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Pferdehof und DSGVO

****lon Mann
2.805 Beiträge
Themenersteller 
Pferdehof und DSGVO
hey, kennt sich jemand mit der DSGVO aus?

hintergrund ist: wir haben eine box gemietet mit weide, paddock usw. nun möchte der betreiber (auf dem hof stehen ca 40 pferde, dementsprechend auch einsteller) eine videoüberwachung einführen. Überwacht werden soll das stübchen, die sattelkammer, eingang zur sattelkammer, kompletter außenbereich, halle, stallgassen.

ebenso möchtense einmal im monat ne art "videoabend" machen, auf dem entsprechendes fehlverhalten angesprochen wird. ob der videoabend öffentlich für alle einsteller ist, oder nur betreiber und angestellte konnte ich nicht in erfahrung bringen.

kündigungsfrist beträgt 3 monate. kann ich, sollten sie das wirklich einführen, kündigen und während der drei monate aufnahmen von mir, meiner frau, meinem sohn, meinem pferd untersagen? oder zumindest die speicherung der daten? kann ich auch einer vorführung des materials widersprechen?

hoffe ihr könnt mir helfen.

und ja, kündigen werden wir dann dort auf jeden fall, da wir nicht unter real-sozialistischen bedingungen einstellen wollen *g*
*******1972 Frau
63 Beiträge
Videoüberwachung
Hallo Aisolon,

Viedeoüberwachung während des laufenden Betriebes ist verboten. Das kannst Deinem Stallbetreiber sagen. Dafür kann er ganz übel belangt werden wenn das jemand anzeigt. Und evtl. Fehlverhalten auch noch zu veröffentlichen... ich glaub der hat einen Knall! Da würde ich mir auch überlegen, den Stall zu wechseln.
****lon Mann
2.805 Beiträge
Themenersteller 
hey, hast du ne quelle dafür das das verboten ist?

ja...ich weiß auch net was den besitzer zur zeit reitet (wortspiel nicht beabsichtigt)
*********haber Paar
10 Beiträge
Pferdehof und DSGVO
Jedes Bundesland hat einen Datenschutzbeauftragten, der für jeden Bürger erreichbar ist. Deine Frage wird dort bestimmt kompetent beantwortet.
Für NRW:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
***an Mann
7 Beiträge
Rechtsgrundlage
Hallo,
die Frage ist, was ist die Rechtsgrundlage. Die DSGVO schützt dich, ja, ABER wenn in den AGBs des Stalles ein entsprechender Passus drin ist, dass die Mieter dies akzeptieren dann ist es rechtens oder zumindest nicht mehr klar verboten.
Es gibt Horden von Anwälten die mit dem Shit glücklich werden können, wo sonst keiner etwas davon hat.
Ein Beispiel aus meiner Berufspraxis, Kunden haben das Recht auf Löschung Ihrer Daten (das gilt natürlich nicht für Geschäftsvorgänge was die Buchhaltung betrifft) aber während der Betreuung habe ich (auch ohne ergänzende Einwilligung des Kunden) das Recht alle Daten zu speichern und zu verarbeiten um meine Arbeit zu erfüllen!
Ähnliches könnte ich mir für Euren Stall als Argument vorstellen, dass gesagt wird, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren ist Maßnahme X erforderlich.
Wenn Dir das zu sehr in deine Persönlichkeitsrechte eingreift würde ich mit dem Besitzer darüber reden und eine außerordentliche aber Einvernehmliche Kündigung bzw Auflösung eures Mietverhältnisses ansprechen.
****lon Mann
2.805 Beiträge
Themenersteller 
im vertrag steht nix davon. der is noch von vor der dsgvo.
***an Mann
7 Beiträge
27.5.18
Hätte ich vermutet, nichts desto trotz, ich würde schauen ob im Gespräch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Du kannst ihn darauf hinweisen, dass seine AGBs dies nicht abdecken, dann würde ich (wenn ich Anwalt wäre... was ich nicht bin, aber mich mit denn scheiss für mein Reisebüro und meinen Theaterverein sehr beschäftigen musste) ihm raten allen Mietern eine änderungskündigung zu senden. Du kannst ihm den Vorschlag auch machen.
Du hättest deine Kündigung/Ausstieg ohne Frist, er hätte eine Rechtsgrundlage für seine Maßnahme.
*********sser Mann
1.915 Beiträge
Fehlverhalten........ Was soll denn das?
Die Video_Überwachung des laufenden Betriebs sehe ich erst mal kritisch. Die Sattelkammer nehme ich raus, weil die Satteldiebe immer wieder nach Opfern suchen. Da hätte eine Kamera auch sicherheitstechnische Aspekte. Eventuell auch der Parkplatz

Ansonsten kann man die Anlage abends und Nachts nach Betriebsschluß überwachen und gut ist. Das wiederum hat unter dem Sicherheitsaspekt viele Vorteile und ist auch juristisch in Ordnung.

Die Kündigung von 3 Monaten ist normal - ABER bei außerordentlichen Gründen ist eine vorzeitige Kündigung auch möglich. Und ich würde mal sage, daß ist so ein Grund. Aber wie gesagt, es kommt auf die Intensität an!
*********sser Mann
1.915 Beiträge
Ähnliches könnte ich mir für Euren Stall als Argument vorstellen, dass gesagt wird, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren ist Maßnahme X erforderlich.
Wenn Dir das zu sehr in deine Persönlichkeitsrechte eingreift würde ich mit dem Besitzer darüber reden und eine außerordentliche aber Einvernehmliche Kündigung bzw Auflösung eures Mietverhältnisses ansprechen.

Welche Regeln sollen da kontrolliert werden. Wenn in einer Stall"gemeinschaft" eine Video-Überwachung zur Einhaltung der Regeln erforderlich ist, sind entweder die Regeln scheiße der die Stallgemeinschaft ist es.

Sorry, das sind fadenscheinige Argumente!
es gibt für den Stallbesitzer zwei Optionen:
1. Videoaufzeichnung aus besonderem Interesse, z.B. Verbrechensprävention.
2. Muss er jeden für sowas eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen.


Jetzt kommt das aber:
Es gibt KEIN berechtigtes Interesse an einem "Videoabend" sowas anderen vorzuführen.
Das ist schlichtweg verboten. Wenn er das macht wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Die sind aber im Moment etwas überfordert und eine Antwort dauert.

Wenn du den Stall verlässt beruf dich auf Abschnitt 19 der DSGVO und verlange die Löschung deiner Daten. Du kannst deinen Stallbesitzer auch zwingen alles was er über dich gespeichert hat anzugeben. Also auch Videos.
*******kie Frau
124 Beiträge
Bitte nicht alles mit DSGVO begründen, da diese v. a. für Unternehmen, Behörden und Vereine gilt. Art. 2 Abs. 2 DSGVO nennt die Ausnahmen (z. B. rein privat, familiär oder zur Gefahrenabwehr).
Jeder Stallbesitzer (wie auch jeder private andere Grundstücksbesitzer) darf auf seinem Privatgrundstück eine Videoüberwachung einführen. Er muss dazu lediglich (gut sichtbar) ein Schild aufhängen, dass eine Überwachung stattfindet (und ggf. über Speicherung und Löschung der Daten informieren). Wie viele Geschäfte sind videoüberwacht? Musstet ihr da schon mal was unterschreiben?

Die Nutzung der Daten kann dann allerdings unter das Recht am eigenen Bild fallen (KunstUrhG). Bei einem Videoabend müssen alle vorher einer Veröffentlichung zustimmen.

Wenn ich Strom und WLAN hätte, würde ich meinen kleinen Stallteil überwachen lassen. Finde das eine gute Sache. Hab ich meinem Stallbesitzer schon mehrfach geraten, wenn es wieder zu „Vorfällen“ im großen Stall gekommen ist.
*******1972 Frau
63 Beiträge
Als Pensionsstallbesitzer
Ist man aber Unternehmer und fällt somit unter die DSGVO 😉.
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