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Schleswig-Holstein
Saunabetriebe dürfen ab 8. Juni wieder öffnen
Heute hat das schleswig-holsteinische Kabinett unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Daniel Günther über die neue Corona-Schutzverordnung entschieden, die ab kommenden Montag, 8. Juni, bis zum 28. Juni gilt. Bei Vorlage eines Hygienekonzepts können „Saunen, Whirlpools oder vergleichbare Einrichtungen wie Dampfbäder wieder öffnen mit der Einschränkung, dass diese nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Hausstands genutzt werden dürfen. Die Erlaubnis betrifft beispielsweise auch Saunen in Hotels oder in Spaß- und Freizeitbädern“, heißt es in einer Medieninformation der Staatskanzlei. Der genaue Wortlaut steht in der neuen Verordnung unter § 3 (4).
Nach Hintergrundinformationen von SAUNA & BÄDERPRAXIS heißt das im Klartext, dass Sauna- und Dampfräume wirklich nur einzeln betreten werden dürfen. Es sei denn, man gehört einem gemeinsamen Hausstand an. In diesem Fall kann die öffentliche Sauna auch durch mehrere Personen genutzt werden. Aufgüsse und das Wedeln werden nicht thematisiert und können demzufolge als erlaubt betrachtet werden.
05.06.2020
Bei der Regelung werden die meisten öffentlichen Saunabetriebe vermutlich geschlossen bleiben, denn nur für eine Person oder eine Familie pro Sauna dürfte sich das Betreiben - auch bei höheren Eintrittsgeldern - wohl kaum rentieren.
Sachsen
Saunabetriebe dürfen ab 6. Juni wieder öffnen
Am 03. Juni hat das sächsische Kabinett unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Michael Kretschmer über die neue Corona-Schutzverordnung entschieden, die vom 6. bis zum 29. Juni gilt. Auch beschlossen wurde eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen, die dabei unterstützen soll, ein eigenes schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen.
In § 4 heißt es:
(3) Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung überprüfen.
(4) Hygienekonzepte müssen von den zuständigen kommunalen Behörden vor der Inbetriebnahme folgender Einrichtungen genehmigt werden: 1. Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen.
Noch nicht erlaubt wird laut § 3 (4) der Betrieb von Dampfräumen.
Über einen sächsischen Bundestagsabgeordneten in Berlin hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer zuvor die Handlungsempfehlungen und das Infektionsschutzkonzept des Deutschen Sauna-Bundes direkt zugeleitet bekommen.
04.06.2020
Sachsen-Anhalt
Saunabetriebe dürfen ab 28. Mai wieder öffnen
Wie SAUNA & BÄDERPRAXIS am 26. Mai vom Regierungssprecher von Sachsen-Anhalt in Magdeburg erfuhr, dürfen Badeanstalten, Schwimmbäder, einschließlich so genannter Freizeit- und Spaßbäder sowie Heilbäder und Saunas und Dampfbäder ab dem 28. Mai wieder in Betrieb genommen werden.
Voraussetzung dafür sind Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen. Rechtliche Grundlage ist der § 4 (2) Punkte 21 und 22, in der 6. Corona-Eindämmungsverordnung, die vom 28. Mai bis 1. Juli 2020 gültig ist. Damit setzt die Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff den „Sachsen-Anhalt-Plan“ um, der weitreichende Lockerungen vorsieht.
26.05.2020
Rheinland-Pfalz
Wiederinbetriebnahme ab 10. Juni
Die öffentlichen Saunabetriebe, Wellnessanlagen und Hallenbäder in Rheinland-Pfalz können am 10. Juni 2020 mit Auflagen wieder in Betrieb genommen werden. Dies bestätigte am Nachmittag die stellvertretende Regierungssprecherin Almut Rusbüldt gegenüber dem Verband.
Das fixierte Öffnungsdatum steht allerdings unter dem Vorbehalt der Kontrolle des Corona-Infektionsgeschehens. Die geplante Öffnung ist Teil der „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“, die heute von der Landesregierung in Mainz vorgestellt wurde.
Für seine Mitglieder hat der Deutsche Sauna-Bund „Handlungsempfehlungen für die Wiederinbetriebnahme öffentlicher Saunabäder“ im geschützten Mitgliederbereich bereitgestellt. Ab Freitag kann dort auch ein detailliertes Infektionsschutzkonzept auf Basis der Hygieneverordnungen der Bundesländer eingesehen werden.
13.05.2020