@GLM
Sorry, aber weder der Beitrag von Toro noch irgendein anderer Beitrag hier oder an anderer Stelle stehen in irgendeinem Zusammenhang mit dem AGG.
Um mal denjenigen, die eben erschrocken zusammengezuckt sind, nicht den Mut zu nehmen:
Die Anwendungsbereiche des AGG sind im Arbeitsrecht (aber hier bewirbt sich ja niemand um einen Arbeitsvertrag) und im Zivilrecht anzusiedeln, in letzterem (vorwiegend) im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit und hier zielt das AGG im wesentlichen auf Massengeschäfte (Masse in Bezug auf den Anbieter). Als typische Beispiele für solche Massengeschäfte werden Taxi-Fahrten, Restaurantbesuche, Autohandel und ähnliches genannt, aber auch Versicherungen und anderes mehr.
Einen eventuellen Zusammenhang zwischen Toros Angebot bzw. seinem Ich-suche-Beitrag könnte man u.U. dann annehmen, wenn er für seine Dienste z.B. Geld verlangen würde, er sich also geschäftlich anbieten würde.
Aber auch dann würde es vermutlich nicht einmal greifen, weil das Geschäft mit dem Sex immer noch als sittenwidrig bewertet werden würde und folglich entsprechende Verträge nichtig wären. Aber ohne solche, kann auch nicht gegen das AGG verstoßen werden.
Also Leute, keine Angst, ihr dürft Euch auch in Zukunft immer noch aussuchen, mit wem ihr Sex haben wollt und Eure Vorstellungen dürft ihr auch weiter öffentlich kundtun.
LG Atarax