Gedanken zu Corona 2
Schon wieder ein Bericht über Brunnenfrösche.Was für ein Irrsinn passiert hier?
Testpflicht für Geimpfte?
Laut Volker Apotheke verlangen immer mehr Einrichtungen negativen Test auch für Immunisierte / Krankenhaus dementiert
Von Annika Sinner
ALZEY. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Gründen, meist aber in heller Aufregung: Geimpfte, die dringend einen Corona-Test brauchen. „Hier stand mal jemand, dessen Angehöriger wurde gerade mit dem Rettungswagen in die Klinik gebracht und er durfte nicht mit, weil er keinen negativen Test hatte“, erzählt Kathrin Mann, Mitarbeiterin der Volker Apotheke.
Seit die Tests kostenpflichtig geworden sind und die anderen Teststationen in Alzey geschlossen haben, herrsche in der Apotheke Ausnahmezustand. „Es ist die totale Vollkatastrophe“, beschreibt Kathrin Mann die Situation. Mittlerweile hätte man drei neue Kollegen einstellen müssen, sie selbst sei am Donnerstag an ihrem freien Tag gekommen, um Tests durchzuführen. Was sie besonders stört: Dass es in den Medien und der Politik immer so dargestellt werde, als seien alle Getesteten ungeimpft. „Uns wird immer erzählt, es müssten sich nur alle impfen lassen und dann wäre das Problem gelöst.“
Doch das sei mitnichten der Fall: „Mittlerweile wird mancherorts aus den utopischsten Gründen von Geimpften ein Test verlangt“, erzählt sie. Die häufigsten Gründe seien Urlaubsreisen, aber auch vor Arzt- oder Klinikbesuchen und sogar Hochzeiten habe sie bereits Geimpfte testen müssen. „Einmal stand hier ein Mann im Anzug und hat gesagt, er bräuchte einen Test, da er jetzt seine Frau heiraten wolle.“
Aber verlangen wirklich immer mehr Einrichtungen auch von Geimpften einen Test? Und wenn ja, aus welchem Grund? Schließlich ist bekannt, dass Geimpfte das Virus zwar weitergeben können, bei einer Ansteckung in der Regel aber nicht schwer erkranken. Dieser Logik folgt das sogenannte 2G-Modell, nach dem nur noch Geimpfte oder Genesene in Bars, Restaurants oder auf Veranstaltungen dürfen. Doch nicht nur die Mitarbeiterinnen, auch Inhaber Martin Meirer kann bestätigen, dass es auch bei Geimpften eine Nachfrage nach Tests gebe.
Zumindest Sina Klippel vom Standesamt ist der Fall des geimpften Bräutigams, der in letzter Minute noch einen Test brauchte, nicht bekannt. „Bei uns auf dem Standesamt herrscht ganz normal 3G und das ist auch auf allen Standesämtern in der Umgebung gleich“, sagt sie. Wer einen Impfnachweis habe, brauche keinen Test. Auch im DRK Krankenhaus kann man sich nicht daran erinnern, einen geimpften Besucher aufgrund seines fehlenden Corona-Tests abgewiesen zu haben. Momentan gelte für Besucher die 3G-Regel, erklärt Michael Nordhoff, Kaufmännischer Direktor des Krankenhauses. „Wir besprechen das unter der Leitung der Uni-Klinik Mainz, um zu verhindern, dass in den Krankenhäusern der Region unterschiedliche Regeln gelten.“
Allerdings bestätigt auch Madeleine Hüthwohl die Aussage ihrer Kollegin Mann. „Wir hatten mehrere Geimpfte hier, die Angehörige im Krankenhaus besuchen wollten und einen Test brauchten.“ Auch für den Orthopäden habe kürzlich jemand einen Test benötigt. Bei Hochzeiten wünsche sich manchmal das Brautpaar auch von Geimpften einen negativen Testnachweis. Das sei zumindest das, was die Kunden erzählten.
Rechtlich gesehen ist das Verlangen eines Tests auch von Geimpften möglich. Als eine Richterin vor einer mehrtägigen Strafverhandlung am Landgericht Hannover auch von den geimpften Prozessteilnehmern einen tagesaktuellen negativen Corona-Test verlangte, klagten diese gegen die Vorschrift. Das Oberlandesgericht Celle lehnte die Klage ab. Das Urteil: Die Verhältnismäßigkeit sei weiterhin gegeben, Gerichte können die Teilnahme an einer Verhandlung auch bei Geimpften von einem negativen Testergebnis abhängig machen.