Aus gegebenem Anlass...
.müssen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Regeln im hinweisen.
Vermeintlich gewerbliche Angebote
In den Nutzungsbedingungen verlangen wir, dass unsere Mitglieder gewerbliche Angebote kenntlich machen und den entsprechenden Account-Typ verwenden.
Allerdings ist nicht jedes entgeltliche Angebot von Waren oder Dienstleistungen automatisch gewerblich.
In Abgrenzung zu rein privaten Geschäften setzt gewerbliches Handeln ein planvolles, auf Dauer angelegtes, entgeltliches Tätigwerden und in der Regel auch eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Ob dies der Fall ist, können wir in der Regel nicht überprüfen.
Keine sexuellen Dienstleistungen
Sexuelle Dienstleistungen jeglicher Art (Prostitution, Escort, erotische Handlungen gegen Geld) sind im JOYclub nicht erlaubt.
JOY-Hilfe
Prostituiertenschutzgesetz und JOYclub
Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Einhaltung der damit einhergehenden, umfangreichen Vorgaben sind im JOYclub realistischerweise nicht überprüfbar. Hierzu zählen etwa die regelmäßigen Anmeldungs- und Beratungspflichten für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden "Schattenmarkt" möchten wir keine Plattform bieten. Daher nehmen wir das Gesetz zum Anlass, entgeltliche sexuelle Dienstleistungen in unserer Community nicht abzubilden.
Wen betrifft das Gesetz?
Sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt können im Joyclub nicht angeboten werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld (finanzielles Interesse).
Klassische Wellnessangebote ohne sexuelle Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind von den Regelungen ausgenommen.
Insbesondere diese Art von sexuellen Dienstleistungen darf nicht angeboten werden:
Escortservice (Hostessen)
Käufliche Liebe
Taschengeld
Domina
erotische Massagen
Online-Dienstleistungen und deren Bewerbung:
Bezahlaccounts wie OnlyFans, Bestfans
Verkauf von Bildern und Videos
Verkauf von getragener Wäsche (Slips, Socken, etc.)
Ausnahme Tantra
Tantra sehen wir aufgrund des Lifestyle-Charakters als passend zu unserem Kernangebot. Die betroffenen Profile sind selbst angehalten, für die Einhaltung der Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu sorgen. Werden diesbezüglich Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, behalten wir uns einen Ausschluss der Profile vor.
Welche Vorgaben gelten im Veranstaltungsbereich?
Das Verbot, im JOYclub sexuelle Dienstleistungen anzubieten oder zu bewerben, gilt auch für Veranstaltungen aller Art. Die Profilart (unabhängig, ob privat oder Unternehmen) spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Ort, an dem die Bewerbung erfolgt (Kalender, Pinnwand, Profil etc.).
Wir gehen unter anderem dann regelmäßig von einer sexuellen Dienstleistung aus, wenn einzelne Gäste als Teil des Veranstaltungsangebots beworben werden.
In Zweifelsfällen behalten wir uns auf Grundlage unserer Nutzungsbedingungen die Entscheidung darüber vor, ob eine Freigabe erfolgen kann.
für das Lesen