Beim Lesen der letzten Beiträge bekommt Joy einen echten Mehrwert. Es ist schon fast überflüssig das Grundgesetz zur Hand zu nehmen, bekommen wir die wichtigen Grundrechte sogar erklärt. Jetzt fällt mir aber auf, dass ich zum Glück von fast geschrieben habe, denn die Liste ist nicht so wirklich vollständig.
Vielleicht nur ein Versehen, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit vergessen wurde. Und die große Mehrheit in diesem Land hat die deutliche Erwartungshaltung an den Staat, an die Regierungen, dass diese auch dieses Grundrecht für jeden Einzelnen von uns, mit geeigneten Maßnahmen best möglich sicherstellt. Wenn dafür andere Grundrechte eingeschränkt werden müssen, dann ist dies gerechtfertigt und so wird es auch weiterhin von der großen Mehrheit gesehen und mitgetragen. Vielleicht liegt dies daran, dass diejenigen, auf die die Mehrheit hört, einfach die besseren Argumente haben und die Mehrheit auch den bisherigen Erfolg der Maßnahmen in der Pandemie erkennt, auch wenn es von wenigen lautstarken bestritten wird.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist aber nicht nur ein in der Verfassung geschütztes Grundrecht, sondern ein Menschenrecht und ist als solches schon im Artikel 1 GG als "unveräußerlich" geschützt.
Der Artikel 2 Abs.1 war hier auch wiedergegeben worden, aber sicher versehentlich unvollständig und auch nicht ganz zutreffend. Dieser lautet nicht "allgemeine Handlungsfreiheit", dies würde auch bedeuten, jeder kann machen was er will, sondern lautet nur "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit". Schon wieder etwas anderes und ja, dieses Grundrecht wurde in der Pandemie eingeschränkt. Aber so ganz uneingeschränkt ist dieses Recht selbst im GG nicht verbrieft. denn der Vollständigkeit halber, gehört auch der zweite Halbsatz dazu, der da lautet, " soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Und genau deswegen wurde beispielsweise dieses Grundrechte eingeschränkt, soweit mit Einschränkungen das Grundrecht anderer auf körperliche Unversehrtheit geschützt wurde. Ja von einer Minderheit wird bestritten, dass die Maßnahmen dazu geeignet waren, die überwiegende Mehrheit der Wissenschaft und auch die Mehrheit im Land ist der Überzeugung, dass es so ist. Und in einer Demokratie bestimmt nicht die Minderheit, sondern die Mehrheit. Dies wird sich auch nicht ändern, wenn die Minderheit schreit.
Ach ja, 80 % der Corona Toten sind nicht durch das Sars-CoV-2 gestorben. Interessant, vor allem der Weg der Feststellung. Weil zwischen Infektion und Tod mehr als 5 Wochen liegen. Ich muss jetzt fragen, meint jemand ernsthaft daraus eine Logik ableiten zu können?
Soll diese Logik dann auch auf die tausende Patienten mit einer Long-COVID Symptomatik zutreffen? Nach 5 Wochen wird die Behandlung eingestellt, weil es kann nichts mehr mit der Sars-CoV-2 Infektion zu tun haben. Nicht euer Ernst.
Unser glücklicherweise hochentwickeltes Gesundheitssystem ermöglicht beispielsweise einen Menschen mittels der extrakorporalen Membranoxygenierung über Wochen ohne jede eigene Lungenfunktion am Leben zu halten und einem Menschen die kleine Überlebenschance zu belassen und wenn ein solcher schwerkranker Mensch mit einer vom Sars-CoV-2 zerstörten Lunge nach 6 und mehr qualvollen Wochen stirbt, dann machen sich einige Schlaumeier auf den Weg und versuchen uns weiß zu machen, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen der Virusinfektion und dem Tod. Fehlt noch die Unterstellung die Mediziner die behandelt haben sind schuld.
Ist es wirklich ernst gemeint, einen solchen Unfug zu verbreiten?
Es war zwar nicht Bild, das Interview mit Herrn Kretschmer, aber doch etwas alt und auch ein Ministerpräsident hat das recht dazu zu lernen. Aber die zitierte Aussage wurde eingehalten. Es gibt keine Impfpflicht und auch keinen Impfzwang, ausser es wird so wahrgenommen.
Eine Infektion mit dem SarS-CoV-2 gefährdet die Gesundheit und das Leben von Menschen. Ja, kann bestritten werden, tut aber nur noch eine Minderheit. Zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Virus gibt es 2 bekannte und effektive Möglichkeiten. Dies sind zum einen Kontaktbeschränkungen und zum anderen die Impfung. Die Impfung ist freiwillig und niemand wird gezwungen. Bei niedrigen Inzidenzen verhängt der Staat keine Kontaktbeschränkungen und wir alle können nach persönlicher Einschätzung unsere Freiheiten ausleben. Bei steigenden Inzidenzen wird der Staat einschreiten müssen und Kontaktbeschränkungen verhängen.
Am 23.08. wurde beispielsweise für den Stadtstaat Hamburg für die Gruppe der Ungeimpften eine Inzidenz von 78,12 ausgewiesen und für die Geimpften eine Inzidenz von 3,36.
Wieso sollten die Geimpften, die sich bewusst für den Weg der Impfung entschieden haben, die bei einer Inzidenz von 80 notwendigen Kontakteinschränkungen auf sich nehmen? Der Inzidenzwert der beiden Gruppen unterscheiden sich nun einmal um den 23-fachen Wert. Sicher kann dies wieder bestritten werden, man muss es nur wollen.
Deswegen leitet sich aber weder eine ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkung ab oder ein Impfzwang. Diejenigen, die sich gegen eine Impfung entscheiden, müssen dann eben einen anderen Weg in Kauf nehmen, die Gefahren einer Infektion für ihr Umfeld zu reduzieren und müssen eben etwas länger warten, bis der Spuk vorbei ist. Es ist ein freies Land, es ist die freie Entscheidung eines jeden Menschen, solange die Grundrechte der anderen nicht verletzt werden und die verfassungsmäßige Ordnung eingehalten wird.
Grundrechte einfordern und mit dem Grundgesetz wedeln alleine ist und bleibt sehr einseitig.