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Regelung für Clubs u Diskotheken in Bayern ab dem 01.10.2021

****r80 Mann
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Themenersteller Gruppen-Mod 
Regelung für Clubs u Diskotheken in Bayern ab dem 01.10.2021
Als allgemeinen Service-Hinweis gibt's hier mal das ab dem 01.10.2021 geltende Konzept für die Öffnung von Clubs und Diskotheken:

Öffnung mit "3G-Plus"-Modell
Bereits am 31. August hat der Ministerrat die Öffnung von Clubs und Diskotheken beschlossen. Nun wurden die Rahmenbedingungen festgelegt.

  • Clubs und Diskotheken dürfen damit ab dem 1. Oktober wieder öffnen.

  • Dabei gilt das sogenannte "3G-Plus"-Modell - also 3G mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann. Dies gilt auch auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt - sie müssen sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen.

  • Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen sind wie branchenüblich zulässig.

  • Die Maskenpflicht entfällt.

  • Die Einhaltung der Rahmenbedingungen soll konsequent kontrolliert und Verstöße mit Bußgeld geahndet werden.

  • Auch Bordellbetriebe dürfen am 1. Oktober unter den selben Vorgaben wie Clubs und Diskotheken wieder öffnen.

Quelle: https://www.muenchen.de/aktu … bs-maskenpflicht-schule.html
Seit gestern, 24.11.2021 gelten wieder neue Regeln in Bayern:

Bars, Clubs, Nachtgastronomie
Für die nächsten drei Wochen bis 15. Dezember bleiben alle Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle im Freistaat geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

2G in Cafés und Gaststätten
Bereits seit 16. November gilt in Cafés und Gaststätten die 2G-Regel. Es dürfen sich dort also nur noch Geimpfte und Genesene aufhalten. Übersteigt in einer Stadt oder einem Landkreis die Inzidenz die 1.000er-Marke müssen auch diese Einrichtungen geschlossen werden. Ansonsten gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Clubs und Diskotheken müssen für die nächsten drei Wochen geschlossen werden.

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Wir aktualisieren das hier jetzt einfach immer weiter...


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