„
Bestenfalls eine Ungenauigkeit in der Formulierung.
Ach ja, bestenfalls eine kleine Ungenauigkeit in der Formulierung. Lohnt sich doch, dies einmal anzuschauen.
Der Link führt nicht etwa zu einer verbindlichen europäischen Verordnung, sondern zu einer parlamentarischen Anfrage einiger Abgeordneter im Europäischen Parlament und vorwiegend Angehörige der ID-Fraktion.
Zunächst ist eine Resolution per Definition keine Verordnung. In der Politik spricht man als Resolution von einer auf einem Beschluss einer Interessenvertretung beruhenden Erklärung, in der bestimmte Forderungen erhoben werden. Schon jetzt ein deutlicher Unterschied zu einer Verordnung oder Gesetz.
Auf den weiteren Unterschied hat
@*******cker bereits hingewiesen. Der Europarat ist kein gesetzgebendes Organ. Die Behauptung eine Impfpflicht breche europäisches Recht entbehrt damit schon an dieser Stelle jeder Grundlage.
Die anfragende Fraktion wird in Wikipedia folgendermaßen beschrieben:
Eine Fraktion rechtspopulistischer, nationalistischer und rechtsextremer Parteien des Europäischen Parlaments (2019–2024). Sie wurde nach der Europawahl 2019 als Nachfolgerin der seit 2015 bestehenden Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) gegründet.
> Fraktionsvorsitzender: Marco Zanni von der italienischen Lega
> Stellvertreter: Jörg Meuthen (AfD, Deutschland)
> und Nicolas Bay, vom französischen Front National um Marine Le Pen
Die Anfrage zielt auf die vermeintliche Umsetzung einer am 27. Januar 2021 vom Europarat verabschiedeten Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19.
Die Resolution stammt damit aus einer ganz anderen Zeit, einer Zeit, in der wohl viele nicht wahrhaben wollten, dass zu viele Menschen nicht mit Argumenten erreicht werden können. Weil dies erkannt wurde, haben verschiedene Mitgliedsstaaten des Europarats bereits Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen eingeführt. Dies stellt unbestreitbar einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit dar und damit steht der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) offen. Allerdings ist dann auch zu Kenntnis zu nehmen, dass dieser Gerichtshof schon diverse Klagen gegen gesetzliche Impfpflichten abgewiesen hat.
Ob diese Resolution vom Europarat heute nochmals so beschlossen würde, auch nach den Urteilen des EGMR darf durchaus bezweifelt werden.
Die gewählten Formulierungen sind natürlich auch keine persönlichen Angriffe und schon gar keine Beleidigungen, wenn unter Nutzung einer "parlamentarischen Anfrage" von rechtspopulistischen, nationalistischen und rechtsextremer Parteien anderen Diskussionsteilnehmern "blindes Hinterherlaufen" vorgehalten wird, bis zum Vorantreiben des Faschismus.
Nein, es ist viel einfacher, nicht alle Menschen, sogar die wenigsten können krude Gedankengänge nachvollziehen und wollen es meisten auch nicht.
Wenn Ihr Ernst genommen werden wollt, dann bringt Argumente. Das hier war wieder nur billige Polemik, geschmückt mit persönlichen Angriffen und Beleidigungen.