe. Frankreich verzeichnet nun einen neuen Rekord der Neuinfektionszahlen. Daher wird in Frankreich mit weiteren Schritten der Regierung gerechnet. „Wir müssen uns auf den Weg zu zusätzlichen Einschränkungen machen“, sagte Staatschef Emmanuel Macron am Mittwochabend den Fernsehsendern TF1 und France2 in dem südfranzösischen Ort Saint-Martin-Vésubie.

nfektionszahlen Frankreich aktuell: Das sind die Zahlen für heute
Frankreich verzeichnet mit 18 746 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden einen Tages-Höchststand. Der bisherige höchste Wert vom vergangenen Wochenende von 16.972 neuen Fällen wurde damit deutlich überschritten.
Infizierte: Seit Beginn der Corona-Krise haben sich mindestens 664.178 Menschen in Frankreich nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert, das sind 18.746 mehr als am Vortag, wie die französischen Behörden angaben. (Stand Donnerstag 06:00 Uhr)
Tote: Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt jetzt bei 32.219. Das sind 80 mehr als am Vortag.
Genesene: Bis Donnerstagmorgen hatten etwa 102.061 Menschen die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden.

https://www.swp.de/panorama/ … snahmen-erwartet-52202313.ht

Quelle: Südwest Presse
*****ajo Paar
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Beschränkungen des öffentlichen Lebens
Angesichts seit Anfang August 2020 wieder steigender Infektionszahlen hat die französische Regierung am 14.10.2020 wieder mit Wirkung ab dem 17.10.2020 den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Auf dessen Grundlage gilt ab dem 17.10.2020 ein bußgeldbewehrtes nächtliches Ausgangsverbot von 21.00 h bis 06.00 h im Großraum Paris (Île de France) und Aix-en-Provence/Marseille sowie den Städten Grenoble, Lille, Lyon, Montpellier, Rouen, St. Étienne und Toulouse. Bestimmte, v.a. berufsbedingte Ausnahmen können geltend gemacht werden. Insbesondere in den genannten Städten wird zur Vorsicht und Einhaltung der Abstands- und Hygienegebote aufgerufen. Für Personen ab 11 Jahre besteht seit dem 20.07.2020 eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (u.a. Geschäfte, Banken, Museen, Bahnhöfe, Flughäfen). Die wieder steigenden Fallzahlen haben mehr und mehr örtliche Behörden veranlasst, die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske auch auf Straßen, Plätze und anderen öffentliche Orte mit dichterem Publikumsverkehr auszudehnen. Dies gilt insbesondere für viele Bereiche der Innenstadt von Paris und anderer großer Städte. Öffentliche Versammlungen von mehr als 6 Personen sind landesweit untersagt, ebenso private Feiern und Zusammenkünfte (Hochzeiten, Studentenabende...). Die von den französischen Behörden getroffenen Maßnahmen gelten auch für deutsche Reisende in Frankreich. Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Regierung. Weitere Informationen des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache finden Sie hier.

Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr funktioniert weiterhin, informieren Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter über die bestehenden Verbindungen. In Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. Beachten Sie in den Bahnhöfen und Zügen die Anweisungen zur Einhaltung von Abständen und anderen Hygienevorschriften.

Im Falle einer Erkrankung in Frankreich: Die französische Regierung rät Personen mit COVID-19 Symptomen (Husten, Fieber): Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen. Rufen Sie einen Arzt an, bevor Sie sich in eine Praxis begeben. Dieser kann Sie telefonisch beraten. Wenn Sie unter schwerwiegenderen Symptomen wie Atembeschwerden leiden, rufen Sie den Rettungsdienst (SAMU) unter Telefon 15 an.

Quelle:https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/-/2319258
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Stand: 25.10.2020 20:43 Uhr

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Die Corona-Lage in Frankreich verschlechtert sich weiter: Mehr als 52.000 Neuinfektionen bedeuten einen traurigen Tagesrekord. Die Regierung bereitet das Land auf einen "schwierigen November" vor. Schon jetzt gelten Ausgangssperren.

Unaufhörlich steigen die Corona-Fallzahlen in Frankreich. Nach zuletzt mehr als 40.000 Neuinfektionen pro Tag meldeten die Behörden in Paris nun einen neuen Tagesrekord: 52.010 Menschen infizierten sich binnen 24 Stunden. Zuletzt waren rund 17 Prozent der Corona-Tests positiv.

Premierminister Jean Castex hatte jüngst gewarnt, die Neuinfizierten seien die "im Krankenhaus liegenden Kranken von morgen" und Frankreich einen "schwierigen November" vorhergesagt. Ähnlich äußerte sich auch Gesundheitsminister Olivier Véran: Die Situation werde sich "in den kommenden Tagen und Wochen verschlimmern - egal, was wir tun", warnte er. Auch Präsident Emmanuel Macron hatte sich zuletzt besorgt über die sich sehr stark beschleunigenden Epidemie geäußert.

Seit Samstag wurden 116 neue Todesfälle gemeldet. Damit starben seit Beginn der Pandemie in Frankreich mindestens 34.761 Menschen in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Etwa 2500 Infizierte befinden sich laut Gesundheitsbehörden auf der Intensivstation. Mehr als eine Million Franzosen haben sich seit Beginn der Pandemie mit dem Virus infiziert.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/corona-frankreich-125.html
*****ajo Paar
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Quelle: ADAC

In Frankreich steigt die Zahl der Corona-Infektionen weiter an. Wer jetzt dorthin will, sollte seine Reisepläne überdenken. Vieles ist in dem beliebten Urlaubsland bis auf Weiteres nicht möglich.

Update: Strikte Ausgangsbeschränkungen für das ganze Land bis 1. Dezember

Reisewarnung für das ganze Land

In vielen Städten gilt die Maskenpflicht auch unter freiem Himmel

Aktuelle Inzidenz: 399,85 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

Frankreich ist von der Corona-Pandemie stärker betroffen als Deutschland. Die Zahl der Corona-Fälle ist in den letzten Wochen massiv gestiegen. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 399,85 (Stand: 28. Oktober) und damit extrem weit über der kritischen Marke von 50.

Das ganze Land gilt mittlerweile als Risikogebiet. Besorgniserregend ist die Lage vor allem in den Großstädten und Großstadtregionen. In immer mehr Départements gilt die maximale Alarmstufe.

Teil-Lockdown im November
Ab Freitag, 30. Oktober, gelten strikte Ausgangsbeschränkungen im ganzen Land. Die Maßnahmen sind vorerst bis 1. Dezember befristet:

Menschen dürfen nur mit triftigem Grund auf die Straße (z.B. wichtige Einkäufe, Arztbesuch). Spaziergänge an der frischen Luft sind prinzipiell erlaubt

Reisen auch in andere Regionen des Landes sind nur in Ausnahmefällen möglich

Bars, Cafes, Restaurants, Beherbergungsbetriebe wie Hotel und Pensionen, Freizeiteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten und nicht unentbehrliche Geschäfte müssen schließen.

Rückkehrer aus Frankreich
Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, sind verpflichtet, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Am einfachsten ist es, ihn bereits am Flughafen unmittelbar nach der Landung zu machen.

Diese Rückkehrertests sind kostenlos. Bis das Ergebnis vorliegt – meist innerhalb von 48 Stunden – müssen sich Reisende zu Hause selbst isolieren. Bei einem positiven Befund müssen sie in eine mindestens 14-tägige Quarantäne.

Wer im Laufe seines Frankreich-Aufenthalts Covid-19-Symptome bemerkt, sollte vorerst in der eigenen Unterkunft bleiben. Bei Notfällen kontaktieren Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Sollten Sie einen Arzt aufsuchen müssen, vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.

https://www.adac.de/news/frankreich-urlaub-corona/
*****ajo Paar
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Corona in Frankreich: Macron verlängert Ausgangssperre für mehrere Wochen - mit harten Regeln
Alle Autoren

Coronavirus in Frankreich: Infizierten- und Todeszahlen steigen drastisch an. Die Krankenhäuser sind überfüllt.

Quelle: Merkur.de

erkur.de/welt/coronavirus-frankreich-news-macron-aktuell-ausgangssperre-statistik-faelle-tote-infizierte-opfer-sonderzuege-paris-zr-1
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Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea und Thailand sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.

Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.

Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist möglich. Es ist bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung eine (in den meisten Fällen selbst auszufüllende) Ausgangsbescheinigung mitzuführen ist. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Mitführen einer Ausgangsbescheinigung). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.

Quelle: Auswärtiges Amt

https://www.auswaertiges-amt … /frankreichsicherheit/209524
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In Frankreich sind die Corona-Infektionszahlen in den letzten Wochen wieder leicht gestiegen. Wer dorthin reisen möchte, muss strenge Vorgaben beachten. Urlaubsfahrten nach Frankreich sind nur unter Einschränkungen möglich. Bei der Rückkehr droht eine Quarantäne.

Ganz Frankreich gilt als Corona-Risikogebiet

Was man bei der Einreise nach Frankreich beachten muss

Aktuelle Inzidenz: 190,3 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, raten Bund und Länder von nicht zwingend notwendigen Reisen bis mindestens 31. Januar ab. Was gilt bei Reisen ins Ausland? Ist ein Urlaub außerhalb Deutschlands überhaupt möglich?

Für die meisten Länder gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
Reisen ins Ausland sind nicht ausdrücklich verboten. Angesichts der in Europa und weiten Teilen der Welt massiven Corona-Infektionswelle sollte sich aber jeder überlegen, ob ein Auslandsurlaub derzeit sinnvoll ist

Die Grenzen sind von deutscher Seite aus offen. Einzelne Länder haben aber von sich aus Beschränkungen oder Einreiseverbote verhängt: Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren. Wartezeiten durch Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind möglich.

Frankreich ist von der Corona-Pandemie stärker betroffen als Deutschland. Die Zahl der Corona-Fälle war zeitweise massiv gestiegen, inzwischen haben sich die Zahlen aber auf mittlerem Niveau eingependelt. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 190,3 (Stand: 11. Januar, Quelle: ECDC).

Das Robert-Koch-Institut hat wieder ganz Frankreich (einschließlich der Bretagne und Korsika) als Corona-Risikogebiet eingestuft, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Davon ausgenommen sind lediglich die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe und La Réunion.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten landesweit zwischen 18 und 6 Uhr. Zu beachten ist, dass dann nicht nur die Einreise betroffen ist, sondern man im genannten Zeitraum generell in Frankreich nur aus einem triftigen Grund unterwegs sein darf.

Um bei Bedarf einen triftigen Grund nachzuweisen, müssen Reisende ein Formular in französischer Sprache ausfüllen und mit sich führen. Dieses kann man mit einer deutschsprachigen Ausfüllhilfe auf der Internetseite der Saarländischen Landesregierung* herunterladen. Den im Formular angegebenen Grund muss man bei Kontrollen gegebenenfalls mit zusätzlichen Dokumenten belegen können.

Touristische Aktivitäten sind hier nicht erfasst und daher während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen ausgeschlossen. Viele Hotels und Campingplätze sind derzeit geschlossen. Wer in Frankreich übernachten will, sollte deshalb vorab mit der Unterkunft klären, ob dies möglich ist.

An den Grenzen ist generell mit verstärkten Kontrollen, Wartezeiten und gegebenenfalls Zurückweisungen zu rechnen.

Quelle: ADAC

https://www.adac.de/news/frankreich-urlaub-corona/
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GROSSE ZUVERSICH
Bis unsere Frankreichreisen endlich wieder losgehen, werden noch ein paar Wochen vergehen. Und das ist in Zeiten von Corona eine gefühlte, halbe Ewigkeit.

Vor allem, weil die Situation aktuell noch so düster aussieht: hohe Infektionszahlen, Reisewarnungen und verschärfte Ausgangssperren in vielen Regionen.

Und dennoch sind wir optimistisch und entspannt, was die Reisesaison 2021 angeht. Folgende Überlegungen gehen uns dabei durch den Kopf:


provence-rundreise-landschaft

AKTUELLE LAGE UND INFEKTIONSZAHLEN
Momentan befindet sich Frankreich - wie viele europäische Länder - in einem harten Lockdown. Im letzten Jahr waren nach dem ersten Lockdown die Zahlen dank strikter Ausgangsbeschränkungen innerhalb von wenigen Wochen auf ein Fünftel gesunken. Diesen Effekt erhofft sich die französische Regierung nun erneut.

Das sind die aktuellen Corona-Zahlen aus Frankreich, Stand 18.02.2021:

7-Tage-Inzidenz (=Neuinfektionen) pro 100.000 Einwohner: 192 (Vgl. Deutschland: 61)
Reproduktionszahl R-Wert: 0,98 (Deutschland: 0,85)
Test-Positivrate: 5,9 (Deutschland: 6,46)

Quelle:https://www.france-naturelle … virus-frankreich-reisen.html
*****ajo Paar
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Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Überseegebiete Französisch-Guayana, St. Martin, Mayotte, Réunion und Saint-Barthélemy wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

Epidemiologische Lage
Frankreich überschreitet die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, Martinique und Französisch-Polynesien, als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Im an das Saarland und Rheinland-Pfalz angrenzenden Département Moselle (Mosel) in der Region Grand Est sind die Infektionszahlen besonders hoch und es sind dort vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Virusvarianten festgestellt worden, weshalb das Département Moselle mit Wirkung vom 2. März 2021 als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wird.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht mit Wirkung vom 2. März 2021 ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert.

Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort (ab 1. März 2021 nicht anwendbar auf Einreisen in das Département Moselle), für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.

Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer virologischer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind Einreisende aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich. Reisehinweise werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 18 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.

Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung des Département Moselle (Mosel) mit Wirkung vom 2. März 2021 als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Département Moselle (Mosel) nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, französischer oder englischer Sprache mitgeführt werden.
Fluggesellschaften und andere Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, kann jedoch zu Änderungen und Einschränkungen bei Reiseverbindungen führen. Reiseunternehmen müssen Beförderungen dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen.

Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Regional können zusätzliche Ausgangsbeschränkungen gelten. Die aktuellen Regelungen bietet die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid“ ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.

Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.

Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte handelsübliche Stoffmasken).

Quelle: Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt … /frankreichsicherheit/209524
*****ajo Paar
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Frankreich ist eines der wichtigsten Urlaubsländer der Deutschen. Wer dorthin reisen möchte, muss derzeit strenge Vorgaben beachten. Urlaubsfahrten nach Frankreich sind nur unter Einschränkungen möglich.

Ganz Kontinental-Frankreich ist Corona-Risikogebiet

PCR-Test bei der Einreise notwendig

Département Moselle ist Virusvarianten-Gebiet

Verschärfter Lockdown an der Côte d'Azur und in einigen weiteren Regionen

Aktuelle Inzidenz: 248,9 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

Die aktuelle Lage in Frankreich
Frankreich ist von der Corona-Pandemie stärker betroffen als Deutschland. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 248,9 (Stand: 16. März, Quelle: Johns Hopkins University) und damit deutlich über dem kritischen Wert von 50.

Das Robert-Koch-Institut hat ganz Kontinental-Frankreich als Corona-Risikogebiet eingestuft, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Das Département Moselle an der Grenze zum Saarland und zu Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich als Virusvarianten-Gebiet.

Keine Risikogebiete und von der Reisewarnung ausgenommen sind die Überseeterritorien Martinique, Französisch-Polynesien (u.a. Tahiti), Neukaledonien und St-Pierre-et-Miquelon. Aufgrund der dort geltenden Reisebeschränkungen beziehungsweise Quarantänevorschriften rät das Auswärtige Amt allerdings von Reisen dorthin ab.

Quelle: ADAC https://www.adac.de/news/frankreich-urlaub-corona/
*****ajo Paar
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Update: 29. März 2021
In den letzten 24 Stunden gab es 131 Todesfälle in Zusammenhang mit Corona sowie 37.014 Neuinfektionen. 94.469 Menschen starben in Frankreich an den Folgen von Covid-19, so das staatliche Gesundheitsamt Santé Public France.

Ein hohes Plateau von Krankenhauseinweisungen und Beatmungen und immer mehr lokale Herde, in denen besonders die britische Coronavirusvariante B 1.1.7. für steigende Zahlen bei den Neuinfektionen sorgen: Auch der März bringt kein Aufatmen bei der Pandemie.

Nach zwei nationalen Lockdowns hat sich jedoch die Politik geändert, mit der die Pandemie bekämpft wird. Präsident Emmanuel Macron und sein Premier Jean Castex setzen auf lokale und regionale Verschärfungen bei der Pandemiebekämpfung. Zudem wird das Impfen massiv vorangetrieben. Dazu gibt es im Blog einen separaten Beitrag.

Was gilt, was ihr wissen müsst, welche Papiere ihr benötigt – und wie Reisen und Mobilität noch möglich sind: Hier erfahrt ihr es. Wie gewohnt, werde ich jeden Morgen die aktuellen Zahlen von Santé France sowie wichtige Updates zur Situation veröffentlichen und aktualisieren.

Ich freue mich auf einen regen Austausch in den Kommentaren und über eine kleine Gabe in den virtuellen Hut, wenn euch die Infos helfen. Merci!


okaler Total-Lockdown: Das sind die Auflagen
• nur lebenswichtige Geschäfte dürfen öffnen. Dazu gehören neben Lebensmittelläden auch Buch- und Plattenläden. In den Geschäften gilt ein Maß von 15 Quadratmetern pro Kunde. Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 5.000 Quadratmetern sind geschlossen. Ausnahmen gelten für click and collect.
• Der Konsum von Alkohol in der Innenstadt ist verboten.
• Das Tragen von Masken ist allerorten im Freien Pflicht.
• Ohne zeitliche Begrenzung dürft ihr euch im Umkreis von 10 Kilometern draußen bewegen. Ihr müsst dabei eine attestation du déplacement dérogatoire mitgeführen.
• Ihr dürft das Département nur mit triftigem Grund verlassen.


Quelle: Mein Frankreich

meinfrankreich.com/corona-in-frankreich-maerz-2021/
*****ajo Paar
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Frankreich ist eines der liebsten Urlaubsländer der Deutschen. Wer dorthin reisen möchte, muss jedoch strenge Vorgaben beachten. Urlaubsfahrten nach Frankreich sind derzeit nicht möglich.

Update: Verschärfter Lockdown in ganz Frankreich

Frankreich ist Hochinzidenz-Gebiet

Das Département Moselle ist zusätzlich Virusvarianten-Gebiet

PCR-Test bei der Einreise notwendig

Aktuelle Inzidenz: 330,8 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen



Frankreich ist von der Corona-Pandemie stärker betroffen als Deutschland. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 330,8 (Stand: 22. April, Quelle: Johns Hopkins University) – das ist etwa doppelt so hoch wie derzeit in Deutschland und auch deutlich über dem kritischen Wert von 50.

Das Robert-Koch-Institut hat ganz Frankreich als Corona-Risikogebiet (Hochinzidenz-Gebiet) eingestuft, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Das Département Moselle an der Grenze zum Saarland und zu Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich als Virusvarianten-Gebiet.



Quelle: ADAC
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Update, 24. April 2021
309 zusätzliche Todesfälle und 32.340 Neuinfektionen registrierte Santé France in den letzten 24 Stunden. 102.525 coronabedingte Todesfälle gab es seit Pandemiebeginn in Frankreich, so das staatliche Gesundheitsamt.

Frankreichs Lockdown-Ausstieg beginnt am 3. Mai, 6 Uhr. Dann darf in Frankreich wieder von 6 – 19 Uhr ohne Passierschein frei gereist werden. Und ihr benötigt für das Reisen nach Frankreich keinen triftigen Grund mehr. Aber immer noch: PCR-Test und Selbsterklärung – das gilt auch für Geimpfte, und für alle EU-Bürger und Schweizer. Die Sperrstunde (19 – 6 Uhr) bleibt auch nach dem 3. Mai bestehen.

Alle nicht-lebenswichtigen Geschäfte und ausgewählter Sport- und Kulturstätten öffnen ab Mitte Mai.

In Deutschland passen die Bundesländer ihre Quarantäneverordnungen dem Impfgeschehen an. So müssen in Hessen und Baden-Württemberg vollständig Geimpfte nicht mehr in Quarantäne, auch nicht bei Rückkehr aus Risikogebieten. Einzige Ausnahme: Virusvariantengebiete.


Quelle: Mein Frankreich..https://meinfrankreich.com/c … nkreich-der-dritte-lockdown/
******_80 Mann
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Kommt doch nach Luxemburg, alle Camping oder Stellplätze offen, alle Geschäfte offen, keine Kontrollen, nur an die Sanitären Regeln halten.

Nur leider wenn das so weiter greht finden wir als Luxemburger nicht mal mehr in unserem Land ein Stellplatz weil sie alle voll sind.
*****ajo Paar
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Hohe Inzidenzwerte und Corona-Zahlen in Europa

Reisewarnung: Frankreich wird wegen hoher Inzidenzwerte von über 200 als Hochinzidenzgebiet eingestuft.

Emmanuel Macron will Lockerungen der Corona-Regeln umsetzen
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat für Mitte Mai zahlreiche Corona-Lockerungen angekündigt. Dazu schreibt die Tageszeitung „Le Parisien“ am Freitag: „Die Franzosen, die mit Neid beobachten, wie in Israel, Großbritannien und den USA erfolgreich gelockert wird, können mit Recht sagen, dass sie jetzt an der Reihe sind. Endlich! (...) Man hat aus der Vergangenheit gelernt, auch wenn die Situation nicht mehr die gleiche ist. Zunächst gibt es jetzt die Impfung und eine kollektive Immunität rückt immer näher. Außerdem haben sich die Europäer so organisiert, dass sie in der Lage sind, innerhalb von drei, vier Monaten Millionen Dosen Corona-Impfstoff zu produzieren.
Dies, so der Präsident, gebe "eine Perspektive für einen nachhaltigen Ausweg aus der Krise" und stimme ihn "optimistisch" - ein Wort, das seit Beginn der Pandemie aus seinem Vokabular verschwunden war. Dann beginnt die "Welt danach", die vom Wirtschaftsaufschwung und den Präsidentschaftswahlen bestimmt sein wird. Deren Ausgang hängt auch vom Erfolg der bis ins Detail geplanten Lockerungsstrategie ab.“


Einreise und Urlaub in Frankreich - Welche Corona-Regeln bei Reisen nach Frankreich aktuell?
Laut Auswärtigem Amt ist die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie den folgenden Ländern möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert:
Andorra
Island
Liechtenstein
Monaco
Norwegen
San Marino
Schweiz
Vatikanstaat
Australien
Korea
Israel
Japan
Neuseeland
Singapur
Vereinigten Königreich

Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für berufliche Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.

Wildcampen ist nur mit Genehmigung möglich:

In Frankreich ist Campen auf Privatgrundstücken mit Einverständnis des Besitzers erlaubt, Wildcampen auf Straßen und Parkplätzen ist nur mit der Genehmigung der örtlichen Behörde möglich. Ansonsten ist es grundsätzlich verboten – vor allem an der Küste und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.


Quelle: SWP - Südwest Presse.
https://www.swp.de/panorama/ … inzidenzgebiet-56597547.html
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Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Frankreich
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre (19 bis 6 Uhr). Bitte informieren Sie sich zu den geltenden Regeln auf der Seite der französischen Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigung kann hier als Leerformular zum Ausdruck abgerufen oder hier online oder in der französischen Corona-App „TousAntiCovid“ ausgefüllt werden.

Die von den französischen Behörden getroffenen Maßnahmen gelten auch für Deutsche, die sich in Frankreich aufhalten. Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich können keine Bescheinigungen ausstellen, die von französischen Behörden anzuerkennende Ausnahmen bewirken könnten. Fragen zur Ausgangssperre beantwortet die französische Regierung hier oder können an örtliche französische Behörden, z.B. die Präfektur oder Gemeinde Ihres Aufenthaltsorts adressiert werden.

Für Personen ab 11 Jahre besteht seit dem 20.07.2020 eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (u.a. Geschäfte, Banken, Bahnhöfe, Flughäfen). Diese Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske wurde auch auf Straßen, Plätze und andere öffentliche Orte mit dichterem Publikumsverkehr ausgedehnt. Dies gilt insbesondere für viele Bereiche der Innenstadt von Paris und anderer großer Städte. Eine Gesichtsmaske muss u.a. mehr als 90 % ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte handelsübliche Stoffmasken). Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Regierung. Dort finden Sie auch Hinweise zur französischen Corona-App „TousAntiCovid“ (derzeit nicht kompatibel mit der deutschen Corona-App). Weitere Informationen des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache finden Sie hier.

Der öffentliche Personennahverkehr funktioniert, Reisemöglichkeiten im Fernverkehr sind eingeschränkt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter über die bestehenden Verbindungen. In Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. Beachten Sie in den Bahnhöfen und Zügen die Anweisungen zur Einhaltung von Abständen und anderen Hygienevorschriften.

Im Falle einer Erkrankung in Frankreich: Die französische Regierung rät Personen mit COVID-19 Symptomen (Husten, Fieber): Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen. Rufen Sie einen Arzt an, bevor Sie sich in eine Praxis begeben. Dieser kann Sie telefonisch beraten. Wenn Sie unter schwerwiegenderen Symptomen wie Atembeschwerden leiden, rufen Sie den Rettungsdienst (SAMU) unter Telefon 15 an. Die französischen Regeln für CoViD-19-Impfungen gelten auch für Deutsche mit Wohnsitz in Frankreich, ggf. auch ohne „carte vitale“.

Quelle: https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/-/2319258
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Epidemiologische Lage
Frankreich war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.

Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.

Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen.

Aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten einreisende Personen sind verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben. Danach ist ein erneuter Test erforderlich.

Einreisen aus bestimmten, von Virusvarianten stark betroffenen Staaten unterliegen noch strengeren Testpflichten vor Abflug (PCR-Test höchstens 36 Stunden vor Abreise, ggf. 72 Stunden alt kombiniert mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Test) sowie einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort. Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebende Erklärung ist auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.

Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 21 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.

Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.

Quelle: Auswärtiges Amt
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