Die Badekappenpflicht
Seit Mitte der 1960er-Jahre durfte kein unbekappter Langhaariger in ein deutsches Schwimmbecken steigen. Zunächst traf die Badekappenpflicht nur die traditionellen Träger von Langhaarfrisuren: die Frauen. Später sah man sich gezwungen, das Gebot auch auf Männer auszudehnen. Wer im Einzelfall als langhaarig zu gelten hatte, durfte der diensthabende Bademeister entscheiden, der damals noch unumschränkter Wächter über die Schwimmanstalten war.
Dabei war die Badekappenpflicht tatsächlich mehr als ein Zuchtmittel, sondern eine hygienische Notwendigkeit. Frühe öffentliche Schwimmbäder hatten gehörig mit Haaren und Schmutz zu kämpfen, die sich als schmieriger Film auf dem Wasser sammelten und das Badevergnügen erheblich dämpften. Als die Wasserfilter schließlich Fortschritte machten, verschwand zwar der ekelige Film, aber die langen Menschenhaare verstopften schnell die Filteranlagen. Da half nur, die Haare mittels Kappe an den Köpfen zu halten.
Seit den 1980er-Jahren ist die Filtertechnik so weit fortgeschritten, dass Haare und grobe Partikel kein ernsthaftes Problem mehr darstellen. Die Badekappenpflicht konnte fast überall abgeschafft werden.