Dr Brückner schreibt:
Zunächst wurde in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass für die Kündigung eine Frist gem. § 695 BGB nicht einzuhalten ist, die Kündigung also zu jeder Zeit und sofort erfolgen kann. Herauskristallisiert hat sich jedoch, dass hier nicht der Verwahrvertrag eine tragende Rolle spielen muss, sondern der Mietvertrag und seine Vorschriften. Demnach ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist wie es § 580 a BGB vorsieht notwendig. Diese wäre dann in geeigneter Form in den selbstverständlich schriftlich abzuschließenden Vertrag aufzunehmen. Üblich ist dabei die Monats- oder 3 Monatsfrist.
Er betont ausdrücklich, daß die Kündigungsregelung aus 695 BGB nicht relevant ist, weil sich hier eben das Mietvertragsverhältnis als entscheidend herauskristallisiert hat. Die Erwähnung von 695 BGB sehe ich hier als Hinweis auf eine weitere Hauptpflicht des Stallbesitzers, daß er dafür Sorge zu tragen hat, daß das verwahrte Pferd frei von Schäden bleibt. Es wird ja an verschiedenen Stellen erwähnt, daß der Einstellvertrag eine Kombination aus verschiedenen Vertragsarten ist.
Wenn man unbedingt will, kann man ja die Futterkosten aus dem Mietpreis herausrechnen, die Kosten für Misten nicht, denn der Pferdepfleger wird ja pauschal pro Monat bezahlt. Ich kann aber auch anders argumentieren. Es ist ein Dauerschuldverhältnis und die Ware wird zur Lieferung vorgehalten und muß mit einer Frist gekündigt werden. Wenn ich Essen auf Rädern bekomme, ist die Hauptleistung Lieferung von Essen und ich kann auch nicht sagen, daß ich ab morgen das Essen nicht mehr will. Auch hier sind in der Regel Kündigungsfristen einzuhalten.
Was die Neuvermietung der Boxe betrifft, so gilt das natürlich nur, wenn der Stall voll ist, wenn eine andere Boxe frei ist, wäre der neue Einsteller ein zusätzlicher Einsteller und der ausgezogene Einsteller muß weiter zahlen.
Es geht nicht um das Problem des auseinanderrechnens der Miete und der Futterkosten, es geht darum, daß ein Vertrag besteht und ein Vertragspartner vorzeitig den Vertrag beenden will. Und jetzt soll der Stallbesitzer hingehen und seine Kostenkalkulation offen legen. Sehe ich gar nicht ein!
Die TE sagt ja nicht, warum sie ausziehen will. Hat sie einen Job in einer anderen Stadt und muß umziehen, dann einigt man sich, ist doch kein Thema. Steht eine neue beste Freundin oder der neue Lover in einem anderen Stall und sie will dahin, wird sie es noch zwei Monate aushalten. Sie kann dann ja mal hier und mal da im Heu vögeln. Gibt es echte Mängel, sind diese benannt und rechtfertigen sie eine vorzeitige Vertragsauflösung?
Gibt es besondere Gründe, einigt man sich, gibt es diese nicht, wird der Vertrag erfüllt!
Ich sehe auch keine Notwendigkeit, alle Eventualitäten in einem Vertrag zu formulieren. Das funktioniert sowieso nicht, weil man irgendeinen Fall vergißt. Für besondere Fälle gibt es den gesunden Menschenverstand und der funktioniert bei anständigen Menschen besser als jeder noch so ausgeklügelte Vertrag. Haben wir es denn inzwischen komplett verlernt, Probleme ohne Paragraphen und Verträgen zu regeln. Einen alle Eventualitäten abdeckenden Vertrag würde ich eh nicht unterschreiben, wer sowas macht, macht auch sonst meistens Streß.