Zitat von *********ebell:
„ Es handelt sich dabei um institutionalisierte Strukturen, nicht um einzelne Akte. Das ist also defintiv keine Folter.
1. können diese instituonalisierten Strukturen in einzelnen Akten genutzt werden - eben beispielsweise durch einen Chef, der absichtlich einem Mitarbeiter zu viel, dem anderen zu wenig Arbeit gibt, um sie in ein Spannungsfeld zu stecken, dass er leichter mit ihnen umgehen kann.
Auch Mobbing zur Gruppenbildung zählt darunter, ebenso ein erniedrigender Wettbewerb, um die Leistung zu steigern. All das kommt immer wieder vor.
2. Auch eine institutionalisierte Struktur verwirklicht sich in einzelnen Akten.
3. Woher nimmst du die Behauptung, Folter dürfe nicht institutionalisiert sein? Denn wenn es danach geht, wären KZ und Gulag keine Folter - denn sie waren institutionalisiert.
Zitat von *********ebell:
„Wieder falsch. Du darfst Gefangene ja z. B. nicht foltern. Es ist also eine von einem Freiheitsentzug unterschiedliche Handlung.
Nicht umsonst gibt's verschiedene Worte dafür. ;)
Klar. Dann hat eine Streckbank, Auspeitschen, Mobbing oder Last Christmas auch nichts mit Folter zu tun. Denn es gibt ja verschiedene Wörter dafür.
(Ich weiß leider nicht mehr, wo genau ich das gelesen habe.)
Das ganze Konzept der Freiheitsstrafe geht davon aus, dass der Mensch in seinem Grundwesen freiheitsliebend ist - darum ist beispielsweise auch ein Gefängnisausbruch nicht verboten oder bestraft, denn der Wunsch nach Freiheit ist Wesenskern des Menschen. Diese zu beschränken ist damit unangenehm und verursacht somit Leid. Die Betroffenen sollen so dazu erzogen werden, künftig nicht mehr gesetzeswidrig zu handeln, um den unangenehmen Konsequenzen zu entgehen.
Das mag so nicht auf alle Menschen gleich zutreffen, ist aber der grundlegende Gedanke dahinter.
Zitat von *********ebell:
Lass mal sehen...
Das Grundgesetz gilt nur zwischen Staat und Bürger. In dem Falle handeln aber Bürger und Bürger.
Das StGB verbietet nichts, sondern bestraft nur anschließend.
Die EMRK ist hier, soweit ich sehen kann, ebenfalls ausschließlich von Bürger gegen den Staat gewandt. Zumindest finde ich keinen Fall, dass es in einem Rechtsstreit zwischen Bürgern je von Relevanz gewesen wäre - jedoch mehrere, die gegen den Staat gehen. Zudem werden in §1 explizit nur die Vertragsparteien, d.h. die unterschreibenden Staaten, dazu verpflichtet.
Insofern bleibt: Folter zwischen Privatpersonen ist nicht verboten.
„Eigentlich eine sehr sinnvolle Regelung unseres Rechtssystems. So kann es grundsätzlich, wenn nötig, umgangen werden ohne gleich daran zu zerbrechen.
Befuhrwortest Du Folter? Oder wie ist deine Aussage zu verstehen?
Ich versuche, es zu erklären:
Es gibt den gesetzlichen / rechtlichen Grundsatz, dass ein Gesetz, Regelung etc. nicht gilt, wenn es etwas unmögliches verlangt. Dieser ist in § 275 BGB zwischen Bürgern verankert.
Der Staat ist verpflichtet, seine Gesetze durchzusetzen.
Schafft nun der Staat ein Gesetz, das er faktisch nicht durchsetzen kann (z.B. "Du darfst nicht foltern."), ist dieses Gesetz ungültig. Abgesehen davon büßt der Staat merklich an Glaubwürdigkeit ein, wenn es dennoch gebrochen wird.
Dadurch, dass er die Folter nicht direkt verbietet sondern nur nachträglich bestraft, entgeht er diesem rechtlichen Dilemma.
Es gibt noch einen zweiten Aspekt:
Gesetze haben eine bestimmte Funktion - sie regeln das Zusammenleben. Allerdings wurden Gesetze immer aus Sicht der VERGANGENHEIT erlassen, sie können folglich keine zukünftigen Entwicklungen vorweg nehmen. Ein gutes Beispiel hier sind die Veränderungen durch Internet und Globalisierung (z.B. Steuerflucht), die oft immer noch nicht sinnvoll in der Gesetzgebung berücksichtigt wurden.
Kurz: Kommt eine unvorhergesehene Herausforderung, können bestehende Gesetze schädlich, zerstörerisch wirken.
Dies ist auch Grundgedanke des Widerstandsrechts nach Art. 20, Abs. 4 GG.
Unvorhergesehene, drängende Probleme erfordern jedoch ein zügiges Handeln, das gesetzlich faktisch nicht schnell genug umgesetzt werden kann, wenn es überhaupt eine sinnvolle Möglichkeit gibt.
Durch die Regelung erhält eine couragierte Privatperson die Möglichkeit, "gesetzeswidrig" zu handeln, ohne dem Rechtsstaat an sich Schaden zuzufügen; im Gegenteil lässt er sich durch richtiges Handeln sogar stärken. Durch die zwangsläufig folgende Strafe wird sicher gestellt, dass diese Möglichkeit nicht grundlos oder nur aus kleinlicher Motivation heraus genutzt wird.
Mit Folter befürworten oder nicht (wie vorhin schon ausgeführt können wir darauf ohnehin nicht verzichten) hat das alles wenig zu tun - es geht darum, dass unser Rechtssystem uns die Möglichkeit gibt, flexibel zu handeln, ohne es dadurch zu zerstören. Ein Modewort dafür wäre Resilienz.
Das ist grundsätzlich etwas gutes, denn es sichert den Fortbestand von Recht & Ordnung.