So, jetzt komme ich endlich dazu.
„****bo:
*****965:
Ich bin zwigespalten als Mutter, die wohl selber Hand angelegt hätte um ihr Kind wieder zu sehen und als Bürger dieses Staates, die sich vollen Herzens für dessen profunden Schutzrechte einsetzt.
Och, zu foltern ist dir ja nicht verboten (ich wüsste zumindest kein entsprechendes Gesetz). Du wirst halt anschließend dafür verurteilt und bestraft.
In der Tat ist es der Mutter eines entführten Kindes – ebenso wie auch jeder anderen Privatperson – nicht verboten, den Entführer zu foltern, wenn dies die einzige Möglichkeit darstellt, das Leben des Kindes zu retten. Die Folter ist in diesem Fall durch Notwehr gerechtfertigt.
Hier ist die Frage, ob Folter "angemessen" ist - was für Notwehr notwendig ist. Es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.
Und, um auf die Drittwirkung vorzugreifen: Folter ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Diese ist absolut geschützt und kann nicht einmal durch ein Gesetz beschränkt werden. Wenn also die mittel- oder gar unmittelbare Drittwirkung als gegeben angenommen wird, ist Folter auch nicht durch Notwehr zu rechtfertigen.
„****bo:
Das Grundgesetz gilt nur zwischen Staat und Bürger. In dem Falle handeln aber Bürger und Bürger.
Du hast zwar damit Recht, dass die Grundrechte nach dem Grundgesetz unmittelbar nur für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Ausnahme: Art. 9 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG) konzipiert sind. Gleichwohl beeinflussen die Grundrechte mittelbar auch die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Näheres dazu kannst Du Dir unter dem Begriff "Drittwirkung der Grundrechte" ergooglen.
Das habe ich gegoogelt. Bekannt ist, dass das GG dann zu Rate gezogen wird, wenn der Gesetzgeber keine klare Regelung (z.B. unbestimmte Begriffe) getroffen hat. Dann entscheidet der Richter anhand des GG, wie der Gesetzgeber es geregelt hätte bzw hätte haben sollen.
Bei Körperverletzung etc. ist mir jedoch nichts bekannt, das irgendwie "ausgelegt" werden müsste. Die Paragraphen sind klar. Hast du denn Beispiele, dass die mittelbare Drittwirkung in einem solchen Fall angewendet wurde?
„****bo:
(...)
Finde ich auch eindeutig: es ist nicht verboten. Sonst stünde dort "ist verboten" oder "untersagt".
Stattdessen steht lediglich "wird bestraft mit".
Diese Argumentation ist – wie bereits einleitend angemerkt – absurd: Wie auch der Bundesgerichtshof bestätigt hat, handelt es sich bei den Tatbeständen des Strafgesetzbuches im Regelfall selbstverständlich um Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB. Demzufolge beinhalten sie ein gesetzliches Verbot.
Hast du zu dieser Entscheidung eine Nummer? Davon höre ich zum ersten Mal. Mich würde die Begründung interessieren.
„****bo:
*****965:
Zudem gibt es noch den Grundsatz auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit...
1. Gilt dies nicht zwischen einzelnen Bürgern.
2. Handelt es sich dabei um ein RECHT, das du hast, nicht um ein Verbot, dem du oder jemand anderes unterliegt.
Selbstverständlich besteht ein Recht auf körperliche Unversehrtheit auch im Verhältnis der Bürger untereinander in der Weise, dass es einer Person grundsätzlich verboten ist, eine andere Person körperlich zu verletzen.
Dennoch ist ein Verbot, etwas zu tun, kein Recht des anderen. Ein Recht ist etwas, das ich aktiv einfordern kann, notfalls vor Gericht. Aber wie sollte das aussehen? Ein Gerichtsverfahren gibt es sonst nur NACH dem Gesetzesverstoß, nicht davor.
§134 BGB ist tatsächlich das erste Mal, dass ich in einem Gesetz "Verbot" lese. Das stützt deine These. Andererseits wird auf diese Weise (wie in 823 BGB) auch gern Bezug auf Gesetze mit bestimmten Eigenschaften genommen - nicht jedoch auf alle Gesetze. D.h. es könnte sich also nur auf Gesetze beziehen, die nicht nur Strafe sondern explizites Verbot beinhalten. Vmtl sieht die Rechtssprechung das aber anders.
§823 BGB Abs 2 bezieht sich nur auf Gesetze, die "diesen Schutz bezwecken". Das heißt nicht, dass der Schutz vollumfänglich ist oder dir zusteht.
„Ich kann mich des Gefühls nicht verwehren, dass @****bo sich all dessen vollkommen bewusst ist - und wohl lediglich ein wenig "provozieren" wollte
Nope, da waren tatsächlich ein paar neue, interessante Informationen dabei.