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Fragen zu Elternzeit, Elterngeld, Sorgerecht, etc

Fragen zu Elternzeit, Elterngeld, Sorgerecht, etc
Hallo ihr Mitschwangeren, Mütter, Väter!

Ich sitze hier und bin irgendwie kurz vor Verzweifeln *snief*

Ich bin "erst" in der 14. SSW und mache mir Gedanken um später, wie es finanziell weiter geht, wie das mit dem Sorgerecht ist, wie das mit der Elternzeit aussieht usw . und vllt kann mir jemand von hier weiter helfen, erstmal!

Kurz meine Situation:
Ich bin Single und bekomme nun ein Kind, soweit, so gut. Der Vater will dazu stehen, auch gut.

Eigentlich zähle ich dann ja als Alleinerziehende, aber ich denke mal, dass der Vater auch das Sorgerecht haben möchte, und er sagte mir auch, dass er dann gerne Elternzeit nehmen möchte. An und für sich freue ich mich darüber, aber nachdem ich jetzt mal Google bemüht habe, wird sich das wohl als schwierig herausstellen, oder?
Eine Partnerschaft wollen wir nicht eingehen, geschweige denn Zusammenziehen.

Ohje...wenn er Elternzeit nimmt (2-3 Monate) , muss das Kind dann umziehen, umgemeldet werden etc, oder er zieht in der Zeit zum Kind. Das ist das , was ich da jetzt raus lesen konnte! Das ist doch komplett kompliziert?! Dass ich ihm dann in der Zeit Unterhalt zahlen muss ist mir auch klar, und dass er das EG bekommt auch, wie ich das dann mache, wenn ich nicht VZ wieder arbeiten gehe, weiß ich noch nicht und ich weiß auch gar nicht, wie das alles gehandhabt wird. Mir fehlt irgendwie eine Stelle, an die ich mich wenden kann, will nicht von Beratung zu Beratung rennen. Kann man sich mit solchen Fragen an ProFamilia wenden?

Ohje...ich weiß, dass ich ja eigentlich noch ganz viel Zeit habe, aber ich weiß auch, dass 6 Monate voll schnell umgehen und dadurch, dass ich ein Beschäftigungsverbot habe,habe ich natürlich gaaaanz viel Zeit um nach zu denken.

Vielleicht kann mir der ein oder andere hier Tipps geben? Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich vor einer Mauer stehe, an der ich nicht vorbei, oder drüber komme!

Viele Grüße
@ Schlotterstein
Da wir ja auch noch nicht verheiratet sind kann ich zum Sorgerecht nur eins sagen das
Er
die Vaterschaft vorab beim Jugendamt anerkennen lassen kann da müsst ihr dann zusammen hin denn die Kindesmutter in dem Fall Du *g* muss auf der Urkunde mit unterschreiben..
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Eigentlich zähle ich dann ja als Alleinerziehende, aber ich denke mal, dass der Vater auch das Sorgerecht haben möchte

unverheiratet hast du das alleinige sorgerecht. du kannst es dem vater zuteilen, wenn du willst- musst du aber nicht. das muss offiziell beim jungendamt/ standesamt stattfinden. das sorgerecht hat aber mit der vaterschaftsanerkennung gar nix zu tun.

die entscheidung dem vater das sorgerecht mit zuzuteilen ist bindend und kann dann nur noch per gericht verändert werden! (KOSTEN!!!!)

elternzeit kann er nehmen, nur muss ihm bewusst sein, dass er dann nur noch 68% gehalt bekommt.

dir muss aber klar sein, dass du JEDE ENTSCHEIDUNG die eine unterschrift bedarf, nur in seiner GEGENWART entscheiden darfst, weil ER ALLES UNTERSCHREIBEN und vor allem ZUSTIMMEN muss.

wehe da seid ihr mal nicht einer meinung.

ich war diese woche beim einwohnermeldeamt und wollte reisepässe für die jungs haben. mein mann (mit mir verheiratet!) ist derzeit auf einem lehrgang und war nicht dabei.

damals waren wir beiden zusammen beim amt als wir die ersten pässe beantragten, aber nun haben die jungs einen anderen nachnamen, deshalb muss alles neu gemacht werden.

weil der vater nicht mit dabei war wollte man mir keine reisepässe ausstellen, er soll persönlich anwesend sein. dabei hatte er 2 monate vorher erst für die ersten pässe zugestimmt, da war also seine unterschrift vorhanden.

trotzdem wollte sich die beamtin weigern und nur durch ein telefonat mit ihm und einem fax mit der einwilligung gabs dann die pässe. was für ein heckmeck!

ich weiß nicht ob du dir die nächsten 18 jahren sowas antun willst, gerade dann nicht wenn er nicht bei euch wohnt?

jedes schulzeugnis, pässe, sparbücher, versicherungen, anmeldungen usw müssen immer wieder von beiden unterschrieben werden und am besten persönlich vor ort.

überlegs dir gut.
Oh man...da will man dem Kind (und dem Vater) was gutes und es ist mit Behördenkram verknotet...ich denke, dass ich das dann mal in Ruhe mit ihm bespreche.

Danke für eure Antworten!
Bei ist es auch so. Ich und der Vater meines Sohnes wohnen über 200 km auseinander und sind nicht mehr zusammen. Als das Kind Geboren ist, haben wir das gemeinsame Sorgerecht gemacht. Als ich das Elterngeld beantragt habe, wurde mir 12 Monate bewiligt, weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Da ist es egal, ob man zusammen wohnt oder nicht.
Als alleinerziehend und wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst 14 Monate Elterngeld beantragen.
Vorsichtig
Ich wäre da mit dem Sorgerecht usw auch sehr vorsichtig. Ich lebe von dem Vater der beiden Großen getrennt und kann nichtmal nen Sparbuch ohne seine Unterschrift eröffnen. Es ist manchmal mehr als lästig.
Und wichtiger als das er auf dem Papier Verantwortung übernimmt finde ich das er für euer Kind da ist.
Und wie soll das mit der Elternzeit funktionieren, du kannst nicht plötztlich voll Arbeiten gehen und dein Kind bei jemandem lassen, der das Kind sonst nur z.B alle 14 Tage sieht.
Du kannst besser die 14 Monate nehmen und dann weiter gucken. Oder vielleicht kannst du es dir leisten das Elterngeld auf 28 Monate aufsplitten, mit Kindergeld und Unterhalt vielleicht.
unverheiratet hast du das alleinige sorgerecht.


stimmt so nicht mehr..bei Anerkennung der Vaterschaft zählt das gemeinsame außer du stellst einen Antrag auf alleiniges und dann brauchst du gute Gründe wieso. Selbst ein km-Abstand zwischen 350 km zählt da nicht mehr.

Auszug:

Seit dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht. Und dieses geht grundsätzlich von einem Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge aus. Damit hat der Gesetzgeber die Bedeutung von Vater und Mutter für die gesunde Entwicklung eines Kindes betont.
Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern nach Zerbrechen Ihrer Partnerschaft die Verantwortung als Eltern gemeinsam weiter tragen werden und wichtige Erziehungsaufgaben auch gemeinsam übernehmen werden. Wichtige Entscheidungen benötigen bei der gemeinsamen elterlichen Sorge die Zustimmung beider Seiten.
Die Ausübung der gemeinsamen elterliche Sorge ist in jedem Fall eine wünschenswerte Konstellation, da diese bei guten Voraussetzungen nur förderlich für das Wohl des Kindes sein kann.


Als Mutter und getrennt von dem Vater des Kindes mußt du lediglich das Aufenthaltbestimmungsrecht festlegen
*****ree Frau
13.377 Beiträge
stimmt so nicht mehr..bei Anerkennung der Vaterschaft zählt das gemeinsame außer du stellst einen Antrag auf alleiniges und dann brauchst du gute Gründe wieso. Selbst ein km-Abstand zwischen 350 km zählt da nicht mehr.

falsch....

ER muss einen antrag stellen um das sorgerecht zu bekommen.

der vater meines großen sohnes hat die vaterschaft anerkannt aber nie das sorgerecht bekommen. da musste ich gar nix zu sagen . es war einfach so.

der vater meines zweiten kindes hat die vaterschaft ebenfalls anerkannt und das sorgerecht erst nach dem antrag erhalten!!!!

ich habe das doch alles erst frisch durch und das war nov. 2007 und juli 2010.

wenn unser drittes kind, nun ehelich, geboren wird, hat mein mann automatisch das sorgerecht.

eine vaterschaftsanerkennung gibt nicht automatisch das sorgerecht weiter!


dein zitat sagt etwas komplett anderes aus! da ist die rede von einer trennung NACH der übertragung des sorgerechts.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Unverheiratete Mütter haben automatisch das alleinige Sorgerecht. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes (§ 1626 a Abs. 2 BGB)



Soll das Sorgerecht mit dem Vater des Kindes geteilt werden (gemeinsames Sorgerecht), gibt es zwei Möglichkeiten:



--------------------------------------------------------------------------------



1.) Einvernehmlich: Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung



Ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Partner lässt sich durch Abgabe einer öffentlichen Sorgerechtserklärung begründen.



Diese Sorgerechtserklärung muss öffentlicht beurkundet werden:



Beim Jugendamt (kostenlos) oder



Bei einem Notar (kostenpflichtig)



Diese Erklärung führt zu einem gemeinsamen Sorgerecht, unabhängig davon, ob das Paar auch in Zukunft weiter zusammenlebt oder sich irgendwann einmal trennen wird.



Das alleinige Sorgerecht kann im Fall der Trennung wiederum nur durch Antrag beim Familiengericht begründet werden.



Bitte beachten Sie: Diese Sorgeerklärung ist begrifflich zu trennen von der Anerkennung der Vaterschaft. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.



--------------------------------------------------------------------------------



2.) Streitig: Gerichtliche Entscheidung auf Sorgerechtsübertragung oder gemeinsames Sorgerecht



Verweigert die Mutter ihre Zustimmung zu der o.g. Sorgerechtserklärung, bleibt dem Vater die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht zu beantragen.



Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts wird nur dann Erfolg haben, wenn das Wohl des Kindes nachweislich gefährdet ist.

********1_bw Mann
183 Beiträge
Falsch
Ich finde es falsch das der Mann so wenig Rechte hat. Das Kind ist genauso von ihm wie von der Mutter, auch wenn sie es ausgetragen hat. Ich finde es ein Unding das die Frau sich Erbarmen muss ihm das Sorgerecht anzuerkennen. Und zu sagen sie soll es ihm nicht zugestehen, nur weil es einfacher für die Mutter ist auch falsch. Der Mann soll zahlen und keine Rechte haben ? und dann Geist es er kümmert sich garnicht um sein Kind. So eine Rechtslage gibt es nur in Deutschland, das der Mann so wenig Rechte hat. Zum Glück hat die EU dagegen geklagt so das jeder Vater sein Sorgerecht jetzt auch einklagen kann, seit diesem Jahr.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Ich finde es ein Unding das die Frau sich Erbarmen muss ihm das Sorgerecht anzuerkennen.

ich musste mich nie erbarmen... habe es beiden vätern angeboten und der eine hat abgelehnt.

gibt aber auch andere fälle, da lässt der mann die frau sitzen. da ist die reglung sinnvoll. kann ja nicht sein, dass der vater 900km entfernt weg wohnt und die mutter jedesmal diese rennerei hat, so wie ich neulich für die reisepässe- und das trotz heirat, mein mann war nur auf einem lehrgang!

außerdem muss kein vater klagen, wenn er sich mit der mutter gut versteht und sich beide wie erwachsene einigen können. *nixweiss*

und nur wegen "ich will das nicht" wird die mutter nicht das alleinige sorgerecht halten können.
Erstmal danke für eure Beiträge.

Ich finde es nach wie vor irgendwie schwer, zumal er das Sorgerecht auch haben möchte und ich es ihm auch zugestehe...Jetzt lerne ich gerade das Behördendeutschland richtig kennen.

Ich habe mich jetzt erstmal dazu entschieden, einen Termin bei ProFamilia zu machen,er möchte auch mitkommen, schließlich geht es uns beide an!
Ich hoffe und denke, dass wir das wie Erwachsene regeln können, auch die Sache mit der Elternzeit etc. Da habe ich ja "zum Glück" noch 6 Monate *g*

Also Danke nochmal *g*
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
Das Problem ist denke ich einfach das man jetzt denkt man könne es regeln wie Erwachsene, jedoch wenn der Wurm dann da ist und verschiedene Ansichten, die jetzt noch gleich sein können plötzlich ganz anders gesehen wird ist der Stress vorprogrammiert.

Ich persönlich finde es gut wenn er seinen Mann steht, zu dem Kind steht und ja ich finde auch irgendwo soll er selbstverständlich ein Mitspracherecht haben. Warum auch nicht. Jedoch ist auf der anderen Seite damit auch viel Streit eventuelle vorprogrammiert. Erkundigt euch. Worin ich ein Problem sehe ist einfach die Elternzeit, aber Pro Familia wird euch dahingehend helfen *nixweiss*

Halte uns hier mal auf dem Laufenden, ich finde solch eine Konstellation interessant und bin bin gespannt
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