Zitat von **********fft66:
„das mit m umschreiben bei der versicherung is klar ... aber warum wertgutachten ??
wir ham 21 oldies und kein einziges wertgutachten .. das würde ja nur den wert heute darlegen und bei nem unfall zählt der wert zu dem zeitpunkt wo s geknallt hat ...und der lässt sich dann (zu kosten der versicherung) auch an nem wrack bestimmen
das sagt jemand der 33 jahre eine dekra prüfstelle betrieben hat
"Nach einem Autounfall ist das Gutachten für die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wichtig. Sind Sie zum Beispiel durch Fremdverschulden an einem Verkehrsunfall beteiligt, begutachtet in der Regel ein Sachverständiger Ihr beschädigtes Fahrzeug. Der Experte schätzt dieSchadenhöheein und kalkuliert den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens. Dabei handelt es sich um den Marktwert des Pkw vor dem Unfall – sprich die Summe, die der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müsste. Daneben ermittelt der Gutachter den Restwert des Pkw, also den Preis, den das beschädigte Auto ohne Reparatur bei Verkauf noch erzielen würde.
Mit diesen Informationen kann die Kfz-Versicherung des Verursachers die erforderlichen Reparaturen und zu erwartenden Gesamtkosten einschätzen. Auf Basis der Bewertung beurteilt der Versicherer auch, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die präzise Schadensaufstellung sorgt dafür, dass der Geschädigte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine angemessene Entschädigung erhält. Nicht zuletzt dient die schriftliche Dokumentation der Fahrzeugschäden als Beweismittel, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Unfallbeteiligten kommt.
Dem Fahrzeughalter dient ein aktuelles Wertgutachten im Schadenfall zudem als Absicherung gegenüber der Kfz-Versicherung. Denn Ihr Versicherer kann eine Wertsteigerung im Schadensfall nur dann berücksichtigen, wenn Sie den Vertrag zum Beispiel nach einer kostspieligen Umrüstung Ihres Autos haben anpassen lassen. Haben Sie dies nicht getan und mit Ihrem Pkw einen Totalschaden, fällt Ihre finanzielle Entschädigung entsprechend geringer aus."
Wenn du ein selbst ausgebautes Fahrzeug hast, ersetzt dir im Schadensfall keiner den Ausbau, wenns nirgends hinterlegt ist. Bei einem Wertgutachten wird das komplette Fahrzeug begutachtet und anhand dessen im Schadensfall dann der Betrag fest gesetzt. Das macht dann bei einem guten Ausbau doch mal schnell einige Tausender aus. Sollte es einem also schon wert sein.