Mitführpflichten für Autofahrer in Europa
Nachdem hier ein Artikel von einem Paar auf deren Wunsch gelöscht werden musste, kopieren wir jetzt die gleichen Informationen aus einem Artikel von "Auto Motor Sport" hier hinein, erschienen am 7.08.20 Ersatzlampenset
Wer hätte gedacht, dass es Länder gibt, in denen ein Ersatzlampenset im Auto mitgeführt werden muss? Ausgerechnet das beliebte Urlaubsland Kroatien ist eines davon. Selbstverständlich müssen keine ganzen LED- oder Xenon-Scheinwerfer im Kofferraum liegen. Doch Bremsleuchten, Blinkerleuchten und Co., die sich mal eben per Hand wechseln lassen, müssen mitgeführt werden.
Ersatzreifen
Ob in Slowenien, Spanien, Tschechien oder Ungarn – ein Ersatzreifen beziehungsweise ein Reifenreparaturset müssen vorhanden sein.
Feuerlöscher
In Belgien, Griechenland und Polen ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht. Die Regierung von Ungarn empfiehlt zumindest, einen roten Helfer an Bord zu haben.
Verbandszeug
Mit Ausnahme von Frankreich, Italien und Spanien ist das Mitführen von Verbandszeug in den meisten europäischen Ländern Pflicht. Wichtig an dieser Stelle ist noch, sich vor der Fahrt zu vergewissern, ob die Gültigkeitsdauer des Verbandskastens überschritten ist und wo der Kasten überhaupt im Fahrzeug verborgen ist.
Warndreieck
Dass ein Warndreieck ins Auto gehört, dürfte jedem Autofahrer klar sein. Allerdings gilt zum einen auch hier die Aufforderung, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern wo es ist. Und: Es gibt tatsächlich Länder, in denen zwei Warndreiecke mitgeführt werden müssen. Dies kann auch für Mietwagen gelten! Hierzulande schreibt der Paragraf 53a der Straßenverkehrszulassungsordnung vor, dass ein Warndreieck mitgeführt werden muss. Wer sich nicht dran hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
Doch nicht nur das Mitführen des Warndreiecks ist wichtig, auch dessen korrekte Handhabung. Denn das Dreieck soll rechtzeitig vor einer Gefahrenstelle warnen und nicht direkt an der Stelle selbst. Dazu muss mit dem Warndreieck auf Brusthöhe erst einmal dem Verkehr entgegengegangen und es in vorgeschriebener Entfernung aufgestellt werden. In der Stadt reichen rund 50, auf der Landstraße 100 und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Sollte sich die Gefahrenstelle hinter einer Kurve oder einer Kuppe befinden, so muss das Warndreieck davor aufgestellt werden.
Warnweste
Autofahrer in Deutschland müssen seit dem 1. Juli 2014 bei jeder Fahrt mit dem Pkw eine Warnweste an Bord haben. Zulässig sind Westen in den Farben Rot, Gelb oder Orange. Wer ohne Warnweste unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Warnwestenpflicht in Deutschland von der Anzahl der mitfahrenden Personen im Auto unabhängig. Lediglich für den Fahrer muss eine Warnweste vorhanden sein. Es handelt sich also um eine Mitführpflicht.
Eine Tragepflicht besagt, dass alle Insassen außerhalb eines Fahrzeugs bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste tragen müssen. Kurioserweise ist diese Tragepflicht nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Diese Problematik umgeht man am geschicktesten, wenn zum Beispiel bei einem Fünfsitzer mindestens fünf Warnwesten an Bord sind.
Ob Mitführ- oder Tragpflichten – die Pflichten sind beim Führen eines Pkw mindestens so wichtig wie die Rechte. Bei einer geplanten Autoreise empfiehlt es sich daher früh genug die Pflichten im Ausland zu checken. Gute Fahrt und einen schönen Urlaub!