Mal auf das wesentliche heruntergebrochen
Leider ist es so dass sich Deutschland immer mehr zu einer Denunziantenrepublik entwickelt.
Jede Kleinigkeit wird mittlerweile zur Anzeige gebracht.
Manches mag berechtigt sein vieles mit Sicherheit nicht.
Die öffentliche Debatte um die Verschärfung bei Sexualstraftaten trägt da mit Sicherheit auch mit zu einer gewissen Übersensibilisierung bei.
Rechtlich gesehen hat die Therme in Sinsheim das Hausrecht und kann verfahren wie sie will.
Bei der Urteilsbegründung würde ich der Sache ganz locker entgegensehen und auch keinerlei Zugeständnisse machen.
Ausweise werden beim Eintritt nicht kontrolliert und man muss auch sonst keine Erkennungsdienstlichen Maßnahmen dulden.
Sollte die Polizei gerufen werden gilt immer noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Im vorliegenden Fall wäre zu prüfen,
Wann ist Sex in der Öffentlichkeit eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses?“
Sex wird also nicht schon deshalb zum strafbaren Delikt, weil er an einem öffentlichen Ort stattfindet. Strafbar kann der Sex in der Öffentlichkeit dann werden, wenn fremde Menschen die sexuellen Handlungen sehen, sich davon gestört fühlen und Anzeige erstatten.
Wohlgemerkt wir reden von sexuellen Handlungen mit beiderseitigem Einverständnis.
Die Behörden werden einer solchen Anzeige besonders dann nachkommen, wenn die Liebenden geradezu entdeckt werden wollen. Das Paar muss es also darauf anlegen, bei seinem Sex beobachtet zu werden und schockierte Reaktionen zu provozieren. „Ein Paar, dass sich mit seinem Auto am örtlichen Badesee zur Hauptbesuchszeit und vielleicht noch wegen der Sommerhitze mit heruntergelassenen Fenstern platziert und dort so Sex hat, dass andere es sehen müssen, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen– wenn jemand deshalb Anzeige erstattet“.
Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und Paragraph 183a fiele eine solche Art von Sex unter „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Die Strafen dafür umfassen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Die Geldstrafen berechnen sich in Tagessätzen, die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen der „Delinquenten“.
Sex im Freien: Die Strafen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Sexuelle Handlungen, an denen sich andere Menschen stören, ahndet der Gesetzgeber manchmal auch als Ordnungswidrigkeit, als „Belästigung der Allgemeinheit“. Diese definiert das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in Paragraph 118. Gemeint sind damit Handlungen, die andere Menschen belästigen, gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können. Dafür sind Geldbußen vorgesehen, die Höhe kann hier bis zu 1.000 Euro betragen.
Wenn die Saunaumkleide also geschlossen war oder die Liegezwiebel, dann hat das Paar zumindest das erforderliche getan um nicht entdeckt zu werden.
Somit wäre das erregen öffentlichen Ärgernisses quasi ausgeschlossen.
Weiterhin wäre zu prüfen warum der Betreiber solche Liegemöglichkeiten mit der Möglichkeit der Abschottung überhaupt anbietet und ob er damit nicht willentlich und wissentlich sexuelle Handlungen unterstützt oder zumindest duldet.
Und weiterhin bleibt zu prüfen ob die Einrichtung ihre Gäste auch dahingehend ausreichend aufklärt.
Und zu guter letzt bleibt natürlich immer noch die Abstimmung mit den Füssen und Einrichtungen mit dermaßen drastischen Maßnahmen zu meiden.
Amen
Habe fertig Klugscheissmodus beendet.