Stealthing - 🤷🤷♀️🤷♂️ - Wie bitte?!
.Im Moment erscheint "das Stealthing" wieder in
den Foren, doch selten wird darüber informiert.
Natürlich weiß JEDER sofort wovon gesprochen wird
und ein jeder ist der Experte 😁 😉.
Die Masse verhält sich ähnlich wie bei der Fußball -EM ⚽!
Zur Zeit gibt es in Deutschland etwa 40 Mio. Bundestrainer.
Aber zurück zum Thema:
Wer beim Geschlechtsverkehr das Kondom entgegen der Absprache
und somit gegen den Willen de Sexualpartners
• weglässt
• heimlich abzieht
• oder ein defektes verwendet
• oder keine Verhütungsmittel verwendet
der betreibt Stealthing!
Das ist laut dem BGH ein strafbarer sexueller Übergriff
gemäß § 177 Abs. 1 StGB!
Auch wenn es auf einigen Seiten im Internet immer wieder
unterschiedlich beschrieben und diskutiert wird, so hat der
Bundesgerichtshof eindeutig und unmissverständlich erklärt:
Die Einwilligung in geschützten Sexualverkehr umfasst nichtden Verkehr
ohne Verhütung. Das heimliche Entfernen eines Kondoms oder das
heimliche Weglassen, führt zum Wegfall der erkennbar unter der
Bedingung der Kondombenutzung erteilten Einwilligung zum ansonsten
einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.
Wie der Senat unter Verweis auf die völlig unterschiedlichen körperlichen
Folgerisiken (Infektionen, Schwangerschaft) überzeugend begründet, handelt
es sich bei geschütztem und ungeschütztem Verkehr um qualitativ
unterschiedliche Arten des Sexualverkehrs.
§ 177 Abs. 1 StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung auch hinsichtlich der
Entscheidung darüber, unter welchen Voraussetzungen der Geschlechtsverkehr
stattfinden soll