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Versicherung für Selbstausbau-Wohnmobil

*******459 Paar
226 Beiträge
Themenersteller 
Versicherung für Selbstausbau-Wohnmobil
Wir haben einen Crafter gekauft und selber ausgebaut. Inzwischen ist er auch vom Tüv als Wohnmobil zugelassen. Bisher war er als LKW versichert, nun wollen wir ihn noch als Wohnmobil versichern. Wie ist die Vorgehensweise bzw. was ist dabei zu beachten?
Wer hat das schon mal gemacht und kann uns da hilfreiche Hinweise geben?
****ma Frau
220 Beiträge
Hallo
Wenn ihr die Versicherung schon habt und die euch weiter versichert, ist es ja einfach nur ein umschreiben. Dann ändern sich eben die Versicherungsbedingungen. An eurer Stelle würde ich ein Wertgutachten machen lassen. Termin beim Gutachter, das kostet ein paar Euro... lohnt sich im Zweifel aber. Und das dann auch bei der Versicherung einreichen.
Lg
*********eunde Paar
1.231 Beiträge
Wenn das Fahrzeug als Wohnmobil angemeldet ist ist es auch als Womo versichert. Ihr solltet aber ein Wetgutachten erstellen lassen nicht das ihr bei eventuelln Kaskoschäden in Rate guckt...
myself
****hu Mann
628 Beiträge
Das ist auch für mich interessant. Wer macht denn für einen selbstausbau ein Wertgutachten?
*******uple Paar
3.306 Beiträge
Zitat von ****hu:
Das ist auch für mich interessant. Wer macht denn für einen selbstausbau ein Wertgutachten?

Das macht eigentlich jeder KFZ Sachverständige.
Also unser Gutachten haben wir von einem KÜS Prüfer machen lassen.
**********fft66 Paar
1.517 Beiträge
das mit m umschreiben bei der versicherung is klar ... aber warum wertgutachten ??
wir ham 21 oldies und kein einziges wertgutachten .. das würde ja nur den wert heute darlegen und bei nem unfall zählt der wert zu dem zeitpunkt wo s geknallt hat ...und der lässt sich dann (zu kosten der versicherung) auch an nem wrack bestimmen

das sagt jemand der 33 jahre eine dekra prüfstelle betrieben hat
Halt mich
*******cher Mann
375 Beiträge
Wertgutachten ist insbesondere für Diebstahl sinnvoll.

@*******459
Wenn ihr jetzt ein Tüv-Gutachten habt das den Ex LKW als SonderKfz Wohnmobil ausweisst müsst ihr das Fahrzeug jetzt auch bei der Zulassungsbehörde ummelden. Gibt dann neue Papiere.
Dafür braucht ihr natürlich auch wieder einen Versicherungsnachweis.
Dafür solltet ihr den aktuellen Versicherer kontaktieren und klären ob der Euch aus dem Vertrag entlässt oder einen WoMo Tarif anbietet. Ich hatte eine andere Versicherung gesucht und bekam nach der Ummeldung ein "klein bisschen" Stress mit der alten LKW-Versicherung. War nicht schlimm, aber hätte ich mir sparen können.
****ma Frau
220 Beiträge
Zitat von **********fft66:
das mit m umschreiben bei der versicherung is klar ... aber warum wertgutachten ??
wir ham 21 oldies und kein einziges wertgutachten .. das würde ja nur den wert heute darlegen und bei nem unfall zählt der wert zu dem zeitpunkt wo s geknallt hat ...und der lässt sich dann (zu kosten der versicherung) auch an nem wrack bestimmen

das sagt jemand der 33 jahre eine dekra prüfstelle betrieben hat

"Nach einem Autounfall ist das Gutachten für die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wichtig. Sind Sie zum Beispiel durch Fremdverschulden an einem Verkehrsunfall beteiligt, begutachtet in der Regel ein Sachverständiger Ihr beschädigtes Fahrzeug. Der Experte schätzt dieSchadenhöheein und kalkuliert den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens. Dabei handelt es sich um den Marktwert des Pkw vor dem Unfall – sprich die Summe, die der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müsste. Daneben ermittelt der Gutachter den Restwert des Pkw, also den Preis, den das beschädigte Auto ohne Reparatur bei Verkauf noch erzielen würde.

Mit diesen Informationen kann die Kfz-Versicherung des Verursachers die erforderlichen Repara­turen und zu erwartenden Gesamt­kosten einschätzen. Auf Basis der Bewertung beurteilt der Versicherer auch, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Die präzise Schadensaufstellung sorgt dafür, dass der Geschädigte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall­gegners eine angemessene Entschädi­gung erhält. Nicht zuletzt dient die schriftliche Dokumentation der Fahr­zeug­schäden als Beweismittel, falls es zu einer gerichtlichen Auseinander­setzung zwischen den Unfall­beteiligten kommt.

Dem Fahrzeughalter dient ein aktuelles Wertgutachten im Schadenfall zudem als Absicherung gegenüber der Kfz-Versicherung. Denn Ihr Versicherer kann eine Wertsteigerung im Schadensfall nur dann berücksichtigen, wenn Sie den Vertrag zum Beispiel nach einer kostspieligen Umrüstung Ihres Autos haben anpassen lassen. Haben Sie dies nicht getan und mit Ihrem Pkw einen Totalschaden, fällt Ihre finanzielle Entschädigung entspre­chend geringer aus."

Wenn du ein selbst ausgebautes Fahrzeug hast, ersetzt dir im Schadensfall keiner den Ausbau, wenns nirgends hinterlegt ist. Bei einem Wertgutachten wird das komplette Fahrzeug begutachtet und anhand dessen im Schadensfall dann der Betrag fest gesetzt. Das macht dann bei einem guten Ausbau doch mal schnell einige Tausender aus. Sollte es einem also schon wert sein.
**********fft66 Paar
1.517 Beiträge
das ist leider falsch .. der wert des fahrzeuges wird mit umbauten festgelegt ..
und jeder dokumentiert doch seinen ausbau mit erinnerungsfotos für sich selbst schon
und die wiederbeschaffung ist natürlich nicht nur das fahrzeug...sondern auch der ausbau muss wiederbeschafft werden ..
*******s79 Mann
132 Beiträge
Ich habe bei unserer Vers. den Selbstausbau angegeben. Dann kam der Vers. Makler vorbei, machte ein paar fotos, ich hab ihm noch fotos vom umbau zusätzlich zukommen lassen und jetzt ist der umbau, nicht das fahrzeug, mit 50k bewertet worden. Das komplette fahrzeug ist mit 130k (ca neupreis) im vertrag. Mir wurde das so erklärt das im falle eines Diebstahls ,oder VK schadens, dann ein reeller wert da ist von dem man den zeitwert/wiederbeschaffungswert beziffern kann. Hoffentlich hab ich nie einen VK schaden oder die Transe wird gestohlen, ich möchte nämlich nicht antesten wie dann die Schadensabwicklung abläuft. Von einem externen wertgutachten wurde mir zwar nicht abgeraten aber es wurde für nicht benötigt befunden.

Lg
**********fft66 Paar
1.517 Beiträge
ich musste wegen eines fahrfehlers eines deutschen stern fahrers mal in einer serbentine in italien ausweichen und hab den bus ab ende vorderachse bis hinten 10 cm eingedrückt ... der depp is natürlich weiter gefahren .. meine vollkasko hat dann den schaden in d völlig problemlos abgewickelt ..

danke OCC
myself
****hu Mann
628 Beiträge
Bei Wohnmobilen geht es meines Wissens etwas anders wie bei Standard Fahrzeugen. Ich bin über die RMV bei der Kravag versichert. Hier musste ich bei Vertragsabschluss den Wert des Fahrzeuges mit angeben. Dieser wurde bei der Berechnung der kasko mit herangezogen und gilt als Basis. Sollte man bei einem Selbstausbau nur die Teile angeben und nicht die Arbeitsleistung mit einkalkulieren, bekommt man auch nur eine Erstattung gemessen an den Teilen.
Anders verhält es sich wenn man von jemand anderem geschädigt wurde. Hier kommt dann der Gutachter der gegnerischen Versicherung ins Spiel.
**********fft66 Paar
1.517 Beiträge
und genau der nicht ! wenn ich von einem dritten geschädigt wurd bestimme immer ich als geschädigter den gutachter ! ...da scheint sehr viel halb bzw unwissen unterwegs zu sein !!!
****ma Frau
220 Beiträge
Zitat von **********fft66:
und genau der nicht ! wenn ich von einem dritten geschädigt wurd bestimme immer ich als geschädigter den gutachter ! ...da scheint sehr viel halb bzw unwissen unterwegs zu sein !!!
Bei dir scheint aber auch nur Halbwissen vorhanden zu sein....dein Tonfall lässt eine gewisse Arroganz vermuten gegenüber "unwissenden".
Als Geschädigter habe ich natürlich das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Die gegnerische Versicherung kann aber dennoch ihren eigenen auch schicken. Das hab ich als Geschädigter nicht zu entscheiden! Das muss ich akzeptieren.
Und so nebenbei erwähnt. Nicht jede Versicherung akzeptiert selbst gemachte Fotos als Beweis für einen innenausbau. Bei einem nachträglich umgebauten Fahrzeug ist grundsätzlich erstmal nur das Fahrzeug versichert so wie es angemeldet ist. Dann kommt die campingausstattung und campinganbauten dazu. Diese werden aber im Schadensfall nur ersetzt, wenn es auch so zu beweisen ist. Ich kann nachher nicht sagen, der Umbau hat mich mit Arbeitszeit 25000 gekostet, wenn ich es nicht beweisen kann. Das zahlt niemand. Es gibt Versicherungen die bestehen auf ein wertgutachten. Bei manchen reicht die Dokumentation mit Bildern. Ich würde lieber vorher nachfragen und mir das schriftlich im Vertrag fixieren lassen. Denn keine Versicherung dieser Welt freut sich, wenn sie zahlen muss....
**********fft66 Paar
1.517 Beiträge
wenn du das als arroganz siehst .. sorry .. ich hab 33 jahre eine dekra prüfstelle betrieben .. ich würde da dann eher von erfahrungen sprechen ...aber bitte ... ich halt mich ab jetzt zurück wenn ihr es doch viel besser wisst !!!
*****ajo Paar
267.639 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo zusammen.

Ehe das hier in Streit ausartet ein Hinweis von mir auf die Joyregeln.

Jeder darf seine Meinung schreiben ohne deswegen von anderen angefeindet zu werden. Bitte akzeptiert das nicht alle die gleiche Ansicht haben.

Wie sind zum Vergnügen hier und wollen friedlich miteinander Spaß haben.

*modda*
*********icht Paar
176 Beiträge
Nö 😉
Das bestimmt dann schon die gegnerische Versicherung und jeder darf dann auch einen eigenen Haben/Bezahlen 👌
Zitat von **********fft66:
und genau der nicht ! wenn ich von einem dritten geschädigt wurd bestimme immer ich als geschädigter den gutachter ! ...da scheint sehr viel halb bzw unwissen unterwegs zu sein !!!

**********fft66 Paar
1.517 Beiträge
dann hab ich scheinbar 33 jahre mit gutachten aus meinem haus und unfallabwicklung scheinbar nur immer glück gehabt ..oder halt leider keine ahnung .. aber ihr habt sicher recht *ja* *ja*
auf meinem grund war auf alle fälle ausser im kasko fall nie n fremder gutachter !
*******s79 Mann
132 Beiträge
Also ich kenne das auch nur so das wenn mir jemand reinfährt ich den Gutachter für mein fahrzeug auswähle. Und das ist leider schon oft passiert.
*****orm Mann
283 Beiträge
Verschiedene Möglichkeiten
Wir haben eine alte Feuerwehr sehr radikal zum Womo umgebaut, und den Fahrzeugwert für TK und HP natürlich am Anfang nach dem Kaufwert des Basisfahrzeug und ersten"Aufschlägen" für den Umbau bemessen. Nach und nach habe ich den Versicherungswert erhöht, bis unsere Womo Versicherung selber ein Wertgutachten haben wollte. Da wir aber über 5 Jahre ausgebaut haben, haben Sie uns nach 2 Jahren die TK Versicherung gekündigt.
Am Ende habe ich natürlich ein Wertgutachten machen müssen, um wieder eine TK Versicherung ab zu schließen. Der Preis des Basisfahrzeug hat sich schnell mal versechsfacht.
Es gibt die normale Womo Versicherung, bei der der Wert des Fahrzeug über die Jahre abnimmt.
Und es gibt "Oldtimer" Versicherungen, wo der Liebhaberwert ersetzt wird. Das ist insbesondere für
alte Grundfahrzeuge interessant, wo es keine direkt vergleichbaren Fahrzeuge gibt.
*****ajo Paar
267.639 Beiträge
Gruppen-Mod 
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