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JC-Stammtisch Stuttgart
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statt live --- hier der virtuelle Stammtisch

*******n67 Mann
677 Beiträge
Zitat von *****lus:
Ich kann dort unter Lockerungen gar nichts von Swingerpartys lesen! Muss wohl ein Druckfehler sein... *lach*

Zusammenkünfte unter freiem Himmel bis zu 50 Leuten ist doch erlaubt... *gg*
*********me19 Frau
1.573 Beiträge
Danke liebes Juwelchen @ Strandjuwel für die Empfehlung *blumenwiese*
*******uwel Frau
2.926 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Und wie schnell kann das gehen... kam gerade ( 19.00 Uhr ) in NDR die Meldung rein:
Mecklenburg-Vorpommern führt nach Sachsen nun auch eine Maskenpflicht *mundschutz* im öffentlichen Nahverkehr ein.
Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Freitag in Schwerin sagte, müssen Nutzer ab dem 27.4 in Straßenbahn, Bus oder Taxi einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Alternativ könne auch ein Tuch als Schutz getragen werden. *ninja*

Ausgenommen bleiben Kinder bis 6 Jahren.
**********e2517 Paar
21 Beiträge
Es wird Zeit das man sich auch real wieder treffen kann.man kann ja da auch Vorsicht walten lassen.auf Arbeit komme ich jeden Tag mit Menschen zusammen und da wird leider auch nicht aufgepasst.
*********me19 Frau
1.573 Beiträge
Zitat von *******uwel:
Und falls das Tragen von *mundschutz* erforderlich wird, ihr aber noch keine habt, dann schreibt unsere @*********me19 an
Dankeschön liebes Juwelchen @*******uwel für die Empfehlung🙂😘😘😘😘
Profilbild
********ents
209 Beiträge
Neustart Prämie
habt ihr schon davon gehört/ gelesen ?

In Mecklenburg-Vorpommern kann ab sofort die sogenannte Neustart-Prämiebeantragt werden. Dabei handelt es sich um eine Bonuszahlung von bis zu 700 Euro für Beschäftigte, die zwischen April und September dieses Jahres in Kurzarbeit waren und nun wieder mit der üblichen Stundenzahl an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Wer kann die Neustart-Prämie bekommen?
Einen Anspruch auf die sogenannte Neustart-Prämie haben zunächst nur diejenigen, die zwischen April und September zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit waren.
Dazu kommt, dass der Arbeitgeber die Prämie für den Beschäftigten beantragen und die Zahlung sogar vorstrecken muss. Diese komplizierten Regeln wurden getroffen, weil man juristisch auf der sicheren Seite sein wollte. Die Neustart-Prämie ist steuer- und abgabenfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Fraglich ist, ob alle Firmenchefs bereit und in der Lage sind, die Bonuszahlungen vorzustrecken. Anträge können rückwirkend bis zum 31.12. gestellt werden.

https://www.gsa-schwerin.de/ … -corona-pandemie/antrag.html
( Leider funktioniert der Link zum Herunterladen des PDF Formular heute noch nicht *nachdenk* )
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