@****yn
Praktiken, die rein auf die Zerstörung einer Person abzielen, sind für mich unmoralisch, egal wie einvernehmlich das passiert. Es sollte nicht gesetzlich belangt werden, aber ich kann es nicht einfach für generell "gut" befinden, nur weil es gewollt wird.
Stimme dir voll zu. Sehe das aber durch meine Beschreibung abgedeckt, da ich ja freiwillig und autonom (!) schrieb.
Unter einer autonomen Entscheidung verstehe ich eine vernunftbasierte, selbst-bewusste und reflektierte Entscheidung frei von Manipulation, Zwang oder Täuschung.
Bei dem, was du beschreibst, liegt Manipulation vor; niemand würde sich wissentlich und bei klarem Verstand „zerstören lassen“; teils ich dann auch die Habdlubgsfreiheit- und Entscheidungsfreiheit nicht mehr gegeben und ein selbstbestimmtes Aussteigen der Person nicht möglich (= nicht mehr autonom).